Novellierung des Personalvertretungsgesetzes
Bürokratieabbau geht anders
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern kritisiert den Entwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband und dem Landkreistag unseres Landes an das Innenministerium erkennen die drei kommunalen Verbände in den vorgesehenen Gesetzesänderungen neue, überflüssige bürokratische Verfahren, die es den Bürgermeistern, Landräten und Amtsvorstehern als Verwaltungschefs schwerer machen, ihre umfangreichen Aufgaben zu erledigen. „In Zeiten des Personalmangels macht das neue Personalvertretungsgesetz, wenn es so kommen sollte, die Arbeit in den Dienststellen nicht einfacher.“ so Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V e.V.
Im Zentrum der Kritik steht die Einführung einer Allzuständigkeit des personalrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens für innerdienstliche Maßnahmen des Dienstherrn. Diese neue unbestimmte Kategorie wird, so die kommunalen Verbände, zu unnötigen Kontroversen zwischen Personalvertretung und Dienststelle führen, die dann erst durch die Rechtsprechung und damit erst nach Jahren geklärt werden können. Sehr kritisch äußern sich die kommunalen Verbände auch zu vorgesehenen digitalen und persönlichen Zugangsmöglichkeiten in die Dienststelle für alle Gewerkschaften, selbst wenn sie dort keine Mitglieder haben. Beispiele sind die Mitwirkung an Monatsgesprächen, das Beschwerderecht Außenstehender und die Verpflichtung der Dienststelle, alle Gewerkschaften im Intranet zu verlinken, ohne Einfluss auf den Inhalt der dortigen Seiten zu haben oder deren IT-Sicherheit. „Daran erkennt man,“, so Andreas Wellmann weiter „ dass hier die sogenannten Eckpunkte umgesetzt werden sollen, die die Landesregierung ohne Mitwirkung der kommunalen Verbände mit den Gewerkschaften vorab vereinbart hatte, ohne den Blick auf die praktischen Gegebenheiten in den Dienststellen oder die Sicht der Verwaltungsleitungen zu richten, oder gar die bisherigen Regelungen mal zu entschlacken.“
Neu und aufwendig ist auch die neue Sollregelung, wonach Wahlvorschläge im Personalrat und deren Zusammensetzung nur entsprechend des Geschlechterverhältnisses in der jeweiligen Verwaltung zulässig sind. „Uns haben Stellungnahmen von Personalräten erreicht“, so Andreas Wellmann, „wonach dies die Gefahr bietet, dass noch weniger Personen sich für den Personalrat zur Verfügung stellen und wählbar sind. Damit werden die Personalräte letztlich geschwächt.“
Hintergrund: Das Landespersonalvertretungsgesetz von 1993 wurde jahrzehntelang von den Landesregierungen nicht zur Änderung an den Landtag gegeben, da sonst verfassungswidrige Inhalte geändert worden wären. Nun fühlt sich die Landesregierung durch die Koalitionsvereinbarung verpflichtet, noch schnell in der alten Wahlperiode eine umfangreiche Änderung vorzunehmen. Diese Änderung, die vorab mit den Gewerkschaften weitgehend abgesprochen worden sind, sollen jetzt mit kurzen Vorlauffristen durch das Kabinett und den Landtag geschleust werden. Die Umsetzung notwendiger personeller Veränderungen in den Verwaltungen wird damit durch neue, aufwendige Verfahren erschwert. Die Stellungnahme der drei Verbände kann beim Städte- und Gemeindetag abgefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Referent Klaus-Michael Glaser, (01 70) 76 71 005








