Personalvertretungsgesetz eignet sich nicht zum diskreten Durchwinken
Der Städte- und Gemeindetag hat mit Verwunderung darauf reagiert, dass der Innenausschuss des Landtages keine Anhörung zum umstrittenen Personalvertretungsgesetz durchführen will.
Vorsitzender Thomas Beyer: „Dieses Gesetz, das für unsere Kommunen, aber auch für die Landesregierung neue bürokratische Standards schafft, sollte wenigstens ergebnisoffen im zuständigen Ausschuss diskutiert werden, bevor es dann im Landtagsplenum zur Gesetzesverabschiedung kommt.“ Nach Auffassung des Verbandes hat die Landesregierung in der maßgeblichen Landtagsdrucksache den Abgeordneten wichtige Informationen vorenthalten, die vielleicht doch die Notwendigkeit einer Anhörung deutlich gemacht hätten. So spricht die Landesregierung von einer alternativlosen Vorlage, da die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr umgesetzt werden muss.
Diese Rechtsprechung besteht seit 1995 und genau so lange ist unser Gesetz nur bedingt verfassungsgemäß. Es besteht nach 31 Jahren nunmehr kein Grund, das Gesetz in dieser Wahlperiode noch durchzuwinken. Außerdem hatte der Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen, wichtige Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu übernehmen, was eine bewährte Alternative wäre. Weiter steht in der Vorlage nichts über die zusätzlichen bürokratischen Aufwände und Mehrkosten für die Kommunen, obwohl diese Informationen Pflichtbestandteil jeder Vorlage sein müssen. „Wer falsch informiert wird, kann auch nur falsche Entscheidungen treffen.“, so Beyer.
Deswegen hat der Städte- und Gemeindetag an die Landtagspräsidentin, den Innenausschussvorsitzenden und alle Landtagsfraktionen ein Schreiben gesandt, in dem entweder die Anhörung oder der Abbruch des Gesetzgebungsverfahrens angeregt werden. Das Schreiben ist beigefügt.
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