Städte- und Gemeindetag M-V bekräftigt: Kita-Novelle schafft Transparenz und sichert Qualität
Steuergelder müssen bei Kindern und Personal ankommen
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern (StGT M-V) sieht die im Entwurf des aktuellen Haushaltsbegleitgesetzes (HHBegleitG) vorgesehenen Regelungen zur Kita-Finanzierung als vernünftigen Schritt. Ziel dieser Änderungen ist es, eine höhere Transparenz in das System der Kindertagesförderung zu bringen und sicherzustellen, dass die vom Land und den Kommunen bereitgestellten Gelder aus Steuermitteln auch tatsächlich in vollem Umfang für die Betreuung und Bildung der Kinder verwendet werden.
„In den letzten fünf Jahren haben Land und Kommunen viel zusätzliches Geld in die Kindertagesstätten gegeben, um die umfangreiche beitragsfreie Kita zu finanzieren, die ein Leistungsangebot bietet, was über das anderer Länder weit hinausgeht. Wenn nun aus dem Ziel der Kostentransparenz für die erheblichen Steigerungen (ca. 65 % in fünf Jahren) und dem zielgerichteten Mitteleinsatz ein Bild skizziert wird, dass dieses System nun auf der Kippe stände, so geht dies an der Realität vorbei. Gerade wenn auch noch Gespräche mit der Landesregierung stattfinden, um die vorgesehen gesetzlichen Regelungen in guter Zusammenarbeit interessengerecht auszugestalten“ so Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V.
Der StGT M-V hält die geplanten Regelungen für dringend notwendig, um Fehlanreize im System zu beseitigen. „Es kann nicht länger hingenommen werden, dass die öffentliche Hand Personal und Sachkosten für einen bestimmten Betreuungsumfang bezahlt, dieser jedoch beim Träger nicht erbracht wird, weil beispielsweise mit deutlich weniger Personal gefahren als finanziert wird“, erklärt Andreas Wellmann weiter. „Diese Praxis geht zulasten der Betreuungsqualität, der Kinder und der Eltern. Sie gefährdet zudem das vorhandene, engagierte Kita-Personal durch unnötig hohe Belastungen.“
Die neuen Regelungen sichern, dass die vom Land und den Kommunen auf Basis des Gesetzes und der tatsächlichen Bedarfe zur Verfügung gestellten Mittel auch im System Kita verbleiben. Jeder Träger, der sich gegen mehr Transparenz bei der Mittelverwendung wehrt, muss sich die Frage nach dem „warum“ gefallen lassen.
Der StGT M-V begrüßt zudem, dass die Reform der Finanzierung sicherstellt, dass die Kommunen und damit der Steuerzahler nicht dauerhaft für leere oder nicht benötigte Plätze in Kitas aufkommen müssen. „Wir können es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermitteln, wenn einerseits in der öffentlichen Diskussion fehlendes Personal beklagt wird, und andererseits Strukturen gefördert werden, in denen womöglich Personalmittel nicht für das Personal, oder Mittel für Plätze nicht für Kinder eingesetzt werden“, so Wellmann weiter. „Es ist eine Frage der finanziellen Verantwortung und der Gerechtigkeit, dass Steuergelder der tatsächlichen Leistungserbringung und dem Bedarf folgen. Der Landesrechnungshof hat dies auch in seinem Sonderbericht deutlich angemahnt.“
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Andreas Wellmann, Geschäftsführer, (01 70) 76 71 000