Städte und Gemeinden in M-V fordern faire Verteilung des Sondervermögens und Bürokratieabbau für kommunale Investitionen

Nr.12/2025  | 11.07.2025  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Bundesrat stimmt heute über das Gesetz zum Sondervermögen ab, das ursprünglich 100 Milliarden Euro über zwölf Jahre für Investitionen in Ländern und Kommunen bereitstellen sollte. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern kritisiert scharf, dass in letzter Minute die verbindliche Zuweisung von mindestens 60 Prozent der Mittel an die Kommunen gestrichen wurde. 

„Diese Entscheidung ist nicht sachgerecht und konterkariert die Realität der Investitionsleistungen in unserem Land“, so Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar und Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages. „Es sind die Kommunen, die insgesamt um die 76 Prozent der öffentlichen Investitionen in Deutschland stemmen, wie in dem ursprünglichen Gesetzentwurf als bundesdurchschnittliche Investitionsquote von 76 % angegeben war. Ohne eine solche verbindliche und hohe Zuweisung an die Städte und Gemeinden verpufft ein Großteil der Wirkung dieses Sondervermögens dort, wo die Investitionen am dringendsten benötigt werden: vor Ort, in unseren Schulen, Straßen, Kitas und der Daseinsvorsorge. Schließlich nannte der Bundesfinanzminister in der Bundestagsdebatte Schlaglöcher in den Straßen, Schultoiletten etc.“ 

Der Städte- und Gemeindetag begrüßt ausdrücklich den Vorstoß Schleswig-Holsteins, das seinen Kommunen 62,5 Prozent der Mittel aus diesem Topf zukommen lassen will. „Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt, der beispielgebend für alle anderen Bundesländer sein sollte“, betont Beyer. „Wir fordern die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, sich diesem Beispiel anzuschließen und eine entsprechende verbindliche Weiterleitung der Mittel an unsere Städte und Gemeinden sicherzustellen.“ 

Neben einer fairen Mittelverteilung fordert der Städte- und Gemeindetag jedoch auch die konsequente Beseitigung von Umsetzungshindernissen. „Was nützen uns Milliarden, wenn sie aufgrund bürokratischer Hürden nicht oder nur schleppend abfließen können?“, hinterfragt Thomas Beyer. Konkret benennt der Verband die Notwendigkeit, Vergabevorschriften, Förderverfahren und Genehmigungsprozesse deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

„Wir sollten uns die Zeit nach der Wiedervereinigung zum Vorbild nehmen“, so Beyerweiter. „Damals standen wir vor enormen Investitionsnachholbedarfen und haben mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Aufbau geschaffen. Diese Erfolgsgeschichte muss uns heute leiten. Wir brauchen dringend ein ähnliches Regelwerk, um die Mittel des Sondervermögens effizient und zielgerichtet einzusetzen und unsere Infrastruktur zukunftsfähig zu machen.“ 

Der Städte- und Gemeindetag appelliert eindringlich an Bund und die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die Kommunen nicht im Stich zu lassen und die Weichen für schnelle und effektive Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu stellen. Und wir hoffen, dass sich die Bundestagsabgeordneten aus unserem Land für Interessen der Kommunen in M-V einsetzen.

 Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Andreas Wellmann, Geschäftsführer, (01 70) 76 71 000

 

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