Verbandsleben

Landesausschusssitzung am 8. Juli 20525

Am 8. Juli 2025 traf sich der Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages M-V zur Sommertagung im Schweriner Wichernsaal. Ein großes Thema stellte – neben dem Geschäftsbericht über die Verbandstätigkeit der vergangenen sechs Monate das Positionspapier „Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden gewährleisten!“, dar. Die darin enthaltenen Positionen zeigen deutlich auf, dass ein „Weiter so“ nicht geht und die Städte und Gemeinden im Land in 2026 vor kaum zu bewältigende  Herausforderungen stellen wird. Es wird daher dringend ein Kommunalgipfel gefordert, um gemeinsam auf Augenhöhe Lösungen für die wichtigsten Fragen der Kommunen zu finden.

Das Positionspapier wurde am 8. Juli nach der Sitzung des Landesausschusses mit einer begleitenden Pressemeldung veröffentlicht. Der Geschäftsbericht steht ebenfalls zum Download bereit.“

Neues aus der Verbandsarbeit

Fachtagung 25 Jahre striktes Konnexitätsprinzip

Vor 25 Jahren hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit seiner ersten Verfassungsänderung das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Das war ein Grund für den Städte- und Gemeindetag, die Wirkungen dieser Verfassungsbestimmung neu auszuleuchten. 

Vorsitzender Thomas Beyer konnte im gut gefüllten Schweriner Wichernsaal interessierte Teilnehmer aus allen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung begrüßen. Neben der Landtagspräsidentin Birgit Hesse, die auch als Referentin zur Verfügung stand, waren Abgeordnete aus vier Landtagsfraktionen, Landesbedienstete aus mehreren Ministerien, der Fachhochschule und dem Landesrechnungshof, Vertreter mehrerer Landkreise, vor allem aber die Bürgermeister, Leitenden Verwaltungsbeamten, Kämmerer und Juristen aus dem ganzen Bereich des Städte- und Gemeindetages gerne nach Schwerin gekommen. Ausschlaggebend waren die hervorragenden Referenten, neben der Landtagspräsidentin Juraprofessoren aus drei Bundesländern. 

Geschäftsführer Andreas Wellmann ging in seiner inhaltlichen Einführung auf das abweisende Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Doppik- Einführung ein, das die Zusammenarbeit mit der Landesregierung in der Auslegung des Konnexitätsprinzips schwieriger gemacht hat. So konnte die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips seitdem nicht mehr angepasst oder auch nur neu verhandelt werden. Andererseits ist das Konnexitätsprinzip in aller Munde, wenn die Landesregierung politisch erwünschte Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen will, einen Kostenausgleich aber scheut. Hier gibt es immer wieder Formulierungen des Gesetzgebers, die das Konnexitätsprinzip zu umschiffen versuchen. Wellmann sprach auch an, dass bei neu übertragenen Aufgaben, nicht nur die notwendigen Finanzmittel das Problem sind, sondern auch das Personal, das eben nicht mehr vorhanden ist und auch nicht rekrutierbar ist in den Kommunen.

 

Referenten.jpg Die Referenten mit ihren Gastgebern (Foto: Susanne Miosga)

Der erste Referent, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des niedersächsischen Landkreistages war in derselben Funktion viele Jahre lang in Mecklenburg-Vorpommern tätig und einer der Initiatoren für dieses strikte Konnexitätsprinzip. Er beleuchtete anfangs die Situation in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2000 und stellte die Veränderungen zum vorher in der Landesverfassung enthaltenen Konnexitätsprinzip dar. Er schlug auch den Bogen zum „Durchgriffsverbot“ in Art 84 Grundgesetz, das im Zusammenhang mit den landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen zu sehen sei. Gerade hier zeige die Entwicklung in den letzten Jahren, dass das Zusammenspiel beider Regelungen nicht gelebt werde und stets versucht werde, bundesgesetzliche Aufgaben ohne oder ohne erneute landesrechtliche Aufgabenzuweisung zu übertragen, um gerade keine Regelung zur Konnexität zu schaffen. Diese Frage müsse aber in der Konsequenz vom Gesetzgeber oder den Gerichten geklärt werden. Er hat angekündigt, seinen Vortrag in der NordÖR abzudrucken, damit er von vielen gelesen und zur Kenntnis genommen wird. 

Landtagspräsidentin Hesse stellte heraus, dass das Land stolz sei, eine solche Verfassungsbestimmung geschaffen zu haben. Auch die Vorbereitung dieser Verfassungsänderung war ungewöhnlich. Der Antrag kam von der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion. Nach dem die damalige Regierungsfraktionen SPD und PDS kleine Änderungen am Antrag vorgenommen haben, konnte diese Landesverfassungsänderung dann einstimmig beschlossen werden. Das ist im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse im Landtag kaum mehr vorstellbar. 

Professor Dr. Matthias Dombert, Rechtsanwalt aus Potsdam war häufig als Anwalt für die Städte, Gemeinden und Landkreise unseres Landes vor dem Landesverfassungsgericht tätig und versuchte mit unterschiedlichen Erfolgen die Leistungsgesetze des Landes am Konnexitätsprinzip zu messen. Das Landesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit hohe Maßstäbe an das Vorbringen der Beschwerdeführer im Rahmen der Zulässigkeit gefordert. Das war der Tatsache geschuldet, dass das Gericht viele Jahre in der Zusammensetzung der Richter zivilrechtlich geprägt war. Für die beschwerdeführenden Kommunen ist es deswegen wichtig, sich die klägerische Kommune sehr bewusst auszusuchen und im Kontakt mit den kommunalen Landesverbänden solche Verfahren zu führen. 

Professor Dr. Christoph Brüning aus Kiel, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht, betonte, dass in Mecklenburg-Vorpommern (18) und Brandenburg (17) die meisten Konnexitätsverfahren vor den Landesverfassungsgerichten landeten, während in anderen Bundesländern es kaum zu Gerichtsverfahren kommt. Auf spezielle Problematiken wie der Änderung von Wahrnehmungsmodalitäten bei der Aufgabenerfüllung, der Auferlegung von Finanzierungslasten und der Begründung von Organisationsaufgaben ging er besonders ein. 

In der abschließenden Diskussionsrunde fasste Prof. Dr. Hubert Meyer zusammen, dass die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips gewirkt hat. Ohne dieses Prinzip hätte es in Mecklenburg-Vorpommern viel mehr Zumutungen an die kommunale Ebene gegeben. Insoweit war die Entscheidung von vor 25 Jahren eine gute für das Land und die kommunale Familie, auch wenn sicher Nachbesserungen erforderlich sind.

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