Tariftreuegesetz M-V hilft der regionalen Wirtschaft in der Krise nicht!

Nr.6/2024  | 27.03.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) soll demnächst veröffentlicht werden und in Kraft treten und damit auch das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V. Firmen, die sich um öffentliche Aufträge in M-V bewerben, müssen dann Tariflöhne oder vergleichbare Löhne zahlen, ansonsten folgt der zwingende Ausschluss aus dem Bieterkreis. Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages M-V Thomas Beyer dazu: „Wir halten das neue Tariftreue- und Vergabegesetz M-V nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen und empfehlen dringend die Beibehaltung der bestehenden Vergaberegeln.“ 

Der Städte- und Gemeindetag M-V hatte sich ablehnend sowohl zum Tariftreue- und Vergabegesetz als auch zur nachfolgenden Rechtsverordnung gegenüber Landtag und Wirtschaftsministerium geäußert. „Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz M-V löst bei unseren Kommunen Unverständnis aus, weil es in Zeiten mangelnder Personalressourcen, schwächelnder Konjunktur und entgegen der politischen Verlautbarung der „Entbürokratisierung“ vielmehr weiteren bürokratischen Aufwand erzeugt. Grundsätzlich ist bereits jetzt eine Überforderung unserer Kommunen durch die komplizierten Vergaberegeln festzustellen. Bund und Land versprechen ständig, über „Entbürokratisierungsmaßnahmen“ nachzudenken. Das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und die dazugehörige Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung gehen erneut in die entgegengesetzte Richtung“, erklärt Beyer. 

Die Anzahl von Firmen, die sich auf Ausschreibungen der öffentlichen Hand bewerben, hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich reduziert. Die Unternehmen wollten sich die erforderliche Bürokratie nicht mehr antun bzw. betrachten diese als so unangemessen, dass eine Angebotsabgabe unterblieben ist und mithin sich der Bewerberkreis weiter reduziert hatte. Auch wenn die wirtschliche Krise den Bau erfasst hat und unter Druck setzt, dass sich wieder mehr Firmen an Ausschreibungen beteiligen müssen, wird sich dies bei Besserung der Lage wieder ändern. 

Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang, dass nach Auskunft der Hans-Böckler-Stiftung (Analysen zur Tarifpolitik Nr. 96, April 2023) in M-V nur 24% der Betriebe tarifgebunden sind. Damit schließt die Landesregierung 76% der Betriebe in M-V von öffentlichen Aufträgen aus. Dabei handelt es sich vor allem um kleine und mittelständische Betriebe. Wir halten es allerdings für zwingend notwendig, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen, die sich keine Lohnbuchhaltung für die Erfüllung der Anforderungen an die neuen Tariflohnbestimmungen leisten können, eine Möglichkeit bekommen, sich an Vergaben kommunaler Auftraggeber zu beteiligen. Beyer abschließend: „Die gewollte Förderung der regionalen Wirtschaft in M-V wird mit dem sicher gut gemeinten Gesetz nicht erreicht werden.“ 

Zum Hintergrund:

Der Landtag M-V hat im letzten Jahr das Vergabegesetz durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz nach saarländischem Vorbild ersetzt. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Bieter, der sich um einen öffentlichen Auftrag in M-V bewirbt, einen einschlägigen Tariflohn oder einen vergleichbaren Lohn an seine Mitarbeiter zahlen muss. Das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V tritt aber endgültig erst nach In Kraft treten der o.g. Rechtsverordnung mit dem etwas sperrigen Namen in Kraft. 

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Arp Fittschen, Referent, (01 70) 76 71 001

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