Investitionsbooster: Kommunen können zunächst aufatmen
Kompensation für Steuermindereinnahmen wichtiges Signal für Mecklenburg-Vorpommerns Städte und Gemeinden
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ausdrücklich die erzielte Einigung, dass die Steuermindereinnahmen, die den Städten und Gemeinden durch den sogenannten Investitionsbooster im geplanten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstehen würden, nun ausgeglichen werden und dankt ausdrücklich der Landesregierung für ihr Engagement in dieser Sache. „Diese Zusage ist ein überaus wichtiges Signal dafür, dass die Kommunen nicht weiter belastet und in ihrer Handlungsfähigkeit geschwächt werden“, erklärt Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar und Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern.
"Diese Einigung ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass das Investitionsförderprogramm des Bundes seine volle Wirkung entfalten und auch den Städten und Gemeinden wirklich helfen kann", so Beyer. "Wenn die Mittel einfach, pauschal und schnell bei uns ankommen, können wir die dringend benötigten Investitionen tätigen, um unsere lokalen Wirtschaften zu stärken und die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern."
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern stehen derzeit vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Vielerorts befinden sich die Haushalte in einer äußerst angespannten und prekären Lage. Hohe Sozialkosten drücken und die Ergebnisse des Zensus vom letzten Jahr haben vielerorts große Löcher in die kommunalen Kassen gerissen. Angesichts dieser Belastungen ist die nun erzielte Einigung zur geplanten Entlastung als sehr positiv zu bewerten.
Nun kommt es auf die weiteren Einzelheiten an, die für die Gemeinden von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören die konkrete Höhe der Entlastung und insbesondere der Geltungszeitraum der erhöhten gemeindlichen Umsatzsteuerfestbeträge. Es ist von großer Wichtigkeit, dass diese Regelungen gegebenenfalls auch über das Jahr 2029 hinaus Bestand haben, um den Kommunen langfristige Planungssicherheit zu geben.
Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern erwarten eine zügige Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und stehen bereit, ihren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu leisten.
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