KiföG-Novelle: Städte- und Gemeindetag M-V fordert Kostentransparenz statt Panikmache
Die Qualität in der Kinderbetreuung in M-V ist hoch und das kostet auch viel; finanziellen Realitäten dürfen nicht aus den Augen verloren werden
Im Zuge der aktuellen Debatte um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) in Mecklenburg-Vorpommern, der Verbände im Wege eines Volksbegehrens noch einbringen wollen, mahnt der Städte- und Gemeindetag M-V zu einer sachlichen Betrachtung der Lage. Eine hochwertige Kindertagesbetreuung ist unbestritten eine wichtige Säule für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Hier muss anerkannt werden, dass ein Betreuungsanspruch von bis zu 50 Stunden, die sehr gute Verfügbarkeit von Kita-Plätzen und vor allem deren Beitragsfreiheit zusammengenommen bundesweit einmalig sind. Der Städte- und Gemeindetag M-V e.V. warnt davor, den Bogen hier zu überspannen, wenn der demografische Wandel für unverhältnismäßige Forderungen durch einige Sozialverbände und Gewerkschaften genutzt wird.
Angesichts landesweit rückläufiger Kinderzahlen tritt der Städte- und Gemeindetag Forderungen der Wohlfahrtsverbände nach weiteren Qualitätsaufwüchsen entschieden entgegen, wenn nicht klar ist, wie das Ganze finanziert und organisiert werden soll. „Unsere Kitas in Mecklenburg-Vorpommern sind im bundesweiten Vergleich bereits heute Spitzenreiter bei den Öffnungszeiten, der Verfügbarkeit von Plätzen für Kinder bis 10 Jahren und Entgeltfreiheit. Auf dieses erreichte Niveau können wir stolz sein“, betont Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages und Bürgermeister der Hansestadt Wismar. "Eine weitere Ausweitung der Standards bei sinkender Auslastung bedeutet klar Mehrkosten. Denn weniger Kinder bedeuten weniger Bewohnende in M-V und damit auch weniger Mittel aus den Finanzzuweisungen; die Kommunen können sich das schlichtweg nicht leisten. Unsere Finanzlage ist derart prekär, dass einfach nichts mehr geht. Wenn in diesem Bereich die Kosten in den letzten Jahren um mehr als 10% pro Jahr gestiegen sind, belastet das die Kommunen zulasten anderer freiwilliger Aufgaben. Wenn das Land hier - trotz leerer Kassen - mehr und höhere Standards will muss es diese allein bezahlen."
Statt einer weiteren Erhöhung der Standards fordert der Verband eine Neuausrichtung des Fokus auf die Wirtschaftlichkeit. Wenn fast eine Milliarde aus Steuermitteln in die Kinderbetreuung fließen, muss auch sichergestellt sein, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden, d.h. am Ende auch für Kindertagesbetreuung ausgegeben werden. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Entgelte für erzieherisches Personal sollte auch für Erzieher ausgegeben werden. Das sollte doch auch im Interesse der Träger sein. Wer sich dem verwehrt und dagegen Ängste schürt, verhindert eine Versachlichung der Diskussion. Wer die Beitragsfreiheit leistbar halten will, muss bei den Trägern der Einrichtungen konkrete Kostendämpfungsmaßnahmen auch diskutieren. Ziel müsse es sein, das Abrechnungssystem grundlegend transparenter zu gestalten, um eine faire Lastenverteilung zwischen Land, Kommunen und Trägern sicherzustellen. Außerdem regt der Städte- und Gemeindetag an, statt mit der Gießkanne alle Kitas mit mehr Personal auszustatten, besonders erst einmal die in den Blick zu nehmen, wo die Schuleingangsuntersuchungen und Sprachentwicklung am schlechtesten sind. „Das entlastet dann auch die Grundschulen. Zudem muss nicht nur der Input erhöht, sondern auch der Output verbessert werden. Sonst haben wir nichts gekonnt. Qualität muss finanzierbar bleiben. Wir brauchen jetzt keine neuen Versprechen auf Kosten der Gemeinden, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme der Kostenstrukturen und der Bedarfe angesichts der Demografie“, so Beyer weiter.
Der Städte- und Gemeindetag MV wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin für eine Lösung einsetzen, die hochwertige Bildung und kommunale Handlungsfähigkeit in Einklang bringt. Wenn mehr Qualität gewollt ist, aber im Landeshaushalt an anderer Stelle nichts gestrichen werden soll, muss auch darüber nachgedacht werden, bei den Einrichtungsträgern und den Eltern wieder Finanzierungsanteile zu verlangen. Der Gesetzentwurf für das Volksbegehren der Gewerkschaften und der GEW enthält leider weder etwas zur Finanzierung oder zur praktischen Umsetzung.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, (01 70) 76 71 004








