Aufgaben

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

  • ist die Vereinigung der Städte und Gemeinden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • vertritt die Idee der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber dem Landtag, der Landesregierung, Institutionen und anderen Verbänden
  • nimmt für die Städte und Gemeinden Stellung zu allen Gesetzgebungsverfahren im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • fördert das Verständnis für die kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit
  • berät und betreut seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere der öffentlichen Verwaltung
  • informiert seine Mitglieder über alle kommunalrelevanten Angelegenheiten, insbesondere durch seine Verbandszeitschrift "Der Überblick"

Grundsätze der Verbandsarbeit des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.

  1. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern ist die Vereinigung der Städte und Gemeinden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Als Solidargemeinschaft verkörpert er die dem Gemeinwohl verpflichtete Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung und vertritt sie gegenüber dem Land, staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Verbänden sowie gemeinsam mit den Bundesverbänden gegenüber dem Bund und der Europäischen Union. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied im Deutschen Städtetag und Deutschen Städte- und Gemeindebund.

  2. Der Städte- und Gemeindetag setzt sich für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft ein. Dabei ist die gemeindliche Selbstverwaltung das entscheidende Gestaltungselement und wesentliche Grundlage unserer Demokratie. Sie ist unverzichtbar für die Ausgestaltung des Lebensraumes in unseren Städten und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden sind Ausgangspunkt und Mittelpunkt des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens und Wandels.

  3. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern ist - auch wirtschaftlich - unabhängig von staatlichen und politischen Organisationen. Durch die Beschlüsse in seinen Gremien (Mitgliederversammlung, Landesausschuss, Vorstand) gewährleistet er eine breite Legitimation. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern vertritt alle Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von ihrer Größe und ihrem Status. Er allein artikuliert ihre gemeinsamen Interessen. Einzelinteressen von Mitgliedsgemeinden werden nur wahrgenommen, wenn sie sich nicht gegen die Interessen anderer Gemeinden richten. In dieser Funktion nimmt er die Meinungsführerschaft für die Städte und Gemeinden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern wahr und unterscheidet sich dadurch von den kommunalen Fachverbänden. Gleichzeitig begreift er sich aber auch als die alle kommunalen Politik- und Sachbereiche umfassende Klammer zwischen den kommunalen und kommunal orientierten Fachorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern. 

  4. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sieht sich bei seiner Arbeit von der Solidarität, dem Vertrauen und der nachhaltigen Unterstützung seiner Mitglieder getragen. Seine besondere Legitimation gründet sich auf die allgemeine, freie und gleiche Wahl der Vertreter/innen der Städte und Gemeinden. Seine Stärke, sein Ansehen und seine Schlagkraft bezieht der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern aus den politischen und fachlichen Erfahrungen der Vertretungen und Verwaltungen aller seiner Mitgliedsstädte und -gemeinden, unabhängig von parteipolitischen Bindungen. Er stützt sich dabei auf die fachliche und soziale Kompetenz sowie die Kommunikationsfähigkeit der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. 

  5. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern wird in allen Gesetzgebungsverfahren und Verordnungsverfahren von der Landesregierung und dem Landtag beteiligt. Dabei nimmt der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden Stellung und bringt die kommunalen Erfahrungen ein. Er orientiert seine Vorschläge und Empfehlungen an der Praxistauglichkeit der Vorschriften und deren Auswirkungen auf die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse in den Städten und Gemeinden und leistet somit seinen Beitrag zur Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung.

  6. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Städte und Gemeinden gegenüber Öffentlichkeit und Medien. Er informiert seine Mitglieder über alle kommunalrelevanten Angelegenheiten, insbesondere durch seine Verbandszeitschrift "Der Überblick", das Internet und andere geeignete Medien.

  7. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern bezieht seine Mitglieder bei allen wichtigen Fragen in die Meinungsbildung des Vorstandes und des Landesausschusses ein. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise und Sektionen sowie sonstigen Fachgremien werden in die Beratung einbezogen. Eine besondere Rolle spielen die Kreisverbände des Städte- und Gemeindetages, weil dort jede Gemeinde die Arbeit des Verbandes mitgestalten kann. 

  8. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern organisiert und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern. Die gemeinsame Beratung stärkt auch den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedern. Die Mitglieder werden so in die Lage versetzt, Anregungen aus neuen Ansätzen zu gewinnen, aber auch Schlüsse aus erkennbaren Fehlentwicklungen frühzeitig zu ziehen.

  9. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet praktische Arbeits- und Entscheidungshilfen für seine Mitglieder. Er berät sie in Grundsatzfragen und - wo zeitlich möglich und ökonomisch vertretbar - auch in Einzelangelegenheiten. Er fördert die notwendige Aus- und Fortbildung für die in Vertretung und Verwaltung Tätigen.

 

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