Verbandszeitschrift

Verbandszeitschrift des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern

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Veronika Ilse
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Der Überblick 9/2024

Schlagzeilen:

  • Diskussionspunkte bei der Umsetzung des neuen Kommunalrechts in die Hauptsatzungen
  • Personalrechtliche Befugnisse der (ehrenamtlichen) Gemeindevertretungen
    nach der modernisierten Kommunalverfassung
  • Neuregelung zum Notvorstand für Jagdgenossenschaften
  • Sommerliche Schnapsidee: Bürgermeister sollen Cannabis-Vergehen verfolgen
  • Umsetzung der Grundsteuerreform in MV: Aktueller Bearbeitungsstand zu den Neubewertungen
  • VG Greifswald: Kommunalverfassungsstreitverfahren über die Untersagung einer Sondersitzung
  • VG Greifswald: Kein einstweiliger Rechtsschutz im Wahlverfahren

Vorwort:

Der erste Teil des gemeinsam von Landesregierung, Landkreistag und Städte- und Gemeindetag finanzierten Gutachtens zur Konnexitätsrelevanz von möglichen Mehrbelastungen aufgrund der Neuregelung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020 nach dem KiföG M-V liegt vor. Prof. Dr. Christian Brüning, Uni Kiel, hat herausgearbeitet, dass bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durch das Gesetz eine Deckungslücke entstanden ist, die das Land vollständig auszugleichen hat. Städte- und Gemeindetag und Landkreistag haben in einem gemeinsamen Schreiben das federführende Bildungsministerium aufgefordert, dies nun zu tun, die nötigen Berechnungen durchzuführen und einen Zeitplan vorzulegen, bis wann der Ausgleich erfolgt. Auf keinen Fall darf das Land versuchen, seine Ausgleichspflicht zu umgehen, indem es die Wohnsitzgemeindepauschale der kreisangehörigen Gemeinden um diesen Betrag erhöht. Die Aussichten zur Entwicklung der Haushaltslage unserer Städte und Gemeinden geben das nicht her. 

Unsere neu gewählten Gemeinde- und Stadtvertretungen werden konfrontiert mit Hiobsbotschaften: Einsparungen im Bundeshaushalt für wichtige kommunale Aufgaben, geringere Bevölkerungszahlen durch den Zensus sollen zu geringeren FAG-Zuweisungen führen, Steuerentlastungen des Bundes führen auch zu geringeren Steuereinnahmen der Kommunen, nach der Spitzabrechnung im kommunalen Finanzausgleich 2023 sollen die Kommunen Geld ans Land zurückzahlen. Dem stehen Tarifsteigerungen, Sachkostensteigerungen durch Inflation und weiter explodierenden Sozialausgaben gegenüber. Die im Kommunalgipfel vereinbarte AG Sozialdatenpool, deren vorrangigstes Ziel die Kostendämpfung bei den Sozialausgaben für Land und Kommunen sein sollte, hat bislang noch keine fassbaren Ergebnisse gebracht. 

Deswegen drängt es sich geradezu auf, dass sich Landesregierung und kommunale Verbände wieder an einen Tisch setzen müssen um zu klären, wie es weiter geht. Zumal die Städte und Gemeinden im nächsten Jahr die Grundsteuern nicht erhöhen sollen. Bund und Länder hatten versprochen, dass die Grundsteuerreform beim Bundesmodell aufkommensneutral sein soll. D.h. dass die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Bewertung der Vorjahre zwar nun bei dem Einen zu niedrigeren, bei dem Anderen zu höheren Steuern führt; die Gemeinden sollten die Reform nicht nutzen, um insgesamt ihre Grundsteuereinnahmen zu erhöhen. Dem hatte der Städte- und Gemeindetag auch zugestimmt und unsere Praktiker arbeiten gut mit dem Land bei der Umsetzung der Reform zusammen.

 

Das Land und die Kommunen haben auch ein gemeinsames Interesse, die Zensus-Ergebnisse zu überprüfen. Beim Städte- und Gemeindetag kommen in der letzten August-Woche Fachleute von betroffenen Städten und Gemeinden zusammen, um zu prüfen, ob die Zensus-Ergebnisse richtig zustande gekommen sind. Das ist besonders wichtig für die anstehende Überprüfung der Verteilungsregelungen im FAG für 2026. Die Einwohnerzahl ist erfahrungsgemäß das Hauptverteilungskriterium. Die Erstellung des Gutachtens für die FAG-Novelle 2026 läuft derzeit in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Praktikern aus den verschiedensten Gemeinden, Städten, Landkreisen und den kommunalen Verbänden in der Unter-AG des FAG-Beirats. 

Neben den Finanzen müssen wir uns aber auch darum kümmern, dass die Verwaltungskraft unserer Städte, Gemeinden und Ämter im Einklang mit ihren Aufgaben steht. Sonst geraten die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze und die nachhaltige Aufgabenerfüllung in gemeindlicher Selbstverwaltung in Gefahr. Bund und Land sind gefordert, eine Überforderung durch neue Aufgaben zu verhindern, wenn das nötige Personal nicht da ist und Finanzierung fehlt. Der Entwurf der KonsumcannabisVO, mit der die Überwachung einfach auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen werden soll, ist das jüngste Beispiel. Eine Schnapsidee wie unser Vorsitzender Thomas Beyer zu Recht festgestellt hat. Ohne Unterstützung der Polizei kann man im Einzelfall gar nichts machen. Dann lässt man die Aufgaben am besten gleich dort, wenn man überhaupt an der Überwachung ein Interesse hat. 

Herzlichst

 In Vertretung

Ihr

 Thomas Deiters

Stellvertretender Geschäftsführer

Der Überblick 8/2024

Schlagzeilen

  • Mitgliederversammlung 2024 – Kandidaten für den Vorstand gesucht
  • Erste Schulungen für Gemeindevertreter in Neustrelitz und Rostock durchgeführt
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung nichtfinanzielle Erklärung
  • Neues Verfahren zur Ausschussbesetzung hat erste Bewährungsproben bestanden
  • Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen 2024 – Teil II
  • Jugend zählt - ein Wahlvorstand fast ausschließlich mit Schülern
  • Stellungnahme zur 7. Novelle des Schulgesetzes
  • Kommunalen Haushalten droht Rekorddefizit - Anmerkungen zur Haushaltsentwicklung der Kommunen in MV

Vorwort

Lieber Leserinnen und Leser, 

die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gemeinde- und Stadtvertretungen sind gelaufen. Die umfassend geänderte Kommunalverfassung war dabei maßgeblich. Es gab natürlich viele Fragen, die wir versucht haben in Schulungen im Vorfeld und auch in den einzelnen Beratungen zu klären. Wir haben aber den Eindruck gewonnen, dass sich die neuen Vorschriften bewährt haben. Das bestätigt noch einmal die gute Zusammenarbeit des Innenministeriums mit unseren kommunalen Praktikerinnen und Praktikern im Vorfeld. 

Kurz vor den Ferienbeginn erreichte uns die Nachricht von den Ergebnissen des Zensus 2022. Schon der Zensus 2011 hatte für viele Diskussionen gesorgt. Der neuerliche Zensus 2022 sollte nun besser laufen. Schon im Vorfeld gab es angesichts des unglücklichen Zeitpunktes mit dem Beginn des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Fluchtbewegungen Kritik. Die nun vorliegenden Zahlen führen in vielen Städten und Gemeinden nun entsprechend zu Verwunderung und auch Unverständnis, denn sie passen nicht so recht zum amtlichen Melderegister und dem Eindruck der kommunal Verantwortlichen vor Ort, gerade angesichts der aktuellen Wählerverzeichnisse. Die vielen Verluste im Kleinen sollen für das Land insgesamt ca. 57.000 Einwohnerinnen und Einwohner weniger bedeuten. Das könnte nach Aussage des Finanzministers einen Verlust von 180 Mio. EUR im Länderfinanzausgleich für unser Land bedeuten. Durch den im Finanzausgleichsgesetz geltenden Gleichmäßigkeitsgrundsatz wären wir, wenn die Zahl zutreffend wäre, im kommunalen Finanzausgleich dann rechnerisch mit fast 60 Mio. EUR weniger an den Mindereinnahmen beteiligt. Schon für die Abrechnung des Jahres 2023 wurden 35 Mio. EUR als zu viel im FAG gezahlt berechnet, die in 2025 auch dem kommunalen Ausgleich entnommen werden. Mit Steuermindereinnahmen durch die nicht gegenfinanzierten Steuerentlastungen des Bundes ergeben sich weitere Belastungen. Das alles vor dem Hintergrund, dass die Leistungen und Infrastrukturen vorgehalten werden müssen, die Ausgaben steigen und weitere teure Aufgaben vor den Städten und Gemeinden liegen. Das wird zu erheblichen Einschnitten führen, wenn da nicht gegengesteuert wird. Offen ist auch, ab wann solche statistischen Zahlen zugrunde gelegt werden sollen. Insgesamt muss daher gefragt werden, ob die statischen Erhebungen und deren Hochrechnung Fehler aufweisen. Da werden wir einen Austausch zwischen den Kommunen ermöglichen. Die Bescheide mit den neuen Zahlen sollen im September kommen. Viel wichtiger erscheint mir daneben die Frage, warum statistische Zahlen, die auf Befragungen von 10 % der Bevölkerung basieren, besser für die Finanzverteilung geeignet sein sollen als die der Melderegister? Entweder gilt die Richtigkeitsvermutung für die amtlichen Register oder man widerlegt diese mit einem besseren und belastbaren System. Gerade das ist der Zensus aber nicht, wenn nur statistische Hochrechnungen dem zugrunde liegen. Gerade wenn es um die Finanzverteilung geht, geht es nämlich um gleichwertige Lebensverhältnisse und die Wahrnehmung der Leistungsfähigkeit der Demokratie, die sich vor Ort in den Städten und Gemeinden zeigt. Hier braucht es ein politisches Signal, dass die ländlichen Räume gerade nicht schwächt. 

Am Wochenende erreichte und die Botschaft aus dem fernen Indien, dass die Landeshauptstadt in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurde. Dazu herzlichen Glückwunsch! Nun steht die Landeshauptstadt mit den Hansestädten Stralsund und Wismar stellvertretend für den Erhalt der historischen Bausubstanz in den Städten und Gemeinden unseres Landes, der seit der Wiedervereinigung mit erheblichen Mittel aus der Städtebauförderung gelungen ist. Gerade dieses Förderprogramm, gemeinsam getragen von Bund, Land und Kommune, zeigt, was vor Ort möglich ist, um unsere Orte lebenswert zu machen. 

Die Urlaubszeit gibt uns die Zeit neue Kraft zu tanken. Das ist auch gut, denn nach den Sommerferien stehen viele weitere Konstituierungen, die Mitgliederversammlungen in den Kreisverbänden und unsere große Mitgliederversammlung am 6.11.2024 in Güstrow an, bei der unser Vorstand neu gewählt wird. Hier möchte ich noch einmal auf unseren Kandidaten-Aufruf verweisen. Melden Sie sich also, wenn Sie bei uns im Vorstand mitarbeiten wollen. 

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit bis dahin.

 Herzlichst

Ihr 

Andreas Wellmann 

 

Der Überblick 7/2024

Schlagzeilen:

  • Landesausschuss und Parlamentarischer Abend
  • Ein (seltsamer) Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses
  • Wahl von Ausschussmitgliedern in amtsangehörigen Gemeinden
  • Wie sage ich es meinen Gewählten - von herzlich bis bürokratisch?
  • Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen 2024 – Teil I

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

der große Wahltag mit den verbundenen Europa- und Kommunalwahlen liegt nun hinter uns. Daher zunächst einen herzlichen Glückwunsch an die neu gewählten oder wiedergewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die vielen Gemeinde- und Stadtvertreter. Nun kommt mit der Neukonstitution der Gremien viel Arbeit auf Sie zu. Wir hoffen, dass Ihnen die „neue“ Kommunalverfassung hilft. Wir hätten diese gern früher gehabt, damit alle sich hätten besser vorbereiten können. Auf jeden Fall steht Ihnen aber unsere Arbeitshilfe zur Seite, die wir auch stetig fortschreiben werden. Danken möchten wir aber auch denjenigen, die sich zur Wahl gestellt haben, die aber nicht oder nicht wiedergewählt wurden. Die Bereitschaft sich zur Wahl zu stellen, eine Wahl zu haben und abzustimmen gehören zur Demokratie. 

Die Umsetzung der verbundenen Wahlen war jedoch wieder ein Kraftakt für die vielen Wahlhelferinnen und -helfer und unsere kommunalen Verwaltungen. Für das Engagement und die Ausdauer möchten wir sehr danken. Die Auszählung der großformatigen Stimmzettel hat vielfach bis spät in die Nacht gedauert, was eine echte Herausforderung ist für ein Ehrenamt, um es freundlich auszudrücken. Ich selber konnte als Wahlvorsteher erst um 2:30 Uhr am Montag nach Abgabe der Unterlagen das Wahlamt verlassen. Wenn dann am Morgen auf den Internet-Seiten des Landes und der Kreise keine Ergebnisse zu finden sind, dann fragt man sich schon, warum man nicht am nächsten Tag auszählen kann. Denn die Wahllokale waren stets gut gefüllt, weil die Wählenden erstmal mit den Stimmzetteln klarkommen mussten, so dass es ohne Pause in die lange Auszählung ging. Mancher brachte es nach der Wahl so auf den Punkt: „Solche Wahlen darf es nie wieder geben“. Da geht es vor allem um den Ablauf und auch die Ergebnisse. Es scheint viele Wählerinnen und Wähler doch zu überfordern, wenn so viele Wahlen verbunden werden. Überdies ist die Europawahl auch von bundespolitischen Themen überlagert worden, zumal Plakate mit Bundespolitikern aufgestellt waren, die gar nicht zur Wahl standen. Das färbt naturgemäß auf die Kommunalwahlen ab. Insofern werden wir die Wahlen erneut auswerten und hoffen, dass diesmal auch das Land die Konsequenzen zieht, die wir schon beim letzten Mal für den Ablauf gefordert haben. Sonst wird es immer schwerer noch Wahlhelfende zu finden. Es muss auch überlegt werden, die Festtage der Demokratie in Ihrer Bedeutung für die zu wählende Ebene zu stärken. Konsequent bedeutet das, die EU- und die Kommunalwahlen sollten getrennt werden. 

Kurz vor der Wahl standen unsere Sitzung des Landesausschusses und der Parlamentarische Abend an. Im Landesausschuss habe ich den Geschäftsbericht vorgetragen, den Sie nun in diesem Heft finden. Einen Punkt möchte ich da herausgreifen. Es ging darum, dass sich das Land gern mit fremden Federn schmückt. Bezogen war dies vor allem auf die Themen kommunale Wohnungsbau-Altschulden und Erhöhung der Besoldung und Entschädigung. Das erstgenannte Thema haben wir stets gefordert und am Ende gegen viele Widerstände erreicht, dass es hier eine bundesweit einmalige Regelung gibt, um einen Fehler des Einigungsvertrages zu bereinigen, indem wir die Entlastungsmittel des Bundes dafür eingesetzt haben. Diese Schulden sollen bis 2030 abgebaut sein, was vielen Kommunen und kommunalen Gesellschaften Spielraum verschafft. Zum zweiten Thema erreichte die Kommunen nun ein Schreiben der Ministerpräsidentin und des Innenministers, gerichtet an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in dem von einer Anerkennung durch das Land die Rede ist. Das stimmt so leider nicht, denn das Land setzt hier nur den Rahmen und die Anerkennung selbst kommt von den Kommunen. Frei nach dem Werbespruch: „…und Papi hat gar nichts dazu bezahlt!“. Auch hier haben wir uns sehr einsetzen müssen, denn die Anpassung erfolgte erst deutlich später als bei den Landräten und auch gegen deutlichen Widerstand in der Landesregierung. Die Oberbürgermeisterinnen und die Oberbürgermeister sowie ihre Beigeordneten bleiben übrigens außen vor, warum Ihnen (und auch uns) das genannte Schreiben gar nicht erst geschickt wurde. Der Landesausschuss war gut besucht, wir konnten verdiente „Kommunale“ ehren und im gut besuchten Parlamentarischen Abend viele Gespräche führen. Die Impressionen finden Sie in diesem Heft. 

Gerade das Thema Anerkennung ist uns als Verband wichtig. Der Bedarf ist groß, denn sowohl die Ehrennadeln für 20 Jahre als auch die neu ausgelobte Ehrennadeln für 30 Jahre finden reißenden Absatz. Das ist toll und Sie sehen es auch wieder in diesem Heft.

 

Zum Ende möchte ich noch zwei aktuelle Themen ansprechen: Cannabisgesetz und Grundsteuerreform. Passt beides nicht zusammen, aber beides ist geprägt durch politische Diskussionen, die die Umsetzung deutlich erschweren. Beim Cannabis ist ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, bei dem offensichtlich niemand ernsthaft die Umsetzung vor Ort im Blick hatte. Die dort beschriebenen Aufgaben sind so komplex, dass sie nicht vor Ort umzusetzen sind (Konsumverbote, Abstände, Anbauvereine etc.). Das Land muss allerdings die Zuständigkeiten regeln, denn ohne eine solche Bestimmung kann keine Behörde tätig werden. Den kommunalen Behörden fehlt hier nicht nur das Personal, sondern es würde sie überfordern, so dass nach § 3 Landesorganisationsgesetz M-V eine Übertragung der Aufgabe auf die Kommunen ausscheidet. Bei der Grundsteuerreform wird es auch immer undurchsichtiger, denn zwei Bundesländer (Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) haben sich kurzfristig entschieden, die gesetzlichen Voraussetzungen für differenzierte Hebesätze zwischen Wohnen und Gewerbe schaffen zu wollen. Mit der Option soll die mögliche Belastungsverschiebung in der einzelnen Gemeinde aufgefangen werden können. Die Nutzung einer solchen Option schafft jedoch ein erhebliches rechtliches Risiko für unsere Gemeinden, weil die Differenzierung entsprechend begründet werden muss und Gerichte diese Begründung prüfen werden. Daher stehen wir als Verband solchen Bestrebungen auch skeptisch gegenüber, zumal alles bis zum 1.1.2025 nicht mehr umsetzbar sein wird. Und ohne Umsetzung zum 1.1.2025 droht nach der Entscheidung des BVerfG die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden zu dürfen. 

Ich wünsche eine interessante Lektüre und eine schöne Ferienzeit.

 Herzlichst

Ihr Andreas Wellmann

Der Überblick 6/2024

Schlagzeilen:

  • Informationen zur Mitgliederversammlung 2024
  • DStGB - Ausschuss genoss Schweriner Gastfreundschaft
  • Arbeitshilfe Konstituierende Sitzung erschienen
  • Endlich mehr Geld für Bürgermeister – Forderungen des Verbandes nun erfüllt
  • Öffnungszeitenverordnung M-V soll Bäderverkaufsverordnung M-V ersetzen
  • Pflege in M-V: Städte und Gemeinden gegen neue Aufgabenzuweisung
  • VG Schwerin: Anspruch auf Sondersitzung darf nicht durch personelle und räumliche Probleme vereitelt werden
  • OVG Greifswald: Gemeinde Perlin gewinnt Klage gegen die Kreisumlage

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser,

 vor kurzem feierten wir 75 Jahre Grundgesetz als Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Dieses Grundgesetz enthält und sichert die Strukturen unseres Zusammenlebens vor Ort, die Gestaltung des Lebens in unseren Städten und Gemeinden, die Entwicklung von Lebensräumen und Zukunft, das Diskutieren und Finden von besten Lösungen im Kompromiss, natürlich vor allem das freie Wählen von Vertreterinnen und Vertretern für unsere Stadt- und Gemeindevertretungen, für unsere Landesparlamente und den Deutschen Bundestag und noch vieles, vieles mehr, was unseren Alltag prägt. Für die „neuen“ Bundesländer gilt das Grundgesetz natürlich erst seit 34 Jahren.  Sicher hätte es von der Bevölkerung nach der Wiedervereinigung als gemeinsame Verfassung bestätigt werden sollen, doch macht dies eine inhaltlich gute Verfassung nicht schlechter, denn sie lebt davon, dass sie gelebt wird! Wir schätzen die Freiheit, die uns unsere Demokratie gewährt. Wenn manche behaupten, dass man „etwas“ nicht sagen dürfe, wird es meist trotzdem gesagt und es hat keine Konsequenzen (außer es ist strafrechtlich relevant). Aber die Freiheit muss auch verteidigt werden und darum ist unsere Demokratie wehrhaft und muss es auch sein, denn sonst ist geschriebenes Recht nur geschriebenes Recht. Darum müssen diejenigen geschützt werden, die für diese Demokratie einstehen, dieser ihr Gesicht geben und sich damit angreifbar machen. Wenn solche Menschen von der kommunalen bis zur europäischen Ebene angegriffen werden, dann ist das mit aller rechtsstaatlichen Härte zu verfolgen und es muss schnelI eine strafrechtliche Entscheidung geben, um abzuschrecken von solchen Angriffen auf die, die den Staat repräsentieren und sich für die Demokratie einsetzen.

Wenn Sie diese Ausgabe in den Händen halten, liegen die Kommunal- und Europawahlen bereits hinter uns. Wir gratulieren allen neu- und wiedergewählten kommunalen Mandatsträgern von ganzem Herzen und werden natürlich genau analysieren, wie viel Zeit das Auszählen in Anspruch genommen hat. Wir hatten hier dem Innenministerium im vergangenen Jahr weitreichende Erleichterungsvorschläge unterbreitet, denen leider nicht gefolgt wurde. Insofern werden wir auch diese Wahl auswerten.

 Wir danken auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz für die Demokratie und gratulieren an dieser Stelle allen Engagierten, die neu in unsere Stadt- und Gemeindevertretungen gewählt wurden sowie denjenigen, die ihr Mandat auch bei dieser Kommunalwahl bestätigen konnten. Wir danken aber auch den Bewerberinnen und Bewerbern, die kein Mandat erringen konnten. Demokratie bedeutet Auswahl für die Wähler. Sie haben mit ihren Kandidaturen diese Auswahl ermöglicht.  In bewährter Tradition hält unser Verband die „Arbeitshilfe zur konstituierenden Sitzung“ für Sie bereit, die aktualisiert wurde und alle wichtigen Vorlagen zu den nun erforderlichen Beschlussfassungen beinhaltet. Diese Broschüre wird allen Mitgliedsgemeinden in den nächsten Tagen zugehen. Ab dem nächsten Überblick wollen wir gerne die neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister namentlich erwähnen und bitten hier insbesondere die Ämter, uns die Namen und Kontaktdaten mitzuteilen.

 Nach den Kommunalwahlen steht nun auch für unsere vielen ehren- und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an, eine höhere Aufwandsentschädigung bzw. Besoldung zu beziehen oder beziehen zu können. Unser Verband hatte bereits im Jahr 2022 beim Innenministerium eine Anpassung der Aufwandsentschädigungs- bzw. Kommunalbesoldungsverordnung gefordert. Dieser Forderung ist das Innenministerium Ende Mai gefolgt und hat beide Verordnungen überprüft – mit dem Ergebnis, dass die ehren- und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ihre Stellvertreter nach der Kommunalwahl mehr Geld bekommen können, wie wir es auch gefordert haben. Das Land stellt hierfür jedoch kein Geld zur Verfügung, das kommt nämlich von den Gemeinden bzw. Städten direkt. Die Wertschätzung für die Verantwortungsträger in unseren Städten und Gemeinden, die das Land medienwirksam zum Ausdruck brachte, hat ihm „keinen Pfennig“ gekostet.

 Medienwirksam gefeiert wurde auch die diesjährige Digitale Convention NØRD in der Hansemesse Rostock. Ein modernes, innovatives Event mit großer Show und zahlreichen namhaften Gästen. Ein buntes Digitalisierungsfest für Mecklenburg-Vorpommern also. Dass es eigentlich nicht wirklich etwas zu feiern gibt, brachte die dänische Botschafterin Susanne Hyldelund auf den leider sehr ehrlichen und ungeschönten Punkt: In Deutschland, der drittgrößten Wirtschaftsmacht der Welt passiere in Sachen Digitalisierung viel zu wenig bis gar nichts - im Vergleich zu anderen Ländern. Deutschland könne nicht so tun, als wäre alles gut und immer so weiter machen. Ein Appell, der endlich wachrütteln sollte.

 In Sachen Novellierung Schulgesetz geht es nun aber voran. Hier haben wir Ende Mai den Änderungsentwurf bekommen, daraus eine Synopse erstellt, die nun gemeinsam mit dem Entwurf in die Verbandsanhörung geht, Ihnen also bereits vorliegen müsste.

 Anfang Juni tagte unser Landesausschuss im Schweriner Wichernsaal. Wichtige Themen standen hier auf der Tagesordnung. Anschließend fand der traditionelle Parlamentarische Abend statt. Wir werden in der nächsten Ausgabe berichten.

 Nun wünsche ich Ihnen jedoch erst einmal viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe!

 Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 5/2024

Schlagzeilen:

  • Novelle der Kommunalverfassung ist gut vorbereitet und schafft neue Spielregeln für Ehren- und Hauptamt
  • Bis zum Schluss Änderungen im Kommunalverfassungs-Gesetzgebungsverfahre
  • Wo ich Sie grade treffe – Bundespräsident im Gespräch mit ehrenamtlichen Bürgermeistern
  • Studie „Der ehrenamtliche Bürgermeister, das unbekannte Wesen“
  • Landesschulbau GmbH wird Probleme nicht lösen und Kommunen
    zusätzlich belasten!
  • Mehr Qualität in der Kita - Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

die Kommunal- und Europawahlen rücken näher. Das erkennt man nun auch im Straßenraum an den Wahlplakaten, die nun einmal dazu gehören. Damit steigt die Spannung, wie sich unsere kommunalen Vertretungen in Zukunft  zusammensetzen  werden. Wichtig ist aber auch, wie wir die Wahlen personell absichern. Gut wäre, wenn auch das Land und die Kreise über ihre Behörden Wahlvorstandsmitglieder stellen würden. Da hatten die Landkreise Unterstützung zugesagt. Das sollten unsere Wahlbehörden genau beobachten. Denn Wahlehrenamt ist ein Wahlehrenamt für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Ernüchternd ist leider auch, dass, wenn wir mit einer Pressemitteilung und in den sozialen Medien einen Wahlaufruf machen, dieser nicht in die Medien Eingang findet. Alles spricht gern von der Demokratie und den Risiken, doch werden positive Kampagnen dann nicht aufgegriffen. Vielleicht gelingt dies ja am 7. Mai 2024, wenn sich die damals manipulierte Kommunalwahl in der DDR aus dem Jahr 1989 zum 35mal jährt oder das Grundgesetz am 23. Mai 2024 seinen 75. Geburtstag feiert. 

Unser Vorstand kam in der Vorstandsklausur am 18./19. April 2024 in Stralsund zusammen. Wir hatten den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Muno und den neuen Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Andre Berghegger zu Gast. Herr Prof. Dr. Muno gab einen Überblick über die politische Lage von der Welt bis in die kommunale Ebene, vermittelte einen Eindruck aus den Umfragen und der Wahrnehmung der Menschen. Herr Dr. Berghegger beschrieb die Themen auf der Bundesebene, die dort bewegen und vor allem die Kommunen immer mehr belasten. Auch das Thema Überlastung und Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene beschäftigte den Vorstand in der Klausur, gerade auch im Hinblick auf die laufende gutachterliche Untersuchung des FAG durch das Team um Prof. Dr. Lenk und die nächste Anpassung im Jahre 2026. Überdies verabschiedete der Vorstand auch ein Positionspapier zum Thema Pflege, um letztlich auch den Bestrebungen entgegen zu treten, die die Aufgabe nun auf der kommunalen Ebene zu verorten. Dafür sind aber die Gemeinden eben nicht zuständig sondern die Pflegekassen, die das Angebot vor Ort auch abzusichern haben. Ich hatte das Thema schon im letzten Vorwort aufgegriffen, was einen Brief der Sozialministerin auslöste, der ein Gesprächsangebot enthält. Das nehmen wir gern an, doch können Gemeinden hier nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit freiwillig unterstützen. Das Papier soll unsere Mitglieder unterstützen, denn der Druck steigt, da das System Pflege an die Grenzen kommt. Da müssen aber vor allem Bund und Land handeln und die erforderlichen Voraussetzungen schaffen. 

In der letzten Woche wurde nun auch die Novelle der Kommunalverfassung beschlossen. Das Verfahren war gut, weil wir früh beteiligt waren. Allerdings endete die gute Beteiligung, als der Landtag am Zuge war und noch einige Änderungen aufgenommen wurden. Insbesondere die Überlagerung des wichtigen Themas Kommunalverfassung durch eine Debatte um eine vermeintliche „Sofortrente“ für Wahlbeamte war ärgerlich, weil es Menschen, die sich für unsere Demokratie als kommunale Wahlbeamte einsetzen, in ein merkwürdiges Licht rückte. Dabei geht es ja immerhin um eine Absicherung, wenn eben eine Wiederwahl, zu der angetreten werden muss, auch welchen Gründen auch immer, scheitert. Nach dem bisherigen Recht stünde dann nämlich die Entlassung als Wahlbeamter und allenfalls der Anspruch auf Bürgergeld. Insofern begrüßen wir die Entschließung des Landtages, dass nach einer Absicherung für Wahlbeamte unter 45 gesucht wird. Und wenn wir da schon beim Thema Anerkennung sind. Die angekündigten Änderungen der KomBesLVO und EntSchVO, sprich die Erhöhung der Besoldung und Entschädigung, soll nach einer Antwort an den Landtag nun im 2. Quartal erfolgen. Das heißt wohl bis zum 30.06.2024, also eine halbes Jahr später als in der Pressemitteilung des Innenministeriums im August letzten Jahres („…zum Ende der Jahres…“) angekündigt. Dies möge jede/jeder beurteilen. 

Die neue Grundsteuer muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1.1.2025 umgesetzt sein. Das ist nicht mehr viel Zeit. Die nun diskutierten Belastungsverschiebungen zwischen Gewerbe und Wohnen deuten sich an, sind aber durch die Umstellung des Bewertungsrechts durch den Bundesgesetzgeber vorgegeben. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, die Reform durch handwerkliche Fehler bei übertriebener Hektik zu gefährden. Denn es muss noch vor Ort umgesetzt werden. Scheitert die Reform, fehlen unseren Kommunen und dem Land verlässliche Einnahmen. 

Am Ende noch zum Cannabisgesetz. Dass das Gesetz beschlossen wurde, war lange nicht klar, so dass es dann doch eher überraschend kam und der Vorlauf schlichtweg fehlte. Das Gesetz regelt viele Prüf- und Kontrollbestimmungen von den Anbauvereinen, deren Zulassung und Kontrolle sowie die Kontrolle der Beschränkungen des Konsums im öffentlichen Raum. Die Länder haben da die Zuständigkeit zu bestimmen, was bisher nicht geschehen ist, so dass hier keine Behörde bisher handeln kann und muss. Wir sind nicht zuständig! Das Land muss hier regeln und hat dabei aber auch die Leistungsfähigkeit der Ebenen beachten (§ 3 LOrgG). Daher möchte ich schon an dieser Stelle klar machen: Das komplizierte Prüfprogramm des Gesetzes können die Städte und Gemeinden nicht leisten. 

Wir freuen uns bereits auf die Sitzung des Landesausschusses am 4. Juni 2024 mit dem anschließenden Parlamentarischen Abend. Die Einladungen dazu werden wir demnächst versenden 

Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 4/2024

Schlagzeilen:

  • Bürgermeisterwoche 2024: Aktuelle Informationen, Fachvorträge und Austausch
  • Bürgermeister warten weiter auf angemessene Entlohnung
  • Städte und Gemeinden fordern: Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nicht
    länger verschieben!
  • Dringender Aufruf zur Positionierung des Landes bei der Krankenhausreform
  • Tariftreuegesetz M-V hilft der regionalen Wirtschaft in der Krise nicht!
  • VG Greifswald: Mitwirkungsverbot wegen Nachbarschaft zum beratenen Bebauungsplan
  • VG Stralsund: Sozialversicherungsfreiheit ehrenamtlicher Bürgermeister

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

die Kommunal- und Europawahlen rücken näher. Die Einreichungsfrist ist am 26. März 2024 abgelaufen. Nun gilt es, die Wahlvorschläge zu zulassen und weiterhin ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen. Wir hatten hier frühzeitig bessere Rahmenbedingungen durch das Land gefordert. Ohne weitere personelle Unterstützung durch Land und Kreise wird die Durchführung der Wahlen erneut ein Kraftakt für unsere Städte und Gemeinden. Die Rahmenbedingungen wurden nur wenig verbessert, die personelle Unterstützung hat Luft nach oben und unsere Kommunen würden sich hier mehr Anerkennung des demokratischen Ehrenamtes wünschen. Auch die Frage der Sorgfalts- und Schutzpflichten gegenüber den Wahlhelferinnen und -helfern bleiben weiter offen, sprich was passiert, wenn die Wahlen nicht bis 22 Uhr ausgezählt sind? Hebelt hier das Ehrenamt die Arbeitszeitgrenzen und die Ruhezeitenregelungen aus? 

Das Stichwort Anerkennung des kommunalpolitischen Ehrenamtes war uns auch wichtig, als wir im letzten Jahr die Diskussion zur Anpassung der Besoldungs- und Entschädigungsstrukturen im kommunalpolitischen Wahlamt im Haupt- und im Ehrenamt mit Blick auf unser Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angestoßen haben. Bei den Landräten ging die Anpassung bekanntermaßen sehr fix. Bei allen anderen sollte sie zum Ende letzten Jahres erfolgen. Wir haben den Innenminister an seine Zusage mit einer Pressemitteilung (in diesem Heft) erinnert. Denn Klarheit dazu wäre sicher für manche Bewerberinnen und Bewerber um ein kommunalpolitisches Amt hilfreich gewesen. 

Ein Highlight unserer Verbandsarbeit war auch in diesem Jahr nach unserer Vorstandssitzung und dem traditionellen Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Altmeister wieder die Eröffnung der 24. Bürgermeisterwoche. Wenn eines den guten Zusammenhalt deutlich macht, dann ist es die familiäre Atmosphäre dieses und weiterer Abende, die sich in vielen Gesprächen zeigte. Das kommunale Studieninstitut und an dessen Spitze Jörg Siekmeier haben die Bürgermeisterwoche mit vielen informativen Fortbildungsthemen wieder hervorragend organisiert. Einer der Schwerpunkte war erneut das Thema Klima und die fossile Wende. In vielen Fachvorträgen wurden die Herausforderungen deutlich, die noch unklaren Rahmenbedingungen und vor allem die Umsetzung angesichts der konkreten Ziele. Hier verdeutlichte gerade auch der Vortrag von Ingbert Liebing, dem Hauptgeschäftsführer des VKU e.V., noch einmal, wie die Stadtwerke eingebunden sind und welcher Kapitalbedarf diese und ihre Eignerkommunen belasten könnte. Hier braucht es Lösungen wie auch für die Umsetzung im ländlichen Raum ohne solche Unternehmen. 

Der Vorstand befasste sich in seiner Sitzung am 20.03.2024 unter anderem mit dem Thema Pflege und der Diskussion zur Gemeindepauschale nach dem KiföG M-V, die seitens des Landkreistages als zu gering angesehen wird und daher Anpassungen verlangt werden. Beim Thema Pflege ist wichtig zu sehen, was wirklich die Aufgabe der Gemeinden und Städte vor dem Hintergrund ihrer Leistungsfähigkeit sein kann. Vordringlich müssen hier die Kassen, auch vor Ort, ihre Aufgaben erledigen und das Land darauf drängen. Dann kann auch die Gemeinde unterstützen, wenn es denn geht. Bei der Gemeindepauschale wird derzeit mit dem Landkreistag und dem Land diskutiert, ob und wie der gesetzliche Mechanismus angepasst wird. Da muss es für die Zukunft (nicht im laufenden Jahr) schon gute und nachvollziehbare Gründe geben, wenn die Belastungen für die Gemeinden mit Kindern noch weiter erhöht werden sollen. Immerhin haben wir nun das Thema Landesrahmenvertrag Kindertagesförderung auf der Zielgerade. Das Werk befindet sich im Unterschriftsverfahren und wird mit dem Inkrafttreten wichtige Grundlagen für den Bereich der Kindertagesbetreuung legen.

 Dann werfen wir noch einen Blick voraus. Nach unserer Verbandssatzung stehen nach der Kommunalwahl wieder die Wahlen des Vorstandes unseres Verbandes an. Die Mitgliederversammlung wird am 6. November 2024 in der Barlachstadt Güstrow stattfinden. Insofern sollten sich diejenigen, die erwägen in unserem Vorstand mitarbeiten zu wollen, dies schon mal überlegen. Wir freuen uns über Jede und Jeden, die für die Sache der kommunalen Selbstverwaltung demokratisch eintreten will. Wir werden in einer folgenden Ausgaben des Überblicks eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und damit verbunden einen Aufruf starten. 

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. 

Herzlichen Gruß

Ihr 

Andreas Wellmann

Der Überblick 3/2024

Schlagzeilen:

  • Austausch mit dem Gründungsvorsitzenden Johannes Kwaschik
  • AG zur Überarbeitung der Hauptsatzungsmuster hat sich gebildet
  • Modernisierung der Kommunalverfassung muss Ehrenamt stärken!
  • Vorbereitung für die Kommunalwahlen abgeschlossen
  • Pflegepakt M-V: Städte und Gemeinden lassen sich nicht Verantwortung zuschieben!
  • Anhörung zum "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
  • Windenergieausbau war Thema im Landtag

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

das Thema Pflege treibt viele Menschen in unserem Land, die privaten Pflegedienste und auch die Politik um. Da steht zum einen ein „Pakt für Pflege“ im Raum, den das Sozialministerium initiiert hat. Weiter gibt es ein Bündnis, das in vielen Städten zu Bürgerdialogen einlädt. Ein Dialog bei dem Thema ist sicher richtig und wichtig. Vieles läuft bei der Pflege nicht (mehr) rund und man kann verstehen, dass z. B. auch viele Anbieter von Pflegeleistungen frustriert sind. Wichtig ist aber auch, dass die richtigen Beteiligten dabei sind und man auch mal die gesetzlichen Zuständigkeiten für die Aufgaben berücksichtigt. Da sind es insbesondere die Pflegekassen, die die Pflege nicht nur zu finanzieren, sondern notfalls auch zu gewährleisten haben bis in die einzelne Gemeinde hinein. Das passiert aber nicht, auch weil das Sozialministerium seine Fachaufsicht an das Nachbarland Brandenburg abgegeben hat und diese nicht zurückholt. Wenn dann auf die Bürgermeister gezeigt wird, die vor Ort die Stellung halten, dann ist dies ein Verschieben von Verantwortung. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kümmern sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ohne zuständig zu sein. Aber das ändert nichts an der Zuständigkeit und Verantwortung der Pflegekassen und unseres Sozialministeriums! 

Eine gegenläufige Idee kommt nun aus der Landes-SPD mit einer Landesschulbaubehörde, die die kommunalen Schulen bauen oder sanieren soll, um diese an die Kommunen zu vermieten. Das geht in Hamburg, weil Hamburg ein Stadtstaat ist und sich dort die Schulgrundstücke im Eigentum des Landes befinden, so dass auch ein Landesbetrieb Rahmenverträge schließen und Musterschulen bauen kann. Das ist in einem Flächenland nun einmal anders, weil die Schulgrundstücke nicht dem Land gehören. Wenn man dies ändern will, muss man die Aufgabe Schulträgerschaft auf das Land „hochzonen“. Ein neuer Landesbetrieb wird auch nicht die bisherigen Probleme lösen, zumal der erst errichtet werden muss. Es fehlte schlichtweg an Geld für den Bau, die Erlangung von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen dauert und die Vergabeverfahren sind aufgrund des Landesrechts aufwendig. Vielleicht wäre es bei solchen Themen gut, wenn die erst mal miteinander besprochen werden, bevor solche „unausgegorenen“ Ideen in die Öffentlichkeit gelangen. Sonst droht die gleiche Erfolgsgeschichte wie das Zentrum für Digitalisierung MV… Ein Schelm, der dabei daran denkt, dass sich das Land durch diesen Schachzug werthaltige Innenstadtimmobilien der Kommunen kostengünstig aneignen möchte. 

Das gleiche gilt für das Thema „landeseinheitliche Gemeindepauschale“ bei der Kindertagesbetreuung. Auch diese Regelung wurde 2020 gegen unsere Einwände umgesetzt, um nun festzustellen, dass die von uns befürchteten Effekte eintreten können. Wenn nun behauptet wird, dass die Gemeinden nur 28 % statt der 32 % der Kosten tragen, so ist das irreführend, weil die beim Kreis verbleibenden Kosten der Kindertagesbetreuung über die Kreisumlage als Fehlbedarf finanziert wurden und werden. Das ist also ein Thema zwischen finanzstarken und kinderreichen Gemeinden. Für die Kreise ist dies nur ein Durchlaufposten. Wenn belastbare Zahlen vorliegen, kann man sich dann vielleicht auch sachlich dem Thema für die Zukunft annähern. 

Immerhin geht die Kommunalverfassung nun in die Endrunde im Anhörungsverfahren. Sie soll zum 10. Juni 2024 in Kraft treten und wird einige Neuerungen mit sich bringen. Diese müssen in der Hauptsatzung geregelt werden. Auch hier wird eine AG Vorschläge erarbeiten. Mein herzlicher Dank hier an Klaus-Michael Glaser und die vielen kommunalen Praktikerinnen und Praktiker, die uns unterstützt haben. 

Die nächste Bürgermeisterwoche in Binz steht an. Wir freuen uns auf das Wiedersehen, den fachlichen Austausch und die guten Gespräche. 

Herzlichen Gruß

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 2/2024

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Jetzt ist Zeit zur Mitwirkung – Demokraten gesucht!

Schlagzeilen:

  • Was kommt 2024: Ein Jahresausblick - StGT-Podcast - Neue Folge online
  • Anhörung zum Beteiligungsgesetz im Landtag
  • Jetzt ist Zeit zur Mitwirkung – Demokraten gesucht!
  • Regelmäßiger Austausch mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung M-V
  • Streichungsvorschläge der Ampel-Koalition gefährden Erreichung der
    Klimaschutzziele
  • Finanzierung der Wärmeplanung und Umsetzung des WPG in Landesrecht
  • OVG Greifswald: Kostentragungspflicht für Rechtsstreit über Schulzuweisung

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

Wetterkapriolen und auch politische Verwerfungen prägten den Jahresbeginn. Gerade letztere waren Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima-Transformations-Fonds, in dem Corona-Hilfen bzw. entsprechende diesbezügliche Kreditermächtigungen umgewidmet wurden. Das Urteil war nicht völlig überraschend. Dass es aber keinen Plan B für diesen Fall gab, schon. Die dann folgenden Spardebatten und das mediale Echo kennen wir. Vor allem hat die Debatte für viel Unsicherheit und Unklarheit gesorgt, die so nicht hätte sein müssen. 

Sehr präsent war in diesem Zusammenhang die kommunale Wärmeplanung. Denn dazu gab es viele Nachfragen. Da gab es erst die Aussage, dass bis Ende des Jahres 2023 Anträge gestellt werden können. Dann wurde die Internetseite für die Antragstellung im Dezember gesperrt, die Mittel gestrichen und es wurden nur noch die gefördert, die schon einen Bescheid hatten. Die Mittel sind aber eigentlich nicht weg sondern sollen auf einem anderen Weg, nämlich über Mehrwertsteueranteile über die Länder, kommen. Das ist zwar grundsätzlich gut, doch muss dies geregelt werden und die Länder müssen die Mittel weiterleiten. Wann und wie dies passiert, ist leider offen. Gerade die Verlässlichkeit ist aber wichtig, wenn wir die große Transformation erfolgreich gestalten wollen, um die Beteiligten mitzunehmen und Investitionen anzureizen. Insofern war weder das Urteil, das zu einem ungünstigen Zeitpunkt kam, noch die Reaktion eine Werbung für den Standort Deutschland. Dies sollte zum Anlass genommen werden, sich angesichts der investiven Herausforderungen mit der Schuldenbremse zu beschäftigen. Denn alles was heute nicht gemacht wird, obwohl der Investitionsbedarf besteht, wird in die Zukunft verlagert und muss dann nachgeholt werden. Ob dies Schulden sind oder nicht, ist da zweitrangig, wenn der zwingende Bedarf besteht. 

Dass es bei kurzfristigen Einsparungen Proteste und Demonstrationen geben wird, war auch vorhersehbar. Aber bei dem ganzen berechtigten Ärger, muss auch Maß und Mitte gewahrt bleiben. Zumal, wenn es weniger zu verteilen gibt, muss auch gespart werden. Da braucht es aber Augenmaß. Protest allein mit dem Ziel, mit Blockaden Druck auf die Politik auszuüben, macht es schwieriger in Zukunft, gerade die Kompromisse zu schließen, die eine Demokratie ausmachen. Was aber Demokratie ausmacht, zeigen viele Menschen, die in den letzten Wochen für die Demokratie und deren Bewahrung friedlich auf die Straße gehen. Gerade dass FÜR DEMOKRATIE Menschen auf die Straße gehen und aktiv DAFÜR demonstrieren, ist wichtig, denn das Gestalten macht die Demokratie aus. Darum ist es noch wichtiger, dass dieses „Dafür sein“ auch eine Dauerwirkung entfaltet, sprich sich die Menschen sich engagieren und langfristig unsere Demokratie stärken, mitgestalten und bereichern. Vielleicht war uns unsere Demokratie zu selbstverständlich und bequem, weil es ja andere machen. Doch Demokratie ist nicht selbstverständlich sondern muss verteidigt werden, im besten Fall durch ein aktives Mitmachen in den Gremien unserer Demokratie, vor allem dort, wo am wirksamsten das Zusammenleben gestaltet werden kann, in unseren Städten und Gemeinden. Das soll auch unser Titelbild deutlich machen. 

Wichtige Grundlage für unsere Arbeit in den kommunalen Vertretungen ist die Kommunalverfassung. Wir haben in einer Arbeitsgemeinschaft mit kommunalen Praktikern viele Vorschläge erarbeitet, die das gute Gesetz noch etwas besser machen sollen. Für den Einsatz auch der kommunalen Praktiker insgesamt unseren Dank. Nun ist der Entwurf im Landtag und soll dort im April rechtzeitig vor dem Kommunalwahltermin verabschiedet werden. Wir hoffen, dass der Zeitplan auch gelingt und noch einige Änderungen unsererseits einfließen können. 

Ebenfalls hoffen wir, dass noch rechtzeitig die Kommunalbesoldungslandesverordnung und auch die Entschädigungsverordnung erlassen werden. Wir hatten dazu bereits Mitte September unsere Stellungnahme abgegeben und warten seit dem auf den Erlass. Dies wäre auch eine wichtige Anerkennung der Arbeit für die Demokratie in den Kommunen. 

Herzlichst

Ihr 

Andreas Wellmann

Der Überblick 1/2024

Schlagzeilen:

  • Geschäftsbericht anlässlich der Landesausschusssitzung
  • Neue Gesichter in der Geschäftsstelle
  • Würdigung einer herausragenden Bachelorarbeit mit kommunalem Bezug
  • Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes blickt sachlich
    in den Rückspiegel
  • Land plant elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • Änderungen im FAG 2024 am 14.12.23 beschlossen
  • Landesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden wegen geltend gemachter Verletzung des Konnexitätsprinzips zurückgewiesen

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

im Vordergrund für dieses Jahr stehen die Kommunalwahlen am 9.6.2024. Damit werden die Grundlagen für die weitere nachhaltige Aufgabenerfüllung in der gemeindlichen Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in der nächsten Wahlperiode gelegt. Wir sind als Städte- und Gemeindetag auf einem guten Weg gemeinsam mit dem Innenministerium Erleichterungen für die Arbeit in den Wahlvorständen zu erreichen. Am 6.11.2024 wird dann unsere Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages in der Sport- und Kongresshalle in der Barlachstadt Güstrow stattfinden, bei der auch unser Vorstand neugewählt wird. 

Vor Jahresende sind mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen u.a. die Änderungen im FAG 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit besteht mehr Rechtssicherheit für unsere Städte und Gemeinden, auch wenn die konkreten Auszahlungen noch unter Vorbehalt erfolgen, weil die Änderungen der Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2022 noch nicht genau feststehen. In diesem Jahr müssen wir damit beginnen, die für das FAG 2026 vorgesehene umfassende Überprüfung der Regelungen zur aufgabenangemessenen Verteilung der Mittel unter den Kommunen gut vorzubereiten. 

Auch wenn der auf die Ergebnisse 2022 abstellende Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes dank der Stabilisierungshilfen des Landes in den Corona-Jahren insgesamt für die Gesamtheit der Kommunen eine gute Entwicklung bescheinigt, werden die aktuellen Herausforderungen durch Tariflohnsteigerungen, Bau- und allgemeine Kostensteigerungen, vor allem auch durch wieder deutlich steigende Sozialausgaben und absolut steigende Kreisumlagebeträge viele unserer Städte und Gemeinden wieder zu Konsolidierungsmaßnahmen zwingen. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen unsere Städte und Gemeinden aber auch weiter die Kraft haben, den Investitions- und Unterhaltungsstau in unseren Städten und Gemeinden weiter abzubauen. Da Geld und Personal endliche Ressourcen sind, wird es nur über Entlastungen bei Aufgaben, vor allem aber durch die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen gehen. In anderen Bundesländern wird bereits über „Entlastungsallianzen“ für die Kommunen diskutiert. 

Die guten Vorschläge unseres Verbandes für die Verschlankung der Fördermittelverfahren bei uns im Land im Rahmen der FAG-Debatte wurden von den Regierungsfraktionen leider (noch) nicht aufgegriffen. 

Zum Ende des Jahres hat der Landesgesetzgeber auch das Tariftreue- und Vergabegesetz veröffentlicht, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Leider hat man nicht auf unseren Verband gehört und den Kommunen und den von ihnen beherrschten Betrieben und Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Überraschend wurde mit dem Gesetz auch gleichzeitig der Vergabeerlass aufgehoben, was die Umsetzung des neuen Gesetzes in unseren Städten und Gemeinden nicht einfacher macht. Der Landesgesetzgeber hat damit auch die Umsetzung der EU-Förderprogramme in M-V erschwert. 

Wir freuen uns, in der Geschäftsstelle mit Frau Ritter und Frau Rushkovska zwei Stellen wieder besetzt haben zu können.

Die zunehmenden aktuellen Herausforderungen erfordern auch im neuen Jahr ein kraftvolles Eintreten für die Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung in unserem Bundesland. 

Herzlichst

In Vertretung

Ihr

Thomas Deiters

Stellvertretender Geschäftsführer

Der Überblick 12/2023

Schlagzeilen:

  • 30 Jahre Kommunalpolitik – Ein Grund zum Feiern!
  • Aktuelle Informationen zur Änderung der Kommunalverfassung
  • Bundeskürzungen bei Freiwilligendiensten falsches Signal
  • MV kürt „Seniorenfreundliche Kommunen“
  • Schaffung von Ladeinfrastruktur keine kommunale Aufgabe!
  • Tariftreue- und Vergabegesetz M-V kommt zum 1. Januar 2024
  • Gesetzentwurf zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in MV

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser,

die Weihnachtszeit ist schon vielfach spürbar auf den Weihnachtsmärkten, die zum Verweilen einladen. Gerade auch der Schnee und der Kälteeinbruch tragen ihren Teil dazu bei.

Zum Ende des Jahres hat nun noch einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds Unsicherheit geschaffen, wie nun viele Förderprogramme weiter finanziert werden, etwa das für die Wärmeplanungen. Hier können wir nur hoffen, dass schnell Lösungen gefunden werden, die Klarheit schaffen. Und es ist noch einmal deutlich geworden, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Ausprägung zu eng ist. Denn alles was heute nicht gemacht wird, obwohl es notwendig ist, muss in Zukunft abgebaut werden, sprich ein Investitionsstau ist auch eine Verschuldung. 

Zum Abbau des Investitionsstaus in den Schulen haben wir mit der Landesregierung doch noch einen vernünftigen Weg gefunden, um die bisherige Infrastrukturpauschale (ISP) in Höhe von 150 Mio. Euro für weitere vier Jahre zu sichern. Das sogenannte „Schulbauprogramm“ ist aus unserer Sicht ein kommunaler Schulbaupakt. Denn von den 400 Mio. Euro, die eingesetzt werden sollen, werden 300 Mio. Euro kommunales Geld sein. Angesichts eines Investitionsbedarfs an Schulen von mehr als 430 Mio. Euro ist dies ein richtiger Ansatz. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, da wir, um die 25 Mio. Euro für jeweils vier Jahre vom Land zu bekommen, ebenfalls 25 Mio. Euro pro Jahr der Schlüsselmasse entnehmen müssen. Das fehlt. Andererseits haben wir schon in diesem Jahr unseren Anteil an der ISP mit 20 Mio. Euro aus der Schlüsselmasse finanziert, sprich es sind demgegenüber nur 5 Mio. Euro mehr. Das wird aber mehr als ausgeglichen, weil wir 16,7 Mio. Euro aus den Abrechnungsbeträgen bekommen. Uns war wichtig, dass auch kleinere Maßnahmen schnell umgesetzt werden können, die auch den Betrieben vor Ort helfen. Das sind im ersten Jahr 20 % der 50-Mio.-Jahresscheibe und in den Folgejahren jeweils 10 %, die dafür hoffentlich pauschal fließen, um schnell zu sein. Mittel für die Projekte werden dann in einem Verfahren in den jeweiligen Kreisen verteilt. Dazu erarbeiten wir mit dem Landkreistag eine Mustersatzung, mit der Projekte im Kreis priorisiert werden sollen. Hier ist uns auch wichtig, dass 55 % der Mittel an gemeindliche Schulträger gehen und auch mehrere Projekte erreichen. In den kreisfreien Städten wird es hier einfacher. Am Ende ist es eine gute Einigung für die Schülerinnen und Schüler im Land, daher hat unser Vorstand auch mitgetragen. Uns ist klar, dass das alles wieder sehr spät für die Planungen kam. Aber leider liegt der Zeitpunkt der Verhandlungen nicht in unserer Hand. 

In der letzten Woche hat unser Landesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen. Hier geht es um das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes und die Umsetzung im Land. Besser gesagt, die Nicht-Umsetzung. Denn das Land hat einfach auf eine bestehende Aufgabenzuweisung verwiesen und meint damit die Konnexität auszuhebeln. Das Landesverfassungsgericht hat dies leider bestätigt, nach dem Motto, wer nichts macht, macht nichts falsch (Kostenrelevanz). Das Ergebnis hatten wir nicht anders erwartet. Das Urteil stellt dies erneut klar, verweist aber auch auf die daraus folgenden systematischen Probleme des faktischen Durchgriffs des Bundes auf die kommunale Ebene, die es eigentlich nicht geben soll. Nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zuge. Da hoffen wir, dass dort der Weg geschlossen wird, dass Bund und Land im Bundesrat Vereinbarungen zulasten der Kommunen treffen. Das folgende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sicher bundesweit Relevanz für den Bereich Soziales haben, der in den Kommunen mittlerweile der größte Kostenblock ist. Leistungsversprechen muss die Ebene finanzieren, die sie macht. 

Ich wünsche ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest. 

Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 11/2023

Schlagzeilen: 

  • Rentenversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister: Rentenversicherung Bund kämpft weiter
  • Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen
  • Bildung der Wahlausschüsse
  • Öffentliche Anhörungen zum Landeshaushalt in den Bereichen Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport
  • Landesrahmenvertrag Kindertagesförderung M-V kurz vor Abschluss

Vorwort:

 Liebe Leserinnen und Leser, 

derzeit laufen die Anhörungen zum Landeshaushalt. Wir sind dort zu vielen Anhörungen geladen worden, in denen viele Fragen an uns gerichtet werden. Angesichts der kurzen Fristen zur Stellungnahme ist uns eine Beteiligung der Mitglieder nicht möglich. Das haben wir auch gegenüber der Landtagspräsidentin gemeinsam mit dem Landkreistag kritisch angemerkt und um angemessenere Fristen gebeten. In der Anhörung des Ausschusses zu Innerem und Digitalisierung, die zwei Stunden dauerte, haben wir die Herausforderungen für die Kommunen mit den steigenden Tarifen, Inflation, Kostensteigerungen, steigenden Soziallasten und Investitionsbedarfen deutlich gemacht. Insbesondere ist es immer eine politische Frage, wie gut die kommunale Ebene ausgestattet ist, denn dort nehmen die Menschen die Leistungsfähigkeit des Staates zuerst wahr. Darum ist uns auch der Erhalt der ungeschmälerten Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Mio. Euro pro Jahr wichtig. Das ist eines der guten Ergebnisse aus der Novelle 2020, die ihre Wirkung zwar erst allmählich entfaltet, aber als verlässliches Instrument zusammen mit der Änderung in § 12 GemHVO jetzt noch besser wirken kann. Hier sind wir mit der Landesregierung allerdings in Gesprächen und werden dort ein Ergebnis zu einem gemeinsamen Schulbaupakt erzielen. 

Damit hat sich auch unser Vorstand am 25.10.2023 in Schwerin beschäftigt, insbesondere mit den Voraussetzungen eines solchen Programmes und dessen zeitnaher Umsetzung. Wie bei der Infrastrukturpauschale bisher werden wir auch wieder einen kommunalen Anteil aus der Schlüsselmasse zusteuern müssen. Weiter hat sich der Vorstand mit der Novelle der Kommunalverfassung befasst, zu der die Verbandsanhörung derzeit läuft. Kritisch wurde hier das Weisungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber der Verwaltungsspitze gesehen, zumal dies in den Vorbesprechungen nie behandelt worden war. Unabhängig von der Wichtigkeit gleichstellungspolitischer Fragen wird hier aber eine nicht demokratisch legitimierte faktische „Organstellung“ geschaffen. Weiter ging es auch um den erwarteten Schlichterspruch zum Landesrahmenvertrag KiföG. Da konnten wir uns lange nicht einigen, so dass es keine landeseinheitlichen Regelungen vereinbart gab, die gleiche Vorgaben in den Landkreisen und kreisfreien Städte für die Kindertagesförderung schufen. Mit Hilfe der Verhandlungsgruppeim Schlichtungsverfahren (Steffen Bockhahn, Peter Fröhlich und Jens Tiemer) steht nun eine Einigung an. Dafür vielen Dank. Die Eckpunkte wurden in einem Parlamentarisches Frühstück am 27.10.2023 vorgestellt. Dazu siehe die Pressemitteilung auf unserer Homepage und der Beitrag in diesem Heft. 

Vor kurzem wurde die Steuerschätzung vorgelegt. Diese zeichnet zunächst ein verklärendes Bild, dass die Einnahmen nicht absinken werden. Allerdings spiegelt sich in der Schätzung nicht wider, was der Bund an Entlastungen plant, aber noch nicht als Gesetz verkündet hat. Darum ist es umso wichtiger, dass die Länder im Bundesrat solchen Gesetzen nur zustimmen, wenn es eine ausreichende Kompensation von Einnahmeausfällen für die Städte und Gemeinden gibt. Da haben die Länder klar die Verantwortung für die Wahrung unserer Interessen und da hoffen wir auf unsere Ministerpräsidentin, die ab dem 01.11.2023 nun die Präsidentschaft im Bundesrat innehat. 

Das ist vor allem auch deshalb wichtig, weil unseren Städten und Gemeinden die Ausgaben weglaufen und immer weitere Aufgaben drohen, die bei den Kommunen abgeladen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Landespflegeausschuss. Die berechtigten Forderungen der Pflegedienste und -kräfte können wir nur unterstützen. Doch richten diese sich nicht an die kommunale Ebene sondern sind Aufgabe der Kassen und des Landes. Und die müssen ihre Aufgaben auch wahrnehmen und nicht auf die kommunale Ebene zu verschieben versuchen. Das wird unsere Städte, Gemeinden und Landkreise nur weiter überfordern. 

Ich wünsche eine interessante Lektüre. 

Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

 

Der Überblick 10/2023

Schlagzeilen:

  • Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – Gesetz ohne Regelungswirkung
  • Änderung der Kommunalbesoldungslandesverordnung und der ersten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung
  • Keine Berliner Verhältnisse zu den Kommunalwahlen
  • Verbandsanhörung zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V
  • Wachstumschancengesetz – Entlastung der Wirtschaft zulasten der Städte und Gemeinden?
  • StGT nimmt zum Entwurf des FAG 2024 Stellung

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

unser Titelbild ziert diesmal eine Impression des Innenstadtkongresses 2023, der unter dem Titel: „Lösungen gesucht: Lebenswerte Zentren in MV“ am 18.09.2023 in Wismar von unserem Verband mitveranstaltet wurde. Hier wurden viele praktische Beispiele aus den Städten in unserem Land dargestellt, um die Zentren weiter zu beleben, und am Ende auch die Initiative aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg prämiert, wie Ihnen ein Beitrag in unserem Heft darstellen wird.

 

Nach dem Ende der Sommerpause fand sich  unser Vorstand zu einer Sitzung im schönen Rathaus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 21.09.2023 ein. Die umfangreiche Tagesordnung zeugte von den vielen Anhörungsverfahren, die in der Sommerzeit durchgeführt wurden. Zu nennen sind die Stichworte Kommunalbesoldung, KiföG - 4. Änderung, Änderung des FAG … Ferner haben wir uns auch dem Thema Klimaschutz zugewandt und ein Positionspapier „Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Wärmeplanung“ beschlossen, das klare Forderungen an die Landesregierung formuliert hinsichtlich der Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben ins Landesrecht. Die Stellungnahmen und das Positionspapier dazu finden Sie in diesem Heft. 

Doch stehen für uns noch wichtige Gesetze aus. Entgegen der ursprünglichen Zeitplanung wurde die Änderungen zum FAG bisher nicht im Kabinett beschlossen und die Novelle der Kommunalverfassung soll erst am 26.09.2023 behandelt werden. Bei ersterem sind die Gespräche mit uns und dem Landkreistag noch nicht abschließend geführt worden, in denen es u. a. um den Erhalt der Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Mio. Euro geht. Das alles vor dem Hintergrund der vom Bund beschlossenen und geplanten steuerlichen Entlastungen, die die Kommunen belasten werden, und einer Rezession. Damit wird auch der Orientierungsdatenerlass später kommen. Die Lage wird sehr schwierig. Aus der Mitgliedschaft erreichen uns schon jetzt viele Hinweise, die in den Planungen auf defizitäre Haushalte hindeuten. Gründe sind hier die hohen Tarifabschlüsse, steigende Sach- und Energiekosten, die Ankündigung weiter steigender Kreisumlagen (Umlagegrundlagen als auch prozentuale Steigerungen) und die Steigerung der landeseinheitlichen Gemeindepauschale im KiföG. Dieser Rahmen erlaubt also keine zusätzlichen Belastungen für die Städte und Gemeinden, zumal große Herausforderungen in der Wärmewende, der Digitalisierung und der Bildungsinfrastruktur bestehen. Gerade letzteres haben die umfangreichen deutschlandweiten Demonstrationen am Wochenende gezeigt. Insofern kommt es auf die Infrastrukturprojekte an und dabei nicht nur auf die Mittel, sondern vor allem die Förderbürokratie. Hier hat das Land Sachsen in einer Kommission gute Vorschläge gemacht und umgesetzt. Diese sollten wir einfach übernehmen!

 

Außerdem haben die Vorstandsmitglieder ihren Unmut geäußert, dass es auf die Vorschläge des Verbandes aus dem Februar dieses Jahres zu notwendigen Änderungen des Wahlrechts für die Kommunal- und Europawahl keine Reaktion des Innenministers gab und auch kein Handlungswille zu erkennen ist. Daher haben wir das Thema noch einmal mit einer Pressemitteilung adressiert, um die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer durch eine bessere Organisation zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und diese nicht zu überlasten. Denn wer Wahlen bis in die frühen Morgenstunden auszählen muss, sieht solche Ehrenämter auch in einem anderen Licht. Das sollte die Landespolitik auch sehen oder sich mal selbst für die Wahlen melden, um dort in der Praxis Erfahrungen zu sammeln… Dreist ist es dann geradezu, wenn das Innenministerium nach langer Untätigkeit versucht, unsere Kritik am Verfahren umzudeuten in eine Kritik an den Wahlvorständen. Diese Menschen geben trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen ihr Bestes. Wenn aber die belastenden Rahmenbedingungen trotz guter Vorschläge nicht verbessert werden, gilt dies gerade nicht für den Gesetz- und Verordnungsgeber. Es kann doch nicht im Sinne des Landes sein, Arbeitszeitrahmen für ein Ehrenamt faktisch zu schaffen, die in einem Arbeitsverhältnis unzulässig wären. Wer trägt die Verantwortung für eine übermüdete Wahlhelferin, die ihr Bestes gegeben hat und nach dem Ende der Auszählung nach Mitternacht auf dem Nachhauseweg stürzt? 

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

 Herzlichen Gruß

Ihr

Andreas Wellmann

 

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