Digitalisierung

Digitalisierung in Kommunen

Effiziente Arbeitsabläufe durch effektive Vernetzung von internen Prozessen, zeitgemäße Nutzung digitaler Ressourcen, 24/7-Bürgerservice bis hin zum Merkmal „moderner Arbeitgeber“ in Zeiten der Personalknappheit - vieles lässt sich unter dem Begriff „Digitalisierung“ fassen. Unsere Städte und Gemeinden stehen hier nicht am Anfang sondern nutzen Informationstechnologie schon lange. 2017 hat aber der Bundesgesetzgeber das Thema für sich entdeckt und den Rechtsrahmen angepasst, um einen Online-Zugang zu schaffen. Verbunden sein sollen damit die Voraussetzungen einer umfassenderen Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und einheitlicher Standards, wobei vieles offen geblieben ist. Damit stehen unsere Städte, Gemeinden und auch Landkreise hier aufgrund der Komplexität der Aufgaben und erforderlicher Verknüpfungen auch mit übergeordneten Ebenen vor besonderen - aber dennoch lösbaren Aufgaben, wenn eine gemeinsame Strategie verfolgt und Finanzierungslasten gerecht verteilt sind. Neben den Ansprechpartnern in unserer Geschäftsstelle bietet auch der Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V (eGO M-V) kompetente und umfassende Begleitung bei der Umsetzung der verschiedensten Prozesse. 

Als wesentlicher Meilenstein sollte hier die Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes sein, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Inzwischen naht das Jahresende und damit auch die Umsetzungsfrist. Jetzt sind sich alle Akteure auf Bundes- und Landesebene aber einig, dass die anspruchsvollen Zeitvorgaben des Gesetzes nicht eingehalten werden. Noch lange nicht alle Dienstleistungen der Kommunen konnten an das Dienstleistungsportal des Landes M-V angeschlossen werden. Hier ist der Zweckverband aufgrund einer vertraglichen Einigung mit dem Land unterwegs, um die wesentlichen Dienstleistungen digitalisierbar zu machen und vor Ort zu helfen.

Digitalisierung in Schulen

Die Pandemie-Lockdown-Jahre 2020 und 2021 haben die großen Defizite des Online-Lernens in unseren Schulen aufgezeigt. Die wenigsten waren in der Lage, sofort auf Distanzunterricht umschalten zu können. Bereits vor Corona hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Unter­stützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen für die digitale Bildungs­infrastruktur mit dem Ziel der Etablierung träger­neutraler lern­förderlicher und belast­barer, inter­operabler digitaler technischer Infra­strukturen sowie Lehr-Lern-Infra­strukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen gewährt (Digitalpakt). Zuwendungs­fähig sind förder­fähige Investitionen in schulische Maßnahmen, landesweite Maßnahmen sowie Begleit­maßnahmen. Zuwendungs­empfänger können Schul­träger von Schulen in öffentlicher Träger­schaft und Schul­träger von staatlich genehmigten Ersatz­schulen gemäß Schul­gesetz sein. Darüber hinaus können Zuwendungs­empfänger für eine Zuwendung für landesweite Maßnahmen insbesondere Unter­nehmen sein, an denen das Land beteiligt ist. Die vollständige Digitalisierung an den Schulen ist zwar vorangeschritten aber noch immer längst nicht überall umgesetzt.

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Stand Digitalisierung Schule PDF 3,78 MB

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