Digitalisierung
Ebenenübergreifend und zukunftssicher: Die Zusammenarbeitsstrategie „OneMV“ für die digitale Verwaltung
Mit der Verabschiedung der Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“ setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen verbindlichen Rahmen für die künftige Kooperation von Land und Kommunen in der Digitalisierung. Ziel der Strategie ist es, die Zersplitterung digitaler Angebote zu überwinden, verbindliche Standards zu etablieren und gemeinsame digitale Verwaltungsleistungen ebenenübergreifend aus einer Hand bereitzustellen.
Der Städte- und Gemeindetag M-V unterstützt den Grundgedanken von „EinMV“ nachdrücklich und hat maßgeblich gemeinsam mit dem Landkreistag M-V an der Erarbeitung mitgewirkt. Eine funktionierende digitale Verwaltung gelingt nur dann, wenn Land und Kommunen Hand in Hand agieren und Insellösungen konsequent vermieden werden.
Die Kernpfeiler von „EinMV“ aus kommunaler Sicht
Die Strategie adressiert zentrale Handlungsfelder, die für die tägliche Praxis in den Rathäusern und Ämtern von entscheidender Bedeutung sind:
- Gemeinsames Dach für digitale Dienste: Über einheitliche Zugänge und Serviceportale sollen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verständlich und ohne Medienbrüche zugänglich gemacht werden.
- Standards und Interoperabilität: Durch die Abstimmung auf gemeinsame Architekturprinzipien und den verpflichtenden Einsatz von Open-Source-Standards (wie OpenStack) sowie Schnittstellen (X-Standards) wird der Datenaustausch zwischen Landes- und Kommunalbehörden maßgeblich beschleunigt.
- Effiziente Ressourcennutzung: Land und Kommunen entwickeln digitale Komponenten bevorzugt einmalig, um sie anschließend flächendeckend nachzunutzen. Das schont personelle und finanzielle Kapazitäten vor Ort.
- Sicherheit und Verlässlichkeit: Die Bündelung von Kapazitäten im Bereich der IT-Sicherheit und der Netzinfrastruktur stärkt die Resilienz aller beteiligten Verwaltungen gegen Cyberbedrohungen.
Verbandsposition: Praxistauglichkeit und faire Finanzierung sichern
Damit die Strategie „EinMV“ in der Praxis ihren vollen Nutzen entfaltet, bringt der Städte- und Gemeindetag M-V die Interessen der kommunalen Familie mit Nachdruck ein:
- Echte Entlastung vor Ort: Neue digitale Standards und zentral bereitgestellte Komponenten dürfen nicht zu zusätzlichem Aufwand in den Fachämtern führen. Eine medienbruchfreie Einbindung in die bestehenden kommunalen Fachverfahren ist Grundvoraussetzung.
- Konnexität und verlässliche Budgetierung: Die Umsetzung der Strategie erfordert klare und faire Finanzierungsregelungen. Die dauerhaften Kosten für Betrieb, Weiterentwicklung und IT-Sicherheit müssen vom Land verlässlich abgesichert werden.
- Enge Einbindung des eGo-MV: Die bewährten kommunalen Strukturen, allen voran der Zweckverband eGo-MV, müssen als zentraler Partner in die operative Umsetzung eingebunden bleiben, um die Perspektive der Städte, Gemeinden und Ämter durchgehend zu wahren.
Der Städte- und Gemeindetag M-V wird die Ausgestaltung von „EinMV“ weiterhin aktiv begleiten, damit die Digitalisierung zu einer echten Arbeitserleichterung für die Beschäftigten und zu einem spürbaren Mehrwert für die Menschen vor Ort wird.
Die Zusammenarbeiststrategie steht für unsere Mitglieder im Intranet.
Meilenstein für die digitale Verwaltung: Land Mecklenburg-Vorpommern tritt dem Zweckverband eGo-MV bei
Auf einer außerordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) am 2. September 2026 in Rostock haben die Mitgliedskommunen den Weg für eine noch engere, partnerschaftliche Zusammenarbeit geebnet. Mit großer Mehrheit stimmte die Verbandsversammlung für den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern als neues, gleichberechtigtes Mitglied im Zweckverband.
Der Städte- und Gemeindetag M-V begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Entscheidung stärkt die interkommunale Zusammenarbeit und schafft die Grundlage, um digitale Verwaltungsangebote im Land künftig auf Augenhöhe, abgestimmt und bürokratiearm weiterzuentwickeln.

eGO-Vorstandsmitglieder mit Landes-CIO Marco Anschütz (FM M-V)
Von links: Heino Tanschus, Dr. Stefan Fassbinder, Dr. Rainer Stöhring, Klaus-Michael Glaser, Marco Anschütz, Christian Schulenburg, Thomas Gutteck, Steffen Jahnke (© eGO M-V)
Spürbare Entlastung und Vorteile für Städte, Gemeinden und Ämter
Aus kommunaler Sicht entstehen durch den Beitritt des Landes unmittelbare Synergien und Mehrwerte im Arbeitsalltag der Verwaltungen:
- Stärkung kleinerer Kommunen: Die erweiterte Leistungs- und Ressourcenbasis des eGo-MV kommt insbesondere personell und finanziell stark geforderten Ämtern und kleineren Gemeinden zugute. Sie erhalten einen erweiterten Zugang zu fachlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
- Bündelung zentraler Digitalisierungsprojekte: Komplexe Landes- und Bundesaufgaben – wie die flächendeckende OZG-Umsetzung, die Registermodernisierung und die Vorgaben des Informationssicherheitsgesetzes (ISiG M-V) – lassen sich künftig gebündelt und ohne zusätzliche administrative Hürden steuern.
- Vergabefreie Synergien und direkte Inanspruchnahme: Kommunen können künftig unkompliziert und vergabefrei auf zentral bereitgestellte Landeslösungen (wie die KI-Anwendung KIPITZ oder die geplante MV-Cloud) zugreifen. Umgekehrt kann auch das Land Verbandsleistungen (wie den Gemeinsamen Datenschutz an Schulen) direkt per Inhouse-Beauftragung abrufen, was langwierige Ausschreibungsverfahren ersetzt und die digitale Transformation im Land beschleunigt.
Starke Vertretung im Zweckverband
Christian Schulenburg, Verbandsvorsteher des eGo-MV, hob nach der Abstimmung hervor, dass durch die abgestimmte Vorgehensweise von Land und Kommunen eine deutlich höhere Verbindlichkeit in der Umsetzung gemeinsamer Landeslösungen erreicht werde. Als ständiger Vertreter des Landes in der Verbandsversammlung wird der Staatssekretär und CIO des Landes M-V, Marco Anschütz, mitwirken, was die verlässliche Schnittstelle zwischen der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene sichert.
Der Städte- und Gemeindetag M-V freut sich auf die intensivierte Zusammenarbeit und wird die gemeinsame Umsetzung digitaler Lösungen im Sinne einer zukunftsfähigen, handlungsfähigen Kommunallandschaft weiterhin aktiv begleiten.
Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch (eNoVA) ab 2027: Wichtige Fristen und technischer Handlungsbedarf für Kommunen
Mit dem im Juni 2026 verkündeten eNoVA-Gesetz wird die elektronische Kommunikation zwischen Notariaten und Kommunalverwaltungen umfassend digitalisiert. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der papiergebundene Postverkehr für zentrale baurechtliche und grundstücksbezogene Anliegen vollständig und wird gesetzlich verpflichtend durch rein elektronische, strukturierte Datenformate ersetzt.
Der Städte- und Gemeindetag M-V empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen frühzeitig in den Fachämtern einzuleiten, um ab dem Stichtag rechtssicher agieren zu können.
Betroffene Aufgabenbereiche in den Kommunen
Die Umstellung betrifft wesentliche Kernaufgaben der kommunalen Verwaltungen:
- Baugesetzbuch (BauGB): Anträge, Mitteilungen, Genehmigungen und Zeugnisse – wie z. B. gemeindliche Vorkaufsrechtsanfragen, Negativatteste sowie sanierungsrechtliche Genehmigungen.
- Grundstücksverkehrsrecht: Anträge, Genehmigungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und der Grundstücksverkehrsordnung (GVO).
Konkreter Vorbereitungs- und Handlungsbedarf
Der elektronische Austausch erfolgt künftig ausschließlich über strukturierte XML-Datensätze (XJustiz) via EGVP-Infrastruktur – eine reine Übermittlung von PDF-Dateien oder gewöhnlichen E-Mails ist gesetzlich nicht mehr ausreichend.
Für den Verwaltungsvollzug ergeben sich daraus drei zentrale Anforderungspunkte:
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo): Der Nachrichtenaustausch erfolgt verpflichtend über die beBPo-Infrastruktur. Kommunen, die noch kein beBPo eingerichtet haben, müssen dies baldmöglichst über die zuständige Prüfstelle nachholen.
- Qualifizierte elektronische Signatur (qeS) mit Behördennachweis: Positive Bescheide, die an Notare zur Weiterleitung an das Grundbuchamt übermittelt werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (§§ 29, 137 GBO). Wichtig: Zulässig ist ausschließlich das Signaturformat CAdES detached(separate .p7s-Datei). Ein einfaches Behördensiegel genügt hierfür rechtlich nicht.
- Anpassung der Fachanwendungen / XJustiz-Werkzeuge: Verwaltungen müssen sicherstellen, dass ihre Fachsoftware eingehende XJustiz-XML-Datensätze verarbeiten und entsprechende Antworten erzeugen kann. Übergangsweise steht den Verwaltungen hierfür auch ein kostenloses XJustiz-Werkzeug der Justiz und Bundesnotarkammer zur Verfügung.
Unterstützungsangebote und Ausblick
Der Zweckverband eGo-MV wird mit den zuständigen Stellen die Kommunen bei den anstehenden Anpassungen begleiten, damit der Umstieg auf die vollstrukturierte Datenverarbeitung reibungsfrei gelingt und Medienbrüche in den Bau- und Liegenschaftsämtern nachhaltig abgebaut werden.
Ein Informationsblatt der Bundesnotarkammer mit allen wichtigen technischen Hinweisen stellen wir hier zum Download bereit. Zudem können die Schulungsunterlagen des am 20. August 2026 von der Bundesnotarkammer durchgeführten Webinars hier eingesehen werden: 260820_Webinar_eNoVA_Behoerdenkontext.pdf
Grobkonzept Kommunale Strategie zur Zusammenarbeit bei der Digitalisierung der Verwaltung in M-V
Die kommunalen Verwaltungen in unserem Land stehen insgesamt vor einem umfassenden Modernisierungsprozess. Dieser wird begleitet von Fachkräftemangel und immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig steigt der Kostendruck durch neue umzusetzende Aufgaben vor Ort. Trotz der stetig abnehmenden Ressourcen brauchen wir weiterhin leistungsfähige Kommunalverwaltungen.
Die zunehmende Komplexität durch steigende Anforderungen etwa im Bereich IT-Sicherheit fordert eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen im Land. In der Vergangenheit gab es mehrere Anläufe, ein gemeinsames Vorgehen auf kommunaler Ebene zu starten und das Land hierbei mit ins Boot zu holen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene ist bislang nicht geglückt. Zwar wurden verschiedene Strukturen, Institutionen und auch Arbeitsgemeinschaften gebildet, die ein gewisses Maß an Austausch ermöglichen, aber nicht die gemeinsame, verbindliche Zusammenarbeit fördern und der Informationsfluss oder auch Austauschmöglichkeiten sind nicht flächendeckend abgesichert.
All das in Summe führt zu Disparitäten, die die Entwicklung unseres Landes zu einem attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandort gefährden. Der Gedanke, enger zusammenzurücken, zusammenarbeiten, zu zentralisieren, eventuell auch über endörtlichen von Aufgaben nachzudenken ist daher ein guter und wichtiger Gedanke, dem wir im Grobkonzept „Kommunale Strategie zur Zusammenarbeit bei der Digitalisierung der Verwaltung in MV“ nachgegangen sind. Erarbeitet wurde das Grobkonzept in einer Projektgruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, des Zweckverbandes für Elektronische Verwaltung M-V, der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, der IKT-Ost sowie dem Landkreistag M-V und dem Städte- und Gemeindetag M-V mitgewirkt haben.
Im März 2025 konnte das Grobkonzept Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich übergeben werden. Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages hat sich im Mai zum Grobkonzept bekannt. Die Mitglieder des Zweckverbandes für Elektronische Verwaltung M-V wurden am 2. Juli 2025 über die Inhalte des Grobkonzeptes informiert. Die Landräte werden sich am 10. Juli intensiv mit dem Papier befassen. Als nächster Schritt steht die Feinarbeit als Untersetzung des Grobkonzeptes an.
Das Grobkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Digitalisierung in Kommunen
Effiziente Arbeitsabläufe durch effektive Vernetzung von internen Prozessen, zeitgemäße Nutzung digitaler Ressourcen, 24/7-Bürgerservice bis hin zum Merkmal „moderner Arbeitgeber“ in Zeiten der Personalknappheit - vieles lässt sich unter dem Begriff „Digitalisierung“ fassen. Unsere Städte und Gemeinden stehen hier nicht am Anfang sondern nutzen Informationstechnologie schon lange. 2017 hat aber der Bundesgesetzgeber das Thema für sich entdeckt und den Rechtsrahmen angepasst, um einen Online-Zugang zu schaffen. Verbunden sein sollen damit die Voraussetzungen einer umfassenderen Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und einheitlicher Standards, wobei vieles offen geblieben ist. Damit stehen unsere Städte, Gemeinden und auch Landkreise hier aufgrund der Komplexität der Aufgaben und erforderlicher Verknüpfungen auch mit übergeordneten Ebenen vor besonderen - aber dennoch lösbaren Aufgaben, wenn eine gemeinsame Strategie verfolgt und Finanzierungslasten gerecht verteilt sind. Neben den Ansprechpartnern in unserer Geschäftsstelle bietet auch der Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V (eGO M-V) kompetente und umfassende Begleitung bei der Umsetzung der verschiedensten Prozesse.
Als wesentlicher Meilenstein sollte hier die Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes sein, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Inzwischen naht das Jahresende und damit auch die Umsetzungsfrist. Jetzt sind sich alle Akteure auf Bundes- und Landesebene aber einig, dass die anspruchsvollen Zeitvorgaben des Gesetzes nicht eingehalten werden. Noch lange nicht alle Dienstleistungen der Kommunen konnten an das Dienstleistungsportal des Landes M-V angeschlossen werden. Hier ist der Zweckverband aufgrund einer vertraglichen Einigung mit dem Land unterwegs, um die wesentlichen Dienstleistungen digitalisierbar zu machen und vor Ort zu helfen.
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| DStGB: Zukunftsradar Digitale Kommune Ergebnisbericht zur Umfrage 2022 | 6,1 MB | |
| https://www.ego-mv.de/ | ||
| https://www.dstgb.de/themen/digitalisierung/ |










