Kommunalverfassung

Aktuelle Informationen zur Änderung der Kommunalverfassung

Das Innenministerium hat eine Arbeitsgruppe, die sich mit Änderungsvorschlägen zur Kommunalverfassung beschäftigt und in der beide kommunalen Landesverbände mit mehreren Vertretern mitwirken eingesetzt.

Die Vorschläge unseres Verbandes zur Änderung der Kommunalverfassung beruhen weitgehend auf Beratungen des Rechts- und Verfassungsausschusses, sowie unserer AG der Gleichstellungsbeauftragten und der AG der Stadtpräsidentinnen und Stadtpräsidenten. Lange nicht alle dieser Vorschläge wurden zur Änderung der Kommunalverfassung empfohlen. Es gab aber gute Diskussionen, die mehrfach dazu führen werden, dass unsere Denkanstöße schon in den Referentenentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung aufgenommen werden.

Eine Tabelle, die alle bisher in der AG behandelten Änderungsvorschläge mit Bewertung der AG zusammenfasst, können Sie nachfolgend einsehen.

Die AG hat im Januar getagt, um die schwierigen Fragen der Verhältniswahlen, der digitalen Sitzungen und der hauptamtlichen Bürgermeistern in größeren amtsangehörigen Gemeinden intensiver zu behandeln.   

Am 27. September 2023 hat uns das Innenministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Der Städte- und Gemeindetag hatte den Entwurf weit gestreut und seine Mitgliedskommunen und die Gremien um Befassung und um Antworten bis 19.11.2023 gebeten. Das Innenministerium hatte uns den 21.11.2023 als Abgabetermin gegeben und auf Bitte den Termin noch um einen Tag auf den 22.11.2023 verschoben. Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages hat sich mit wichtigen Schwerpunkten der Kommunalverfassungsnovelle in seinen letzten beiden Sitzungen intensiv beschäftigt. Am 16.11.2023 fand in Barth die letzte Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses statt, der sich auch mit den bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen aus den Mitgliedskommunen befasste. Relativ viele Stellungnahmen aus den Städten und Kreisverbänden kamen in den letzten Tagen der Anhörungsfrist hinzu. Die Geschäftsstelle hat sich mit allen beschäftigt und sie bewertet. Die nun am 22.11.2023 abgegebene 24- seitige Stellungnahme nahm viel Anregungen unserer Mitglieder auf, sie konnte aber die Anregungen nicht aufnehmen, die den Beschlüssen unseres Vorstandes und des Ausschusses widersprachen sowie zur bisherigen Systematik des Gesetzes und unserer Anregungen dazu nicht passten.

Die Stellungnahme ist also das Produkt einer breiten verbandlichen Meinungsbildung. Die Geschäftsstelle bedankt sich bei allen Mitgliedsgemeinden, Ämtern und Zweckverbänden, die mit teilweise sehr ausführlichen und gut begründeten Vorschlägen dafür gesorgt haben, dass die wesentlichen Probleme des Gesetzentwurfes, aber auch in der Anwendungspraxis des bisherigen Gesetzes aufgegriffen worden sind.

Leider kamen einige Stellungnahmen zu spät, als unsere Stellungnahme bereits fertig war. Angesichts der Fülle des Materials bedurfte auch unsere Bewertung der Vorschläge und die Zusammenfassung zu einer in sich schlüssigen Stellungnahme einer gewissen Vorbereitungszeit. Die Geschäftsstelle hat meistens auch konkrete Formulierungen vorgeschlagen, um die Umsetzungschance unserer Vorschläge zu befördern. Allgemeine Kritik oder allgemeine Vorschläge ohne klare Zuordnung zu bestimmten Vorschriften sind vom Gesetzgeber schwerer einzuarbeiten.

Jetzt ist die Kommunalabteilung wieder gefordert, diese Stellungnahme und weitere Stellungnahmen anderer Verbände zu prüfen und (hoffentlich!) in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Das ausgegebene Ziel, mit der Novelle im Januar den Landtag zu befassen, ist anspruchsvoll. Wir sind gespannt, wie dann der endgültige Gesetzentwurf im Landtag aussieht. Dort werden wir vor dem Innenausschuss dann im Frühjahr eine weitere Chance erhalten, unsere Positionen vorzustellen und zu erläutern. Das  In-Kraft-Tretens-Datum ist bekanntlich der 10. Juni 2024, ein Tag nach den Kommunalwahlen. (23.11.2023)

 

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