Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister/innen? – Nach 13 Jahren Sozialgerichtsverfahren besteht nun Rechtsklarheit

Nr.12/2023  | 25.04.2023  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Die Gemeinde Dümmer und ihre frühere ehrenamtliche Bürgermeisterin, Janett Rieß, haben vor dem Landessozialgericht nach 13 Jahren Verfahrensdauer nun endlich Recht bekommen. Im Jahre 2010 hatte die Deutsche Rentenversicherung das Amt Stralendorf und die Gemeinde Dümmer geprüft und die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Damit mussten Beiträge an die Renten- und Unfallversicherung abgeführt werden. Mithilfe des Städte- und Gemeindetages wurde 2010 Klage erhoben. Die Klage wurde mit Urteil des Sozialgerichts Schwerin im Jahr 2015 abgewiesen.

 

Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt und das Urteil nun vom Landessozialgericht in Neustrelitz aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen, da das Landessozialgericht der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage vom Bundessozialgericht bereits geklärt worden ist. Die unterlegene Deutsche Rentenversicherung Nord hat angedeutet, dass nach dem zweiten klaren Urteil des Landessozialgerichtes zu ehrenamtlichen Bürgermeistern die Rechtsfrage wohl auch für die Rentenversicherung zugunsten der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/-innen geklärt sein dürfte. Damit werden über 200 Widerspruchsverfahren, die bei der Rentenversicherung noch anhängig sind, im Sinne der Bürgermeister/innen entschieden werden. Insoweit hat dieses Urteil weitreichende Folgen für alle ehrenamtlichen Bürgermeister/innen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Städte- und Gemeindetag dankte der Gemeinde Dümmer und ihrer ehemaligen Bürgermeisterin Rieß für ihre Hartnäckigkeit. Gemeinsam mit einem Fachanwalt vom Sozialgericht, den der Städte- und Gemeindetag für die Gemeinde bezahlt hat, hat sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt. Die anderen Bürgermeister/innen und Gemeinden werden jetzt Rückzahlungen erwarten können. Vor allem wird mittelfristig diese Sozialversicherungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr angewandt werden, wodurch das Ehrenamt sichtbar erleichtert wird.

 

Klaus-Michael Glaser, Referent beim Städte- und Gemeindetag, „freut sich über den Meilenstein für das kommunale Ehrenamt. Das Verhalten der Rentenversicherung und die lange Verfahrensdauer sind aber skandalös“, so Glaser. „Wahrscheinlich werden einige der Widerspruch führenden Bürgermeister schon gar nicht mehr am Leben sein. So sollte der Sozial- und Rechtsstaat nicht mit seinen ehrenamtlichen Kümmerern vor Ort umgehen!“

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Klaus-Michael Glaser, Referent, (01 70) 76 71 005

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