Länder- und Kommunalentlastungsgesetz: Städte- und Gemeindetag M-V fordert volle Weitergabe der Bundesmittel

Vorsitzender Thomas Beyer: „Entlastungspaket ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein – Land muss Spielräume eins zu eins an Kommunen durchreichen“

Nr.5/2026  | 10.04.2026  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Schwerin – Angesichts des vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurfs eines Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) fordert der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern eine unmittelbare und vollständige Beteiligung der Kommunen an den angekündigten Finanzhilfen. Während der Bund mit dem Paket unter anderem Altschuldenhilfen und eine Entlastung bei den DDR-Zusatzversorgungssystemen (AAÜG) plant, warnt der Verband davor, dass die Mittel in den Landeskassen versickern.

 

Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden im Land ist prekär. „Wir waren uns bereits beim Kommunalgipfel im vergangenen November mit der Landesregierung einig: Die Finanzausstattung unserer Kommunen ist so schlecht wie kaum zuvor“, erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages M-V und Bürgermeister der Hansestadt Wismar. „Wenn der Bund nun zusätzliche Mittel bereitstellt, gibt es keine Ausrede mehr: Wir verlangen die volle Weitergabe der Altschuldenmittel und eine Beteiligung an den AAÜG-Zuweisungen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz.“

 

Kritik an der Dimension: „Gesetz verdient seinen Namen kaum“

Trotz der geplanten Entlastungen durch den Bund bleibt der Städte- und Gemeindetag skeptisch gegenüber der Gesamtwirkung des Gesetzes. Die strukturellen Defizite vieler Kommunen resultieren maßgeblich aus immer neuen Ausgabeverpflichtungen, die durch Bundesgesetze – insbesondere im Sozialbereich – ausgelöst werden, ohne dass für eine dauerhafte Gegenfinanzierung gesorgt wird.

 

„Das Entlastungsgesetz des Bundes verdient seinen Namen eigentlich nicht, da das Volumen viel zu gering ist, um die tiefgreifenden Finanzprobleme vor Ort wirklich zu lösen“, so Thomas Beyer weiter. „Während die Sozialausgaben ungebremst weiter steigen, fehlen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene echte kostensenkende Reformen. Das LKEG kuriert lediglich an den Symptomen, behebt aber nicht die Ursachen der kommunalen Unterfinanzierung.“

 

Forderungen im Detail:

Der Städte- und Gemeindetag M-V formuliert im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren klare Erwartungen an die Landespolitik:

 

  • Vollständige Weitergabe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen: Die Mittel zur Entlastung bei übermäßigen Liquiditätskrediten müssen direkt dort ankommen, wo die Lasten auch liegen – in den Haushalten der betroffenen Kommunen.

 

  • Beteiligung an den AAÜG-Lasten: Die Erhöhung des Bundesanteils bei den Zusatzversorgungssystemen von 50 auf 60 Prozent muss den finanziellen Spielraum der Kommunen über den Finanzausgleich spürbar verbessern.

Transparenz und Verlässlichkeit: Die befristete Entlastung bis 2029 darf nicht dazu führen, dass notwendige strukturelle Reformen im kommunalen Finanzausgleich weiter aufgeschoben werden.

„Die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist die Voraussetzung für eine funktionierende soziale Daseinsvorsorge, für Bildung und Infrastruktur. Jede Entlastung des Landes muss zwingend auch eine Entlastung der kommunalen Ebene sein“, betont Beyer abschließend.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, (01 70) 76 71 004

 

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