Verträge sind zu halten -

Essensversorgung in Westmecklenburg kann nicht einfach eingestellt werden

Nr.12/2026  | 09.07.2026  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Schulträger können die uwm GmbH nicht subventionieren, denn laufende Verträge gelten. 

Die uwm GmbH hat einen „Brandbrief“ verschickt und droht damit die Essensversorgung an einigen Schulen in Westmecklenburg einzustellen. Damit wird bei den Eltern kurz vor den Ferien Unsicherheit erzeugt und Druck aufgebaut. Dieses Geschäftsgebaren ist nicht hinnehmbar, denn die uwm GmbH hat bestehende Verträge, die gelten. Das Unternehmen hat die Verträge auch nicht gekündigt. Deshalb gehen die Schulträger davon aus, dass die uwm GmbH diese auch erfüllen wird! Und die Forderung nun wirft Fragen auf. Warum jetzt? Etwa um die Landtagswahl zu nutzen, um bessere Konditionen zu erreichen? 

„Der Vorschlag, die Schulträger mögen das Personal für die Essensausgabe stellen, weisen wir entschieden zurück. Das ist weder vertraglich vereinbart noch haben wir entsprechendes Personal. Das können wir angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage auch nicht einstellen. 

Wenn die Landesregierung Krisensitzungen mit der uwm GmbH und dem Landeselternrat ohne die Schulträger macht, macht das keinen Sinn. Wenn das Land hier erneut – wie beim KiföG – Vorgaben machen will, dann soll es diese auch zu 100% bezahlen“, erklärt Lars Prahler, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Arp Fittschen, Referent, (01 70) 76 71 001

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