Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stgt-mv.de.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITV

 

Info und Beziehungen

  • Die Website enthält mehrere „leere“ Überschriften (Überschriften ohne Text).
  • Überschriften auf mehreren Webseiten sind nicht vollständig strukturiert. Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen.
  • Eine oder mehrere Webseiten weisen keine Überschriften auf.
  • Eine oder mehrere Tabellen weisen nur Tabellenköpfe, jedoch keine weiteren Inhalte innerhalb der Tabelle auf. Es sind keine weiteren Datenzellen vorhanden.

Automatischer Umbruch

Der Seitenzoom ist eingeschränkt. Das Element "viewport" auf dieser Website verhindert, dass Benutzer den Textinhalt auf mobilen Geräten vergrößern oder skalieren können.

Linkzweck (im Kontext)

Der Zweck oder die Funktion mehrerer Verlinkungen ist aufgrund fehlender Beschriftung für Nutzer assistiver Technologien nicht eindeutig erkennbar. Nutzer assistiver Technologien können die verlinkten Bereiche innerhalb der Karten nicht identifizieren.

Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen

Die verfügbaren Barrierefreiheitsfunktionen der Website (Kontrastversion, Schriftvergrößerung) werden nicht in einer Produktdokumentation, z. B. in der Erklärung zur Barrierefreiheit oder einer anderen Hilfeseite, erläutert.

Erläuterungen in Leichter Sprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Website, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache. Grundlegende Informationen sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht über Leichte Sprache wahrnehmbar.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Website, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache. Grundlegende Informationen sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.10.2022 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer automatisierten und toolbasierten Prüfung. Zum Zeitpunkt der Erstellung liegt kein abschließender Konformitätstest vor.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.10.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Geschäftsstelle
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Telefon: (03 85) 30 31 210
Telefax: (03 85) 30 31 244

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

© Figures of different colors as symbol of inclusion and diversity“ von designer491 von Getty Images via Canva Pro

© Engineering heating. Concept heating. Project of heating for house“ von isterinka74 von Getty Images via Canva Pro

© Background of paper money“ von moerschy

© Digital background“ von SergeyNirens von Getty Images via Canva Pro