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Verbandszeitschrift des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern

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Veronika Ilse
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Der Überblick 4/2025

Schlagzeilen:

  • Bürgermeisterwoche: Fachvorträge, Netzwerken, Erfahrungsaustausch
    und Meer
  • „Wem gehört mein Dorf?" - Bürgermeister gingen ins Kino
  • In Berlin sollte nun Klarheit geschaffen werden
  • Aktualisierung der Praxishilfe Stellenleitpläne für Ämter hat begonnen
  • Entwurf eines Tourismusgesetzes M-V

Vorwort:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 die Bürgermeisterwoche in Binz war wieder ein Highlight. Es war die 25. und es ist ein Erfolgsmodell. Das zeigt allein schon, dass alle Plätze nach 28 Stunden belegt waren. Es wurde viel gelernt, genetzwerkt und miteinander gesprochen. Und gerade das Miteinander im Gespräch sein, sich auszutauschen ist wichtig, denn das fehlt uns vielfach in der Gesellschaft mit ihren vielen „Bubbles“. Wir freuen uns schon auf die Fortsetzung im nächsten Jahr.

 

Am Rande der Bürgermeisterwoche wurde auch viel über „Berlin“ gesprochen und vor allem die Wahlergebnisse. Die Ergebnisse der Bundestagswahl haben nicht die von den Parteien propagierte Richtungsentscheidung gebracht sondern haben (erwartungsgemäß) ergeben, dass die vorherigen Kontrahenten wieder zusammenarbeiten müssen. Dies wünschen sich die Wählerinnen und Wähler, so dass es gut und wichtig war, relativ schnell ein Sondierungspapier zwischen CDU/CSU und SPD zu vereinbaren sowie mit den Grünen eine Vereinbarung zu finden, um eine Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Letztere ist schon eine beachtliche Wendung in der politischen Diskussion und eine historische Entscheidung, die aber auch hohe Risiken mit sich bringt. Die Grundgesetzänderung kann die Voraussetzungen schaffen für ein bisher nicht dagewesenes Investitionsprogramm in die Infrastruktur unseres Landes.

 Damit das gelingt und die Mittel nicht verpuffen, muss gerade die „Zusätzlichkeit“ der Mittel beachtet werden, sprich kein Austausch investiver Mittel im bisherigen Haushalt, um das ein oder andere Wahlversprechen zu finanzieren. Das Merkmal „Zusätzlichkeit“ muss konsumtive Ausgaben verhindern und auch den Blick auf die Bedarfe richten. Der Großteil der Investitionen findet nämlich auf kommunaler Ebene mit ca. 60 % statt. Das sollte stets gesehen werden, weil die Bürgerinnen und Bürger genau dort sehen, ob mit den neuen Schulden „Gutes“ auf den Weg gebracht wird. Und am Ende kommt es auf die gesetzliche Umsetzung des Bundes und durch die Länder an, ob das Geld auch die notwendigen Zukunftsinvestitionen schnell und bürokratiearm auf den Weg bringen kann.

 Die Koalitionsgespräche laufen und ziehen sich. Die Ergebnisse werden wichtig sein, aber vor allem der „Mannschaftsgeist“ und die „Spielphilosophie“. Die stehen meist nicht im Text, sondern sind eine Einstellung zum Miteinander zwischen den Verantwortlichen. Dass gute Texte nicht reichen, hat die vorhergehende „Fortschrittskoalition“ leider gezeigt. Lektion: Fortwährender Streit macht auch das Erreichte kaputt. Vor allem dürfen die Sondervermögen nicht von der Konsolidierung ablenken. Der Staat muss grundlegend fit gemacht werden. Hier müssen die Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Staates akzeptiert werden, etwa wie viele Köpfe man hat und wie viele finanzielle Mittel. Da braucht es eine Finanzreform und einen Digitalcheck für alle Gesetze. Im übertragenen Wirkungskreis müsste alles auf den Prüfstand, ob angesichts der Digitalisierung noch Aufgaben wirklich übertragen werden müssen oder zentral möglich sind. Muss jede Verwaltung jede übertragene Aufgabe komplett erledigen oder helfen hier Zusammenschlüsse. Denn fehlt das Personal, kann nicht jede Aufgabe erledigt werden, dann setzt das Grenzen und es muss priorisiert werden. Hier wird die Arbeitshilfe „Ämtermusterstellenplan“, die gerade überarbeitet wird, eine gute Unterstützung sein. Leider zeigt aber auch Presseberichterstattung zum ZDMV (Zentrum für Digitalisierung M-V), dass der Ansatz zur Digitalisierung ganzheitlich gedacht und auf den Weg gebracht werden muss. Hier haben wir mit der Erarbeitung einer kommunalen Strategie die Voraussetzung geschaffen, wenn unsere Gremien diese mittragen, um der Landesregierung ein Angebot zu machen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir würden uns freuen, wenn nun diese Chance vom Land endlich auch ergriffen wird. 

Ein Thema auf der Bürgermeisterwoche und in der Vorstandssitzung war aber auch das Tourismusgesetz. Das startete mit großen Versprechungen, die es schon aufgrund rechtlicher Grenzen schlichtweg nicht erreichen konnte. Wir haben mit dem Bäderverband und dem Tourismusverband gemeinsame Vorschläge gemacht, die zumeist nicht aufgegriffen wurden. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der viele Probleme offen lässt, wenig löst, viel Rechtsunsicherheit schafft und eigentlich nicht hilft. Das ist in einem Tourismusland schon eine Katastrophe. Wenn dann noch der größte Fachverband Leck geschlagen ist und zum Saisonbeginn nicht handlungsfähig, der ursprüngliche Minister nicht mehr an Bord und der Verbandsgeschäftsführer abheuern soll, dann muss die Landesregierung doch einen „Reset“ machen. Unser Vorstand lehnt den vorliegenden Entwurf jedenfalls grundheraus ab. (siehe S. 155)

 Ich wünsche eine interessante Lektüre.

 Herzliche Grüße

Ihr

Andreas Wellmann

 

Der Überblick 3/2025

Schlagzeilen

  • Bürgermeisterfachtag „Starke Demokratie vor Ort“
  • Neue Öffnungszeitenverordnung M-V tritt in Kraft
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
  • Umsetzung der Landesverordnung zur Ausführung des Konsumcannabisgesetzes
  • Entwurf eines Tourismusgesetzes erreicht Verbandsanhörung

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

 die Bundestagswahl liegt nun hinter uns. Die Parteien sind mit unterschiedlichen Positionen ins Rennen gegangen, um die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen. Es gab Wahlgewinner und -verlierer, doch die von vielen ausgerufene Richtungswahl ergab vor allem das Ergebnis, dass nun eine Koalition zu bilden ist und man dafür wieder vom Baum herunterkommen muss, um gemeinsame Positionen zu finden. Gemeinsame Positionen, die überzeugen, die Menschen mitnehmen und auch die Stimmung im Land wieder nach vorne bringt. Denn auch etwas anderes ist klar, die Welt wartet nicht.

 Das alles trifft auch unser Land, denn die Wahlergebnisse in M-V lassen sich nicht allein auf den Bund schieben, weil sie doch zu sehr abweichen. Auch da muss ein Umdenken einsetzen. Vor allem wird es mit den Zensus-Ergebnissen, die zu erheblichen Mindereinnahmen führen, in M-V nicht leichter, sondern es geht um die Anpassung der Ausgaben an die sinkenden Einnahmen. Klar kann man über die Schuldenbremsen im Bund und den Ländern angesichts der Herausforderungen diskutieren. Doch allen muss klar sein, dass solche Lockerungen und auch Sondervermögen nur für echte Investitionen oder Sonderaufgaben möglich sein dürfen, und die folgenden Generationen belasten, die die Schulden abzahlen müssen. Und angesichts der offenen Probleme bei der Rentenversicherung mit den geschaffenen Ansprüchen, der Kranken- und der Pflegeversicherung wird die Tragweite eigentlich deutlich. Da sind Klimawende, Bildung und Digitalisierung gar nicht dabei. Es heißt sich also ehrlich machen und gemeinsame Wege für Prioritäten finden.

 Wir hatten am 26.02.2025 unseren ersten Bürgermeisterfachtag zum Thema „Starke Demokratie vor Ort“. Die Veranstaltung gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung war der Auftakt, sich den Themen Bürgerinformation, -beteiligung und geeigneten Kommunikationsformen zu nähern. Die Erfahrungsberichte machten dies deutlich. Denn in den Kommunen geht es nicht um die Bundespolitik sondern die Lösungen vor Ort. Wie schafft man gemeinsame Erfolge statt schlechter Stimmung? Das Format kam gut an. Wir werden da weitermachen.

 Der Koalitionsvertrag hat das Tourismusgesetz ins Schaufenster gestellt. Es rankten sich mangels konkreter Zielstellungen viele Ideen um das Gesetz. In vielen Beiratssitzungen blieb daher vieles im Nebel, weil konkrete Vorschläge nicht einflossen, wie etwa die gemeinsame Arbeitshilfe, die der Tourismusverband, der Bäderverband und unser Verband erarbeitet hatten. Nun ist der Entwurf in der Verbandsanhörung und wird diskutiert. Er ist letztlich nur ein Entwurf, an dem noch viel zu tun ist. Der neue Wirtschaftsminister hat damit unsere Aufmerksamkeit, doch nun muss daran nachhaltig gearbeitet werden, wenn der Entwurf zu einem Gesetz werden soll, das in der Realität weiterhilft und eben nicht an den ersten rechtlichen Hürden kläglich scheitert. Beim Bädertag am 28.02.2025 haben wir da dem Minister unsere Mitarbeit für ein gutes Gesetz angeboten.

 Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform arbeitet unser Arbeitskreis Kommunalabgaben und Steuern an praktischen Umsetzungsfragen weiter mit dem Finanzministerium zusammen. Viele, die gegen die Bewertung beim Finanzamt Einspruch eingelegt haben, haben von dort noch nichts gehört und widersprechen dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Da die Gemeinde an die Bewertung des Finanzamtes gebunden ist, werden diese Widersprüche zurückgewiesen werden müssen.

 Die rückwirkende Inkraftsetzung der neuen finanziellen Beteiligung an der Kita-Finanzierung stellt Städte und Gemeinden, die plötzlich mehr zahlen müssen, vor neue Haushaltsprobleme im laufenden Haushaltsjahr. Wir hatten den früh darauf hingewiesen und gemeindescharfe Berechnungen geliefert. Darauf erfolgte der Hinweis, dass es auch entsprechende Entlastungen bei den Kreisumlagen gebe. Das muss nun eingehalten werden.

 Ich freue mich, dass wir wieder viele bekannte Gesichter in Binz zur Bürgermeisterwoche treffen werden. Leider waren die Plätze wieder schnell belegt, was zum einen die Beliebtheit zeigt, zum anderen aber auch die Knappheit. Uns erreichen dazu immer viele Änderungsvorschläge, doch letztlich können wir angesichts eines angemessenen Preises, der gemeinsamen Erfahrung von Haupt- und Ehrenamt und unserer knappen Ressourcen wenig an dem Format ändern.

 Ich wünsche eine interessante Lektüre.

 Mit besten Grüßen

Ihr

 Andreas Wellmann

Der Überblick 2/2025

Schlagzeilen

  • Sitzung des Finanz- und Personalausschusses in der Kulturmühle in Parchim
  • Fachtagung 25 Jahre Konnexitätsprinzip am 30.04.2025
  • Kindertagesbetreuung in M-V: Kosten belasten die gemeindlichen Haushalte
    erheblich
  • Ganztagsbetreuung in M-V: Die Zeit wird langsam knapp!
  • Stellungnahme zur Denkmalschutzgesetznovelle

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

die Wahlvorbereitungen laufen. Es ist nicht mehr lang zum 23.2.2025. Der Wahlkampf prägt auch die letzten Debatten im Bundestag vor der Wahl. Folgt man diesen, so fragt man sich manchmal, wie zwischen den demokratischen Kräften wieder Brücken gebaut werden, um die Kompromisse und Lösungen zu finden, die unser Land und auch Europa braucht. Und langwierige Koalitionsverhandlungen können wir uns eigentlich auch nicht erlauben, denn die Anforderungsliste ist lang. Doch was auf jeden Fall gilt: Keine Versprechungen und Vereinbarungen zulasten der Kommunen! Die Aufgabenliste und die Finanzausstattung passen schon lange nicht mehr zusammen. Das ist eine Fehlentwicklung. Hier muss es eine Neuordnung geben, die den Kommunen wieder Luft verschafft. 

Es ist mittlerweile gute Tradition, dass sich der Vorstand des Städte- und Gemeindetages zum Beginn des Jahres zu einer Klausur trifft. Dies war in diesem Jahr auch wichtig, da der Vorstand neu gewählt ist. Es ging um die Ausrichtung des Verbandes, die Schwerpunktthemen und damit die Verbandsarbeit. Interessant war sicher der Rückblick auf die Vorstandsklausur vor 5 Jahren. Die Themen waren zwar ähnlich, doch die Lage war eine andere, denn da standen uns noch die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und die Energiemangellage bevor. In der guten Atmosphäre des Gutes Gremmelin entstand ein produktives gutes Klima für eine gelingende Zusammenarbeit. Ein ausführlicher Bericht findet sich in diesem Heft. 

Angesichts der kommunalen Finanzlage war natürlich auch die Umsetzung des Ergebnisses des Kommunalgesprächs am 22.11.2024 ein maßgeblicher Aspekt. Denn wenn die Finanzlage der Kommunen durch die Ergebnisse des Zensus bis voraussichtlich 2031 (nächster Zensustermin) nachhaltig auf der Einnahmeseite betroffen sind, die Ausgabeseite von der Dynamik der Kostenentwicklung getrieben ist, bleibt daher nur, sich letztgenannter zu widmen, um liebgewonnene Leistungen finanzierbar zu halten. Wenn es - simpel betrachtet – darum geht, die Ein- und Ausgabenseite wieder ins Lot zu bringen, dann kennen wir in den Kommunen die Haushaltssicherungskonzepte aus leidvoller Erfahrung. Im Kern brauchen wir dieses Denken und die Mechanik nun auch auf der Landesebene. Das ist unangenehm gerade vor den Landtagswahlen 2026, es führt aber kein Weg daran vorbei, denn der Zensus lastet bis 2031 auf uns. Daher war der Auftakt der sogenannten TaskForce Sozialkosten am 28.01.2025 wichtig, um diesen Weg anzugehen. Wir erwarten, dass wir hier in diesem Jahr zu nachhaltigen Ergebnissen kommen, die Empfehlungen an den Gesetzgeber sein werden. 

Ein guter Termin war die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Grundzentren am 28.01.2025 im Haus der kommunalen Selbstverwaltung. Davon zeugten allein schon die große Teilnehmerzahl an Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und auch das große Interesse an der Diskussion. Unter der Leitung der Vorsitzenden der AG und Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Constance von Buchwaldt ging es um die Themen Digitalisierung und die Begutachtung des FAG 2026. Vertreter des Innenministeriums trugen zu beiden Themen vor. Beim Thema Digitalisierung zeigte sich ein hoher Informationsbedarf, der Wunsch nach mehr Zusammenarbeit mit dem Land und auch im Miteinander vor dem Hintergrund der Demografie und auch des Fachkräftemangels. Hier gilt es den Zweckverband Elektronische Verwaltung zu stärken, sowohl durch die Mitglieder als auch durch das Land. Daneben wurde das Thema Künstliche Intelligenz angesprochen. Vielleicht wirkt es sich ja hinsichtlich der Digitalisierung positiv aus, dass unser Land in diesem Jahr den Vorsitz des IT-Planungsrates hat. Zum anstehenden Gutachten FAG 2026 führten die Vertreter des Innenministeriums den Stand zum Gutachten aus, dass hinsichtlich der Grundzentren kein erhöhter Finanzbedarf ermittelt werden kann, obwohl die wichtige Rolle in der Landesraumentwicklungsplanung durchaus gesehen wird. Vielleicht liegt dies daran, dass Finanzbedarfe in der Vergangenheit beurteilt werden, um den Bedarf der Zukunft zu prognostizieren. Damit wird z.B. die Schule, für die der Bedarf in der Vergangenheit da war, aber nicht die Finanzmittel zum Bau, auch nicht als zukünftiger Bedarf abgebildet. Insofern ist die Thematik der Strukturpunkte im ländlichen Raum wohl nicht über das FAG (allein) zu lösen sondern gegebenenfalls politisch auf anderem Wege. Die Diskussion mit dem Gutachter geht hier aber weiter. 

Wir danken schon mal jetzt allen, die als ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und- helfer die Bundestagswahl unterstützen sowie unseren Verwaltungen. Möge die Wahl möglichst ohne Pannen gut verlaufen, denn danach wird es sicher nicht einfach werden.

 Abschließend möchte ich auf unsere Bürgermeisterfachtagung „Starke Demokratie vor Ort“ (Titelblatt des letzten Überblicks) hinweisen, die wir am 26.02.2025 im Haus der kommunalen Selbstverwaltung stattfindet. Wir haben die Veranstaltung gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung entwickelt und freuen uns dort auf einen guten Austausch. Nehmen Sie das Angebot wahr.  

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzlichen Gruß 

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 1/2025

Schlagzeilen

  • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
  • Ergebnisse Runder Tisch Ganztag - Städte- und Gemeindetag befürchtet Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen
  • Novellierung der Landesbauordnung
  • VG Greifswald: Neubesetzung eines Aufsichtsrates im Wege des Zuteilungsverfahrens
  • VG Greifswald: Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
  • VG Schwerin: Keine Wählbarkeit wegen Altersgrenze im LKWG a. F.u

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

zunächst hoffe ich, dass Sie einen wunderbaren Jahreswechsel vollbracht haben und wünsche Ihnen zum neuen Jahre das Beste. 2024 endete mit dem schrecklichen Attentat von Magdeburg mit vielen Toten. Den Verletzten und Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Da viele Weihnachtsmärkte auch bei uns im Land stattfinden, wird sicher wieder die Absicherung von Veranstaltungen kritisch hinterfragt werden und auch, dass der Attentäter sich lange in unserem Land aufhielt. Ein weiteres Thema ist die Silvesterböllerei, die wieder ein neues, gefährliches Niveau erreicht hat, was grundsätzliche Fragen aufwirft. Für das neue Jahr ist daher sicher: Es wird herausfordernd. Das zeigt sich schon in den ersten Tagen. Nicht nur die Inauguration von Donald Trump und die Neuwahlen im Bund werfen ihre Schatten voraus, sondern auch in der EU ist vieles in Bewegung, wobei es Einigkeit, Stärke und Verlässlichkeit bräuchte. 

Gerade Verlässlichkeit ist bei zwei Themen wichtig für die Akzeptanz: Zum einen beim großen Thema Klima und zum anderen bei dem der kommunalen Finanzen. Bei ersterem steht angesichts der Neuwahl nun wieder vieles in Frage, was ohnehin schon nicht so richtig klar war. Viele haben sich trotzdem auf den Weg gemacht. Doch ist es nun der richtige? Beispiel Wärmepläne: Der Bund gab hier (nicht genug) Geld und die Länder sollten umsetzen. Die Umsetzung soll in MV durch eine Verordnung geschehen, auf die wir seitens des Innenministeriums nun sehr lange warten, und dass vor dem Hintergrund der knappen Umsetzungsfristen. Hier braucht es klare Signale, wie es nun weitergehen soll. Beim Thema kommunale Finanzen war uns auch die Verlässlichkeit der finanziellen Mittel wichtig, denn nur so lassen sich langfristig Strukturen in den Verwaltungen aufbauen und erhalten, gerade im Hinblick auf die Investitionen braucht man Mitarbeitende, die sich mit Förderung, Ausschreibung und Bau beschäftigen können. Fehlen diese, dann ist auch das ein Investitionshindernis.

Und bei den Investitionen besteht bei allen guten Erfolgen mit dem neuen FAG 2020 weiter erheblicher Handlungsbedarf. Das zeigen die Zahlen, die der DStGB in seiner Bilanzpressekonferenz zum Investitionsstau von 187 Mrd. (Schwerpunkt Schulen und Straßen) und zum täglichen Verzehr kommunalen Vermögens von 13 Mio. genannt hat, sprich was neben den Investitionsstau pro Tag aufzuwenden wäre, um das Vermögen im jetzigen Stand zu erhalten. Das sind beeindruckende Zahlen. Unter Betrachtung dieser Zahlen muss auch die Finanzlage in M-V gesehen werden. Im letzten Jahr hatten wir das Kommunalgespräch, über dessen Ergebnisse wir berichteten. Der erste Umsetzungsakt aus diesem „Gesamtpaket“ sollte eine Änderung der Wohnsitzgemeindepauschale im KiföG und eine Anpassung im FAG sein, die im Dezember in den Landtag kam. Leider erklärte der zuständige Minister, dass mit dem Gesetz ein Wunsch der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt werde. Das verwunderte uns doch, denn wir hatten diese Regelungen nicht gewünscht, sondern uns waren die Maßnahmen auf der Ausgabenseite wichtig, sprich die Kostendämpfung im Sozialbereich, weil uns dort die Ausgaben schlichtweg weglaufen. Das geht zulasten der kommunalen Finanzen und nimmt die Kraft für andere wichtige Aufgaben, die die gemeindliche Selbstverwaltung ausmachen. Darum haben wir bei der Anhörung im Bildungsausschuss am 9.1.2025 zunächst klar die Sicht auf die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden dargelegt. Die beiden Stellungnahmen, die wir im Vorfeld abgaben, sind sehr lesenswert und finden sich in diesem Heft wie auch ein Bericht zur Anhörung. Die Stellungnahme orientiert sich am Ergebnis des Kommunalgesprächs vom 22.11.2024, das in Anerkennung der schwierigen finanziellen Lage für Land und Kommunen einen Kompromiss darstellt, der auch die Handlungsbedarfe klar benennt. Wenn also Einnahmen wegbrechen, die Ausgaben aber weiter steigen, bedeutet dies zwangsläufig, dass die Ausgabensteigerung nicht nur gedämpft, sondern auch die Ausgabensenkung in den Blick genommen werden muss; gerade wenn sich ein Loch von 200 Mio. und mehr in den reinen Schlüsselzuweisungen auftut. Sicher ist die Lage hauptsächlich den Ergebnissen des Zensus 2022 und den geringeren Zuweisungen im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschuldet. Aber die zahlreichen Klagen gegen den Zensus zeugen auch von der mangelnden Akzeptanz der Ergebnisse, denn keine Gemeinde klagt einfach so bei (zunächst einmal) gering erscheinenden Erfolgsaussichten. Andererseits ergibt sich bei diesen Verfahren eine interessante Prozesssituation, denn beide Seiten müssen aus haushalterischer Sicht ein Interesse an den realistischen und damit richtigen Zahlen haben. Soweit also Gemeinden auf Basis einer registergestützten Plausibilitätskontrolle in den Klageverfahren doch mehr Einwohner nachweisen können, so muss es im Landesinteresse sein, diese auch anzuerkennen. 

Abschließend noch ein anderes „Aufregerthema“: die KonsumCanabisVO. Wir hatten zum Entwurf klar gemacht, dass unsere Verwaltungen zu den Kontrollen schlichtweg personell, fachlich und auch von den Eingriffsbefugnissen nicht in der Lage sind, die Prüfungen umzusetzen. Dies gilt umso mehr, wenn die Konnexität weder verhandelt noch geprüft wurde, was letztlich zum Schluss verleiten könnte, ohne zusätzliches Personal, keine Kontrolle. Die Verkehrsraumüberwacherin wird wohl kaum bei der Aufnahme den vermeintlich „kiffenden“ Passanten kontrollieren können. Auch die Bußgeldvorschriften (nicht mit uns abgestimmt) machen deutlich, dass sich viele Verfolgte bei der Höhe wehren werden. Damit wird das Verfahren beim Amtsgericht landen und Anwaltskosten auflaufen für die Gegenseite, wenn der Fall verloren geht, weil nicht ordentlich ausermittelt werden konnte. Selbst im Erfolgsfall landet das Bußgeld nicht bei der Behörde. Das ist daher ein klarer Fall, wie das Land sich (Polizei, Justiz) von Aufgaben entlastet und die Kommunen belastet. Das kann so nicht akzeptiert werden. 

Viele Grüße

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 12/2024

Schlagzeilen:

  • Landesausschuss tagte in Güstrow
  • Gemeinsame Position zur Novellierung des Wasserrechts des Landes M-V
  • Umsetzung der Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern
  • Ergebnisse des Kommunalgesprächs am 22.11.2024
  • OVG Greifswald: Zur Ermittlung des Eigenanteils der Gemeinde bei der Kalkulation einer Kurabgabe

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

nach unserer gelungenen Mitgliederversammlung traf sich unser neu zusammengesetzter Landesausschuss am 5.12.2024 traditionell in Güstrow. Durch den Geschäftsbericht, den Sie in diesem Heft finden, zogen sich die Ergebnisse des Kommunalgesprächs vom 22.11.2024. Angesichts der schwierigen Konjunkturlage und der steuerlichen Mindereinnahmen auf Ebene des Bundes- und des Landes und vor allem durch die sehr nachteiligen Ergebnisse des Zensus 2022 hat sich die finanzielle Lage des Landes erheblich verschlechtert. Der Finanzminister spricht von einer halben Milliarde Euro geringeren Einnahmen bei einem Landeshaushalt von 11 Mrd. Euro. Da wir im Guten wie im Schlechten mit dem Landeshaushalt verbunden sind, haben wir uns gemeinsam mit dem Landkreistag an die Ministerpräsidentin gewandt und solch ein Gespräch gefordert. Nach dem Landeshaushalt hätten wir im nächsten Jahr noch einmal mehr Mittel im FAG erhalten, weil da noch andere Annahmen galten. Doch wäre der Absturz danach umso härter gewesen, weil nicht nur weniger Mittel auf uns entfallen, sondern auch das Zuviel in 2025 abgerechnet worden wäre, so dass wir 2026 und 2027 an einer echten Abbruchkante gestanden hätten. Wir haben uns nun mit dem Land zunächst für das Jahr 2025 geeinigt und bekommen in 2025 die gleichen Zuweisungen wie in 2025. Dann setzen wir uns in 2025 wieder zusammen, um die Lage zu beurteilen; vor allem auch mit Blick auf die Sozialkosten. Denn uns war wichtig, dass wir endlich anfangen, die Kostensteigerungen in diesem Bereich zu begrenzen. Das steht nun an und im nächsten Jahr werden wir die Fortschritte gemeinsam beurteilen. Wir konnten auch zum Zensus eine vernünftige Regelung insofern finden, dass das Land auf die Musterverfahren hinwirkt, die wir gemeinsam auswählen, und in den Verfahren auch eine Plausibilitätsprüfung aufgrund valider Melderegisterstichproben erfolgt. Denn es sollten im Interesse aller sein zu belegen, ob die Zensuszahlen passend sind oder nicht. Schließlich geht es für Land und die Kommunen um viel Geld, denn der nächste Zensus ist 2031 und der muss besser laufen. 

Auch die Grundsteuer war ein wesentliches Thema in der Landesausschusssitzung. Schließlich sind die Vertretungen durch die Vorgabe transparent den aufkommensneutralen Hebesatz zu beschließen, doch mit einer komplexen Reform belastet, die viel Verantwortung auf die kommunale Ebene verlagert hat. Denn das Bewertungsrecht ist das Bundesmodell, mit dem sich Verschiebungen ergeben. Zum einen wie vom Bundesverfassungsgericht gewollt, nämlich der Wertentwicklung am Grundstücksmarkt Rechnung tragend. Zum anderen finden sich dort aber bundespolitisch ggfs. gewollte Verschiebungen, die erst jetzt deutlich werden. Das Bewertungsrecht kann aber eigentlich nur der Bund reparieren. Die Nutzung von Länderöffnungsklauseln ermöglich zwar modifizierte Bundesmodelle mit einer unterschiedlichen Messzahl für Gewerbe und Wohnen (wie Sachsen). Dazu bedarf es aber valider Daten, die bisher noch nicht vorliegen. Eine schlechte Idee ist aber der Weg über differenzierte Hebesätze. Denn dann lastet noch viel mehr Verantwortung auf kommunaler Ebene und auch das größere Fehlerpotenzial. Am Ende ist es wichtig, dass schnell die Daten evaluiert werden und dann gehandelt wird, wie der Finanzminister des Landes auch zusagte. Wir brauchen die Einnahmen und können auf kommunaler Ebene nicht das ausgleichen, was der Bund oder die Länder hätte regeln müssen. Dazu noch ausführlicher in diesem Heft.

 Die Bundestagswahlen, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden werden, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt und erwartungsgemäß verliert, bedeuten eine echte Herausforderung für unsere Kommunen. Viele Wahlhelferinnen und -helfer haben bereits Post von der Gemeindewahlbehörde bekommen. Hier würde sicher auch eine Kampagne des Bundes und eine höhere Entschädigung motivieren. Die Rahmenbedingungen von Land und Bund müssen schnell kommen, denn deren Zögern kostet unsere Kommunen die notwendige Zeit, um alles so vorzubereiten, dass keine Fehler passieren.

 

Zum Abschluss möchte ich noch einmal hervorheben, dass Kommunalpolitik – vor allem im Ehrenamt – von der Anerkennung lebt. Darum haben wir als Verband im letzten Jahr unsere Auszeichnung „30 Jahre in der Kommunalpolitik“ ausgelobt. Seitdem wir die ersten Auszeichnungen am 10.11.2023 in Wismar verliehen haben, sind viele dazugekommen. Wir werden in diesem Überblick die 446. Verleihung mitteilen. Das ist ein großer Erfolg und zeigt, wie viele Menschen sich für das Gemeinwohl engagieren. Auch haben wir in diesem Jahr die 2000. Ehrennadel für 20 Jahre verleihen können. Diese reiht sich beeindruckend in die Reihe der 1789. Verleihung zu Beginn des Jahres bis zur 2153. Verleihung (auch in diesem Heft). Vielen Dank an Sie, die sich so für unsere Demokratie und das Gemeinwesen einsetzen. Das sollte vielen politischen Entscheidungsträgern auf anderen Ebenen klar sein, wenn sie über unsere Demokratie und deren Grundfesten reden und vor allem sollten sie daran denken, wenn es um neue Belastungen geht. Denn ein überlastetes Fundament trägt nicht mehr.

 Wir wünschen Ihnen ein frohes und erholsames Weihnachtsfest. Sammeln Sie Kraft für die nicht geringeren Herausforderungen im neuen Jahr. Bleiben Sie uns gewogen, denn unsere Kraft ist die der kommunalen Gemeinschaft.

 

Herzlichst

Ihr

 

Andreas Wellmann

Der Überblick 11/2024

Schlagzeilen:

  • Mitgliederversammlung 2024: Demokratie, Wahlen und Zensus
  • Warum so viele Gemeinden gegen den Zensus klagen
  • Klarstellung zur Position des Städte- und Gemeindetages zu den finanziellen Auswirkungen des Zensus 2022 im FAG M-V
  • Auswertung der Kommunalwahlen
  • Gemeinsame Thesen der kommunalen Landesverbände
    für das Kommunalgespräch 2024

Vorwort:

Lieber Leserinnen und Leser, 

der 6. November 2024 war ein ereignisreicher, wenn nicht historischer Tag. Nicht nur die US-Wahl war da bereits entschieden, sondern auch in der Bundesregierung kam es am Abend zum Koalitionsbruch. Beide Ereignisse werden erhebliche Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen haben, die für unsere kommunale Selbstverwaltung und den Spielraum maßgeblich sind. 

Wichtiger war für uns allerdings, dass wir an diesem Tag viele Delegierte in Güstrow bei unserer Mitgliederversammlung unter dem Motto „Wir leben Demokratie!“ begrüßen konnten sowie viele Gäste aus der Politik und anderen Verbänden. Die Mitgliederversammlung hat wieder das gezeigt, was unseren Verband so stark und besonders macht, nämlich die Sachorientierung und die Geschlossenheit. Der neue Vorstand wurde gewählt und den ausscheidenden Mitgliedern gedankt. Der neue Vorstand spiegelt die Breite unserer Mitgliedschaft wider. Unser alter und neuer Vorsitzender Bürgermeister Thomas Beyer führte in seinem Bericht viele wichtige Schwerpunkte der Verbandsarbeit aus. Sie finden den ausführlichen Bericht auf Seite 556 in diesem Heft.

 Wichtiges Thema unserer Mitgliederversammlung bleibt weiterhin für viele Städte und Gemeinden der Zensus, der auch viele Auswirkungen für die Finanzausstattung und Planungsentscheidungen in der Zukunft hat und haben wird. Die Bundes- und Landespolitik sollte das „Störgefühl“ ernst nehmen, wenn kommunale Entscheidungsträger die Zensuszahlen nicht nachvollziehen können, vor allem, wenn diese deutlich vom Melderegister abweichen. Diese Differenz bedarf unabhängig vom Datenschutz der Erläuterung, sonst schwindet die Akzeptanz für solche Verfahren. Wir hoffen für die klagenden Kommunen auf die Unterstützung durch das Land, das ja auch maßgeblich an Einwohnern verliert. 

Kommen wir wieder zum Geschehen in Berlin zurück, denn wir steuern nun wieder auf Neuwahlen zu. Allerdings muss eine Wahl organisiert werden, um auch rechtssicher zu sein. Das ist gerade um die Weihnachtszeit herum kein einfaches Unterfangen und wird unseren Kommunen viel abverlangen. Daher sollte vor allem beachtet werden, dass die Wahl auch geleistet und gut organisiert werden kann. Die Rahmenbedingungen schafft der Bund und die müssen funktionieren. Vor allem dürfen sie unsere Kommunen nicht überfordern. Angesichts der vielen, die Neuwahlen schnell fordern, hoffe ich, dass diese sich auch als Wahlhelfer melden. Hier sehe ich alle Kandidaten der letzten Kommunalwahlen in der Verantwortung. Ihre Stimmen wurden am 9. Juni von sehr strapazierten Wahlvorstandsmitgliedern ausgezählt. Jetzt sollten die Kommunalwahlkandidaten sich für die Auszählung der Bundestagsstimmen zur Verfügung stellen, um mit diesem ehrenamtlichen Engagement zurückzuzahlen und dem Wahlvorstand vom Juli eine Auszeit zu bescheren.

 Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

 Herzlichen Gruß

Ihr  

Andreas Wellmann

Der Überblick 10/2024

Schlagzeilen:

  • Großes Interesse an Gemeindevertreterschulungen
  • Viele Fragen zu den Zensusergebnissen
  • Fachtagung zum Landesrahmenvertrag KiföG M-V in Rostock
  • Gesetz zur Neuregelung des Landeswasserrechts
  • Anteilseignerverbände der WEMAG und Nordost der E.DIS AG konstituierten sich
  • VG Greifswald: Kommunalverfassungsstreitverfahren über die Untersagung einer Beigeordnetenwahl

Vorwort:

Liebe Leserinnen, liebe Leser, 

unsere Mitgliederversammlung am 6. November 2024 in Güstrow steht vor Tür. Die Delegiertenlisten sind mittlerweile fast vollständig, die Einladung ist versendet worden und die umfangreichen Vorbereitungen sind weit gediehen. Für die Mitgliederversammlung konnten wir den Staatsminister und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider gewinnen, der zum Thema: „Demokratie unter Druck - Die wichtige Rolle der Kommunen“ vortragen wird. Für ein Grußwort werden wir auch die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begrüßen dürfen. Wir haben wieder eine umfangreiche Kommunale Messe mit 69 Ausstellern organisieren können, die viele interessante Angebote und Informationen für unsere Delegierten mitbringen werden. Wir freuen uns auf das Wiedersehen und gute Gespräche! 

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung finden schon die Mitgliederversammlungen der Kreisverbände statt. Die gut besuchten Mitgliederversammlungen befassen sich im Wesentlichen mit den uns derzeit bewegenden Themen, die auch in der Vorstandssitzung am 19. September 2024 behandelt wurden. Ein Thema, das viele Fragen aufwirft, ist das Ergebnis des Zensus hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung. Hier soll unser Land neben Berlin und Hamburg mit 3,5 % weniger Menschen zu den stärksten Verlieren gehören. Was schon für die beiden großen Stadtstaaten nicht richtig nachvollziehbar ist, wirft auch in unserem Land Fragen auf, wenn in manchen Städten und Gemeinden 10 % der Bevölkerung und mehr fehlen sollen. Das passt nicht zu den Zahlen des Melderegisters und auch nicht zur gefühlten Entwicklung der betroffenen Städte und Gemeinden. Vor allem bedeuten 3,5 % weniger Menschen, dass es im Länderfinanzausgleich erhebliche Verschiebungen zulasten unseres Landes geben soll, an denen die kommunale Ebene über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz zu einem Drittel beteiligt ist. Wenn das Land bis 2027 mit fast 1 Mrd. Euro weniger rechnet, heißt das für die Kommunen ca. 300 Mio. Euro weniger. Das bedeutet Handlungs- und Gesprächsbedarf, wie damit umzugehen ist. Neben methodischen Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Zensus steht dann auch dessen Aussagekraft in Zweifel. Wir haben dazu einen Erfahrungsaustausch veranstaltet und werden einen weiteren im Oktober durchführen. Da wollen wir genau diesem Problem nachgehen, um hier vielleicht Ansatzpunkte für die Gemeinden zu finden, die erheblich Einwohner eingebüßt haben sollen. Nun liegt auch die Wohngebäudezählung des Zensus vor, die ebenfalls einen erheblichen Leerstand in unserem Bundesland gerade den Tourismusregionen ausweist. Hier scheint auch bei der Systematik einiges daneben gelaufen zu sein. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese Daten die Grundlage für die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen sein sollen, so muss man das Ganze schon kritisch hinterfragen. Zumal bereits denklogisch ein gut geführtes Melderegister mit einer Sicherheit von mehr als 95 % sicher viel belastbarer ist als dies eine Stichprobe mit circa 10 % beim Zensus sein kann. Insofern versuchen wir hier mit unserem Schwesterverband als auch mit der Landesregierung eine gemeinsame Linie zu finden, um die Ergebnisse für unser Bundesland möglichst abzumildern. 

Auch das Thema Europa- und Kommunalwahlen haben wir in einer gut besuchten Veranstaltung gemeinsam mit dem Innenministerium in einer ersten Runde ausgewertet, um hier eine Nachsteuerung anzuregen. Wenn Wahlvorstände bis 4 Uhr morgens und sogar noch später im Einsatz sind, dann ist dies eine Belastung, die den „Ehrenamtlern“ vor Ort zugemutet wird, zumal hier mittlerweile viele auch aus den Verwaltungen unterstützen. Das wirft auch Fragen auf, was Ehrenamtlern zugemutet werden und was den „ehrenamtlich“ tätigen Beschäftigten auferlegt werden kann. Wir sammeln die Fragen und Kritikpunkte und werden dies weiter beleuchten. Hier geht es schlichtweg auch um die Motivation für solche bedeutsamen Aufgaben. 

Bei diesem Stichwort komme ich zu einer guten Veranstaltung in der Fachhochschule am 30. September 2024, bei der feierlich die Zeugnisse der Absolventinnen und Absolventen des Fachbereiches Allgemeine Verwaltung übergeben wurden. Das war eine würdige Veranstaltung, an der auch viele der Ausbildungsverantwortlichen aus den Städten und Gemeinden teilnehmen. Also ein gutes und wichtiges Signal für die Nachwuchskräfte, die wir brauchen wie auch eine nachhaltige Stärkung der Fachhochschule für diese Ausbildung.

 Wenn Ihnen diese Ausgabe vorliegt, haben wir den Tag der Deutschen Einheit bereits gefeiert. Ein bedeutsamer Tag, dessen Feierlichkeiten aufgrund des diesjährigen Bundesratsvorsitzes in unserer Landeshauptstadt ausgiebig gefeiert wurde. „Damit zusammenwächst, was zusammengehört“ ein an diesem Tag viel genutztes Zitat, das uns erinnern soll an eine Zeit der friedlichen Revolution, die getragen wurde von einem ausgeprägten Demokratiebedürfnis. Lassen wir uns also auch heute davon leiten und alles dafür tun, dass unsere Freiheit und unser Wertesystem uns mit Zuversicht nach vorne blicken lassen! In diesem Sinne… 

Herzlichen Gruß

Ihr 

Andreas Wellmann

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