Verbandszeitschrift
Verbandszeitschrift des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern
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Der Überblick 1-2/2026
Schlagzeilen
- Wie gehen wir mit dem Konnexitätsprinzip um?
- Digitalisierung in MV gemeinsam gestalten
- Novellierung des Personalvertretungsgesetzes - Bürokratieabbau geht anders
- Verbandsanhörung zum überarbeiteten Entwurf eines 5. Änderungsgesetzes zum KiföG M-V
- Wertgrenzen im Vergaberecht angepasst
- Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes
- OVG Greifswald: Keine Beteiligungsfähigkeit von Fraktionen mit Ablauf der Wahlperiode
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
der kälteste Januar seit 16 Jahren hat unser Land in Schach gehalten und für ungewohnt viel Schnee und Eis gesorgt. Das haben wir auch auf unseren Straßen gemerkt, aber die Räumdienste haben hier einen hervorragenden Job gemacht. Daher zunächst mal der Dank an diejenigen, die sich früh und spät auf den Weg gemacht und unsere Straßen frei gehalten haben.
Die Kälte hatte aber keine Auswirkungen auf die enorme Dynamik, die das neue Jahr gleich von Beginn an entwickelt. Wir hatten nicht nur über die Feiertage viele Anhörungen zu Gesetzgebungsvorhaben sondern auch zu Beginn des Jahres. Vieles soll noch im Wahljahr auf den Weg gebracht werden, wovon auch die vielen Stellungnahmen unseres Verbandes zeugen Die Herausforderungen für unsere Städte, Gemeinden und Ämter bleiben groß, doch die Ergebnisse unserer jüngsten Gremiensitzungen und Konferenzen zeigen deutlich: Wir agieren geschlossen und mit klaren Vorstellungen. Ende Januar haben wir uns in Basthorst zur jährlichen Vorstandsklausur getroffen, um die Schwerpunkte unserer Verbandsarbeit festzulegen. Ein zentrales Thema war wieder die Finanzlage der Kommunen, die eine Schräglage insgesamt auch bundesweit aufweist. Umso weniger verständlich ist vor diesem Hintergrund, wenn in der Landtagsdebatte zu den Kommunalfinanzen ein Vertreter der größten Oppositionsfraktion unseren Verband nicht nur der Unsachlichkeit bezichtigt, weil wir eine aufgabengerechte Finanzausstattung fordern, sondern vielmehr meint, dass die Kommunen mal versuchen sollten, mit dem reichlich vorhandenen Steuergeld auszukommen. Das muss man nicht weiter kommentieren, vor allem: Sind es nicht gerade die übertragenen Aufgaben und externen massiven Kostensteigerungen, die unsere kommunalen Haushalte überfordern. Mit Blick auf die Landtagswahl im September 2026 haben wir deshalb auch eine zentrale Forderung identifiziert: Wir bestehen weiterhin auf einer dynamischen Anpassung der Kommunalfinanzen an die Aufgabenlast und der strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Hier ist gerade auch die Forderung unseres Bundesverbandes, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in seiner Bilanzpressekonferenz nach einer festen Bundesbeteiligung an den Kosten übertragenen Bundesaufgaben genau der richtige Ansatz. Wer dagegen und gegen Konnexitätsforderungen dann einwendet, dass im Bund dann keine Politik mehr gemacht werden kann, dann ist das auch richtig, weil dann keine Politik mehr zulasten der Kommunen mehr gemacht werden könnte.
Auch wenn uns das in den laufenden Haushalten nicht hilft, so ist für die kommenden Jahre die Umsetzung des MV-Plans auf Basis des Bundessondervermögens, die wir am 3. Februar gemeinsam mit der Landesregierung im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz in Güstrow beraten haben, ein wichtiges politisches Signal. Besonders wichtig ist uns dabei die 50.000-Euro-Pauschale, die jede Gemeinde unbürokratisch für eigene Projekte erhält; die langfristige Sicherung von Mitteln für Infrastruktur (141,2 Mio. Euro) und gesellschaftlichen Zusammenhalt (100 Mio. Euro) über 12 Jahre sowie die Bereitstellung von 560 Mio. Euro für Bildung und Schulbau. Wir konnten erreichen, dass die kommunale Entscheidungshoheit gewahrt bleibt: Vor Ort muss frei entschieden werden, wo der Bedarf am größten ist und welches Projekt umgesetzt wird. Wenn unsere Ministerpräsidentin unseren kommunalen Entscheidungsträgern hier vertraut, so ist das eine gute Botschaft und wenn dann noch die versprochenen Erleichterungen (Stichworte: Wertgrenzen und Verfahren) zeitnah kommen, kann dies einen wichtigen Impuls für die Menschen und Wirtschaft in unserem Land sein.
Die Finanz- und Wirtschaftslage, zunehmend fehlendes Personal und zu lange Verfahren haben nun einen massiven Druck auf alle Ebenen aufgebaut, der man sich nun endlich stellen muss. Davon zeugen viele Kommissionen, Maßnahmekataloge und –papiere. Die Verwaltungsmodernisierung war, ist und bleibt eine Mammutaufgabe, die wir nur im Schulterschluss mit dem Land bewältigen können und nun auch müssen. Auf der Klausurtagung des Lenkungsausschusses eGovernment am 20. Januar in Schwerin haben wir erste Weichenstellungen für die Verwendung der 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für den Bereich Digitalisierung vorbereiten können. Ein Fokus liegt hierbei auf der „Entörtlichung“, sprich ob im übertragenen Wirkungskreis jede Gemeinde „alles“ vorhalten muss oder ob Zusammenarbeit, überlappende Zuständigkeiten eine Lockerung der örtlichen Zuständigkeit Wege bieten könnte. Im Kern geht es um die Zusammenführung bestimmter Aufgaben (KFZ, Wohngeld), um die Kommunen durch effiziente Lösungen zu entlasten. Parallel dazu ist das Projekt zur Ertüchtigung des Zweckverbandes eGo-MV gestartet worden. Ziel ist es, den Zweckverband als zentralen strategischen Koordinator und „Managed Service Provider“ neu auszurichten. Ein erster Workshop am 30. Januar hat bereits wertvolle Impulse für dieses neue Zielbild geliefert. Also es bewegt sich doch etwas im Bereich der Digitalisierung.
Abschließend möchte ich Ihnen die neue Handreichung „Besser streiten!“ ans Herz legen, die wir gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung veröffentlicht haben. In Zeiten eines schwierigen gesellschaftlichen Klimas brauchen unsere ehrenamtlich und hauptamtlich Aktiven Sicherheit im Umgang mit Konflikten. Streit gehört zur Demokratie, solange er respektvoll und sachbezogen geführt wird. Hinweisen möchte ich zudem auf den 3. Bürgermeisterfachtag „Starke Demokratie vor Ort“, den wir am 5. März 2026 gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Körber-Stiftung in Güstrow durchführen wollen. Tagungsprogramm und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in diesem Heft.
Gemeinsamkeit ist wichtig. Wir habe in unserer Vorstandsklausur die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in unserem Verband mit der Gemeinde Karnin (Amt Barth) beschlossen. Herzlich willkommen! Damit sind 697 von 724 Gemeinden unseres Landes in unserem Verband Mitglied. Das sind fast 97 %! Gemeinsamkeit macht stärker! Lassen Sie uns weiterhin mit Nachdruck für die Interessen unserer Mitglieder eintreten.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 11/2025
Schlagzeilen
- Reduziert der Zensus auch die Aufwandsentschädigungen?
- Deutsche Rentenversicherung Bund: bürokratisch, ehrenamtsfeindlich
und rechtsblind - Städte- und Gemeindetag M-V bekräftigt: Kita-Novelle schafft Transparenz
- Stand der Beratungen zur kommunalen Finanzausstattung ab 2026
- Protestschreiben dreier kommunaler Verbände gegen das Eckpunktepapier der Landesregierung
- zum Personalvertretungsgesetz
- VG Greifswald: Kein Anspruch auf Stromanschluss aus einer gemeindlichen Liegenschaft für eine Kundgebung
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
der Herbst ist nun da, die Blätter fallen und damit sind wir mitten im Herbst der Reformen. Die kommunale Finanzlage ist bundesweit dramatisch und es drohen noch höhere Defizite in diesem Jahr, nachdem schon das Jahr 2024 historisch schlecht mit einem Saldo von fast 25 Mrd. auf kommunaler Ebene endete. Auch wenn die Steuerschätzung wieder ein etwas besseres Bild für die kommunalen Steuereinnahmen darstellt, so ändert dies nicht an dem Befund, dass es eine so starke Steigerung auf der Ausgabenseite gibt, dass diese Mehreinnahmen schlichtweg verpuffen. Der Druck ist gerade in den Bereichen Kindertagesförderung, Bundesteilhabegesetz und Kinder- und Jugendhilfe so groß, dass die eingesetzten Kommissionen hier umgehend Lösungen finden müssen.
Und die Lage trifft uns in unserem Land noch härter, da sich die Mindereinnahmen durch die gesunkene Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2022 nur auf die Einnahmeseite auswirken. Auf der Ausgabenseite ist davon nichts zu merken und hier wird sich auch wenig tun. Denn ein zentrales Thema bleibt auch hier die Entwicklung im Sozialbereich und die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes angestrebten Maßnahmen zur Kostentransparenz und Steuerung. Da geht es nicht ums Einsparen, sondern um eine Dämpfung der Steigerungen, die in den letzten Jahren mehr als 10 % pro Jahr in diesen Bereichen ausmachten. Die Ergebnisse der TaskForce, die die kommunalen Landesverbände mit der Landesregierung vereinbart haben, müssen nun konsequent umgesetzt werden, um die Kostensteigerungen im Sozialbereich zu dämpfen und die Kostentransparenz zu verbessern. Die Kommunen stehen hier vor der Aufgabe, gemeinsam mit dem Land nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl die Leistungsfähigkeit der Kommunen sichern als auch dem wachsenden sozialen Bedarf gerecht werden. Dabei sollte nicht vergessen werden: Die vergangenen Jahre haben durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) spürbare Leistungszuwächse gebracht. Nun hat sich aber die finanzielle Lage vieler Kommunen deutlich verschlechtert. Die Auswirkungen des Zensus sowie rückläufige Bundeszuweisungen führen zu einer angespannten Haushaltssituation, die den Handlungsdruck weiter erhöhen wird. Bei der Schere zwischen geringfügig zunehmenden stagnierenden Einnahmen und stark wachsenden Sozialausgaben ist ein zielgerichtetes Handeln unverzichtbar. Die Konnexität zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss klar und verbindlich neu geregelt werden, damit die Kommunen ihre Aufgaben verlässlich erfüllen können.
In jüngster Zeit wurden bei Demonstrationen die gesetzlichen Änderungen vermengt mit dem Rückgang der Kinderzahlen – eine unzutreffende Verknüpfung, die wir kritisch sehen. Ebenso ist die Verbreitung von Unsicherheit bei Eltern und Beschäftigten durch unklare Informationen zu vermeiden. Wir appellieren an die Wohlfahrtsverbände, die tatsächliche Lage der Kommunen anzuerkennen und gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Wenn auf Dauer die Kosten im Sozialbereich fast dreimal so stark steigen wie die Einnahmen, dann ist da etwas aus dem Lot geraten.
Vor allem in diesem Jahr stellt daher die Haushaltsaufstellung unsere Kommunen vor große Herausforderungen. Der Orientierungsdatenerlass und die Informationen des Innenministeriums sind hierbei wichtige Hilfsmittel, die bisher aber nicht vorliegen. Gleichzeitig wurde nämlich das Gesetzgebungsverfahren zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorerst gestoppt, doch fehlen trotzdem die Zahlen. Hier erreichen uns viele Fragen, die wir auch nur an das zuständige Ministerium weiterreichen können. Wir setzen darauf, dass die laufenden Verhandlungen zu besseren Zahlen und tragfähigen Ergebnissen führen werden; doch ist hier noch ein weiter Weg zu gehen. Denn alles hängt mit allem zusammen. Die Sozialkosten beeinflussen die Finanzlage negativ, was auch Auswirkungen für Ko-Finanzierungen bei der Umsetzung des Sondervermögens hätte. Daher bleiben wir bei der grundsätzlichen Forderung, die Mittel aus dem Sondervermögen pauschal an die Kommunen weiterzugeben, wie dies mittlerweile fast die Hälfte der Bundesländer macht.
Am 29. Oktober 2025 fand unser 2. Fachtag in Schwerin statt – eine Veranstaltung, die durch fachkundige Vorträge und eine lebhafte Diskussion bereichert wurde. Die Resonanz aus den Kommunen war durchweg positiv und unterstreicht den Bedarf an fachlichem Austausch. Die konstruktiven Beiträge und der offene Dialog haben wichtige Impulse für die kommunale Praxis gesetzt. Schon heute dürfen wir Ihnen mitteilen, dass ein dritter Fachtag geplant ist, zu dem wir Sie rechtzeitig einladen werden
Herbstliche Grüße
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 10/2025
Schlagzeilen
- Kommunale Handlungsfähigkeit sichern - JETZT!
- Verleihung des Ehrenpreises für die beste Bachelorarbeit mit kommunalem Bezug
- Stellungnahme zur Schulkapazitätsverordnung
- Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze
- Neues Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleich: Novelle 2020 sehr gut, Zukunft jedoch mehr als schwierig
- VG Schwerin: Anspruch auf Einberufung einer Fraktionssitzung inklusive
Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung - VG Schwerin: Teilweise erfolgreiche Klage gegen Bescheid einer Wahlanfechtung
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
der Herbst kommt und damit auch wieder die Zeit, in der die kommunalen Haushalte aufgestellt werden, die die Grundlage der Entwicklungen für das nächste Jahr sind. Allerdings braucht man dafür Zahlen, nämlich die des Landeshaushaltes und auch des FAGs. Der Doppelhaushalt 2026/27 ist bereits im Verfahren und auch das Haushaltsbegleitgesetz. Beide verheißen für die kommunale Finanzausstattung nichts Gutes. Darauf weisen wir ja schon seit Juli 2025 mit unserem Positionspapier, das der Landesausschuss beschlossen hat, hin. Denn eine derart starke Verschlechterung der kommunalen Finanzausstattung wird zu massiven Konsolidierungen führen, die die Menschen vor Ort spüren werden.
Da wir aber bisher keine Änderungen feststellen konnten, sprich der FAG-Referentenentwurf weiterhin die deutliche Absenkung der kommunalen Schlüsselmasse enthält und weiter auf einen teilweisen Ausgleich durch die angenommene Steigerung der kommunalen Steuereinnahmen setzt, haben wir gemeinsam mit dem Landkreistag Positionen entwickelt und auf die Lage in der Landespressekonferenz am 16.9.2025 deutlich hingewiesen. Die klaren Botschaften hatten eine gute Resonanz und offensichtlich wurde der FAG-Entwurf im Kabinett zunächst von der Ministerpräsidentin gestoppt. Das ist einerseits gut, um über mögliche Verbesserungen zu sprechen, andererseits enthält der Entwurf aber überwiegend unstreitige Regelungen und unsere Kommunen brauchen die gemeindescharfen Zahlen aus dem Orientierungsdatenerlass für ihre Haushaltsplanungen.
Vor allem die steigenden Sozialkosten belasten die Haushalte. Allein die Kreise rechnen in 2025 mit einem Defizit von ca. 270 Mio. und in 2026 mit 500 Mio. Es muss also etwas passieren hinsichtlich der Kostensteigerungen, weil sonst nicht mehr das bisherige Niveau zu finanzieren ist, ohne dass es zu Lasten anderer Bereiche wie den sogenannten freiwilligen Leistungen geht. Es geht auch nicht darum, Leistungen für Betroffene zu kürzen, sondern diese zielgenauer zu unterstützen und Kosten im bürokratischen System zu sparen. Wenn die Wohlfahrtsverbände von einem Kahlschlag reden, dann verschließt man vor der Finanzlage der Kommunen schlichtweg die Augen. Hier wäre angesichts der Lage Realismus wichtig.
Das mag sicher auch mit einem Fehlverständnis der Lage zusammenhängen, da der Bund mit dem Sondervermögen für die Infrastruktur zunächst vermeintlich Großes ins Fenster gestellt und damit viele Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt hat. Sind wir mal etwas realistisch, dann sehen wir den Investitionsstau, den das kfw-Panel jährlich ausweist und diesen mit 216 Mrd. Euro in den Kommunen bezifferte für das, was jetzt schon fehlt. Da sind noch nicht die Mittel für die Klimatransformation, Digitalisierung etc. dabei. Setzt man die 100 Mrd. des Bundes für Länder und Kommunen dagegen, von denen in M-V 60 % an die Kommunen fließen sollen, dann relativiert sich die große Summe angesichts der Herausforderungen. Rechnerisch bedeutet dies nämlich 60 EUR pro Kopf und Jahr für die Städte, Gemeinden und Landkreise für 12 Jahre. Wenn sich gleichzeitig aber deren kommunale Finanzkraft um über 200 EUR pro Jahr in den Schlüsselzuweisungen pro Kopf verschlechtert, dann bleibt das auch mit dem Bundesgeld eine deutliche Verschlechterung.
Maßgeblich ist auch die Geschwindigkeit, die gefordert wird bzw. der erzeugte Eindruck. Letztens fragte mich eine Journalistin, wann sich denn die Bagger drehen. Meine Antwort war wenig erbaulich. Ich sagte ihr, dass wir zunächst das Bundesgesetz brauchen, das diese Mittel bereitstellt sowie die Bereitstellung der Mittel im Bundeshaushalt und danach die im Landeshaushalt. Erst dann können wir in den Kommunen planen, welche Mittel uns zur Verfügung stehen könnten. Wenn die Mittel nicht pauschal, wie wir es gefordert hatten, bereitgestellt werden, sondern über Förderprogramme, bedeutet dies, dass zunächst eine Planung soweit vorbereitet werden muss, um einen Fördermittelantrag bei verschiedenen Förderprogrammen zu stellen und gleichzeitig die Mittel im Haushalt einzustellen. Wenn der Fördermittelantrag positiv beschieden wird, kann die Planungsleistung beauftragt werden, nach dem gegebenenfalls ausgeschrieben wurde. Liegt die Planung dann vor, kann auf dieser Grundlage eine Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen und anschließend gebaut werden. Wenn dann alles gut läuft (ohne massive Kostensteigerungen, Insolvenzen beteiligter Firmen etc.), ist man bei normalem und gutem Ablauf bei mindestens fünf Jahren Projektlaufzeit. Genau dieser Zusammenhang der Fördervorgaben und auch den Vergabebestimmungen scheint vielen nicht bewusst zu sein. Immerhin hat unser Finanzminister nunmehr in den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung die Förder- von dem Vergabebestimmungen entkoppelt. Das ist in dem Zusammenhang ein guter Fortschritt, ändert aber nichts daran, dass wir eigentlich, wenn wir schnell sein wollen, ein Investitionsbeschleunigungsgesetz brauchen, wie wir dies in den neunziger Jahren hatten. So wird das eher mit einer schnellen Umsetzung schwierig.
Vor allem kommt das Geld über Förderverfahren auch nicht so an, wie der Bundesfinanzminister damals in der Bundestagsdebatte beschrieb, dass nämlich die Schultoilette und das Schlagloch vor der Tür gemacht werden. Hier hoffen wir noch auf nachhaltige Veränderungen.
Wir haben bei unseren Forderungen zu einer weiterhin aufgabengerechten Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden ab 2026 Verständnis, dass auch im Landeshaushalt nicht alles Wünschenswerte möglich ist. Das Land sollte aber seine Gestaltungsmöglichkeiten durch die Neuregelung der Schuldenbremse ausnutzen und nicht nur an den Zuweisungen für seine Kommunen sparen. Dazu gehört auch, die Ansätze im Landeshaushalt realistisch zu gestalten. Der Landeshaushalt ist im Abschluss immer besser gewesen als in der Planung. Statt einer Netto-Schuldentilgung von geplant 415 Mio. EUR, konnte das Land 2024 im Ergebnis rund 900 Mio. EUR an Schulden zurückzahlen. Unsere Kommunen hatten gleichzeitig ein Rekorddefizit von 280 Mio. EUR.
Ich wünsche eine interessante Lektüre.
Mit besten Grüßen
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 9/2025
Schlagzeilen:
- Handlungsfähigkeit sichern – Jetzt!
- Freisetzungspotenziale in den Einfamilienhausgebieten in Mecklenburg-Vorpommern
- Entwurf eines Gesundheitsunterstützungsgesetzes M-V
- Anhörung zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes M-V
- Gemeinde Grambow - Zweiter Platz beim Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
- VG Schwerin: Kein Anspruch eines Kreistagsmitgliedes auf Aufhebung eines Kreistagsbeschlusses
- VG Schwerin: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Mitgliedschaft
im Beirat für Menschen mit Behinderung eines Landkreises
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem Ende der Ferienzeit kehrt in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens wieder der gewohnte Rhythmus ein. Doch während viele von uns die freien Tage genossen haben, wurde in der politischen Landschaft die Sommerpause in diesem Jahr ungewöhnlich intensiv genutzt: Zahlreiche Anhörungen und wichtige Gesetzgebungsverfahren wurden ausgerechnet in diese Zeit gelegt. Hier wirft die Landtagswahl im nächsten Jahr ihre Schatten voraus.
Dies gibt Anlass zur Kritik. Die Durchführung wesentlicher parlamentarischer Prozesse während einer Phase, in der viele Menschen – darunter auch Mandatsträger, Experten und die interessierte Öffentlichkeit – oftmals abwesend oder nicht vollumfänglich verfügbar sind, wirft Fragen nach Transparenz, Beteiligung und demokratischer Mitbestimmung auf. Gesetzgebung braucht Zeit für sorgfältige Debatte, für öffentliche Diskussion und für die Möglichkeit, aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Perspektiven Stellung zu beziehen.
Gerade weil es um wichtige Themen geht. Da ist etwa das Kindertagesfördergesetz, mit dem endlich die von uns geforderte Umsetzung des Ganztagsförderanspruches im Land geregelt wird und auch Maßnahmen aus der TaskForce Sozialkosten Eingang finden sollen, um den Kostensteigerungen zu begegnen. Dann eine weitere Novelle des Schulgesetzes und die des Finanzausgleichsgesetzes. Gerade letzteres folgt der gesetzlichen Vorgabe, dass die Verteilung im System überprüft wird. Wie schon bei der guten Novelle 2020 sind damit die Gutachter um Prof. Dr. Lenk wieder beauftragt worden. Ingesamt hat sich das neue Verteilsystem bewährt, es muss aber an verschiedenen Stellen etwas nachgesteuert werden. Allerdings ändert diese Novelle nichts daran, dass sich infolge der Zensusergebnisse die kommunale Finanzausstattung deutlich verschlechtern wird. Allein in 2026 werden es 263 EUR pro Einwohner weniger sein als noch in diesem Jahr. Das wird ein herber Einschnitt und in den Städten und Gemeinden spürbar sein. Gerade deshalb ist und bleibt es wichtig, dass wir dazu mit der Landesregierung ins Gespräch kommen, wie wir es auch vereinbart haben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Investitionsmittel des Bundes nur umgesetzt werden können, wenn wir dazu in den Kommunen auch finanziell in der Lage sind.
Dann ist da auch noch das Klimagerechtigkeitsgesetz. Auch hier wird wieder versucht, das Thema der Konnexität zu umgehen, in dem bestehende Aufgabenzuständigkeiten aus der Landesverfassung konstruiert werden oder nur empfehlende Gesetzgebung erfolgt. Die Kommune wird dann nicht direkt angesprochen und verpflichtet, sondern bekommt damit den faktischen Druck eine Aufgabe zu übernehmen. So geht das aber in der Gesetzgebung nicht. Und bei der derzeitigen finanziellen Lage heißt das konsequent, dass neue Aufgaben oder die Erweiterung von Aufgaben nicht mehr durch die Kommunen geleistet werden kann. Das ist nur ein Ausschnitt der Gesetze, die uns zur Anhörung in der Ferienzeit erreichten. Unsere Stellungnahmen dazu werden jetzt erarbeitet, und anschließend in unserem Vorstand beraten. Sie finden sie deswegen nicht auf den Folgeseiten, sondern erst im nächsten Heft.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Herzliche Grüße
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 8/2025
Schlagzeilen:
- Landesausschuss: Positionspapiere, Zivilverteidigung und Städtepartnerschaften
- Städte und Gemeinden sind kein Auskunftsbüro für den Landtag II
- Stellungnahme zur achten Schulgesetznovelle
- Pflanzenabfalllandesverordnung M-V soll überarbeitet werden
- Stellungnahme zur Ausführungsverordnung zum Wärmeplanungsgesetz
- Investitionsgipfel zur Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern
- OVG Greifswald: Abwägungsfehler aufgrund erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalts bei unwirksamer Erhaltungssatzung
Vorwort:
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
am 8.7.2025 fand wieder unsere Landesausschusssitzung mit dem anschließenden Parlamentarischen Abend statt. Wir konnten neben dem Landeskommandanten, Flottillenadmiral Ulrich Reineke, der zur zivil-militärischen Zusammenarbeit vortrug, auch viele Gäste aus der Landespolitik und den Ministerien begrüßen. Einen Bericht und Impressionen finden Sie in diesem Heft (S. 325). Hervorheben möchten wir auch das beschlossene Positionspapier zur Leistungsfähigkeit der Kommunen (S. 369). Dies macht die besonders prekäre Lage der kommunalen Ebene hinsichtlich der Haushalte in diesem und den kommenden Jahren deutlich, denn 263 EUR weniger an Schlüsselzuweisungen pro Einwohnenden (- 35 %) allein im nächsten Jahr zeigen, wie ernst die Lage ist und dass es auch spürbar sein wird in den Städten und Gemeinden. Angesichts dessen sind schon die ersten Haushaltsperren ausgebracht worden, was ein alarmierendes Zeichen sein muss. Denn gerade bei den steigenden Sozialkosten sind zwar Vorschläge in einer TaskForce erarbeitet worden, doch reichen diese allein nicht aus, die drohenden Kostensteigerungen zu begrenzen.
Etwas widersprüchlich ist dann, wenn der Bund ein großes Sondervermögen ins Schaufenster stellt, was gut und richtig ist angesichts des Investitionsstaus, doch auch einen falschen Eindruck entstehen lässt, wonach das Geld da wäre. Hier muss aber klar zwischen den Investitionsmitteln des Bundes und den laufenden Haushalten mit seinen konsumtiven Ausgaben getrennt werden. Letztere erfordern eine strikte Haushaltskonsolidierung, wenn die Finanzausstattung nicht aufgabenangemessen angepasst wird. Mit ersterem befasste sich der Investitionsgipfel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der am 18. Juli 2025 stattfand und zumindest einen Meilenstein auf dem Papier markieren könnte. Mit dem Ziel, die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen gerecht und wirkungsvoll zu verteilen, wurde die Grundlage gelegt, dass 60 Prozent der Gelder direkt in die kommunalen Haushalte fließen könnten. Ein ambitioniertes und richtiges Ziel, denn dort vor Ort entstehen Zukunft, Lebensqualität und Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Da über die Verteilschlüssel und -wege noch zu sprechen sein wird, ist der MV-Plan 2035 (S. 382) der erste Schritt für eine Umsetzung. Denn Investitionen in den Kommunen werden nur gelingen, wenn diese ihre Haushalte so aufstellen können, dass sie die notwendigen Eigenmittel für Investitionen, mögliche Kofinanzierungen und nicht zuletzt auch ausreichend Personal für Planung und Umsetzung bereitstellen können. Angesichts der sich verschärfenden Finanzlage vieler Gemeinden ist das kein leichtes Unterfangen. Ohne diese Voraussetzungen droht das ambitionierte Investitionsprogramm zu einem Strohfeuer zu werden, das zwar kurzfristig Hoffnung weckt, mittelfristig aber die Erwartungen enttäuscht. Nicht minderbedeutend: Das Vergabe- und Förderrecht muss dringend entschlackt und praxisnah gestaltet werden. Nur wenn bürokratische Hürden abgebaut werden, können Gelder effektiv und zeitnah in konkrete Projekte vor Ort fließen – und genau das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht. Es liegt an uns allen, die jetzt geschaffenen Grundlagen mit Leben zu füllen und dabei nicht zu vergessen: Gute Investitionen brauchen nicht nur Geld, sondern auch kluge Köpfe, klare Regeln und den Willen, wirklich etwas zu verändern.
Vielleicht ein guter Schritt ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Digitalisierung in das Finanzministerium, das sich ja auch mit der Entschlackung des Förderwesens und dem Bürokratieabbau befasst. Hier bietet sich die Chance für einen echten Neuanfang, denn nun ist das Ressort verantwortlich, das nicht nur die Mittel bereitstellt, sondern auch Effizienzen heben kann und auch muss. Die Bündelung von Verantwortung und Finanzierung eröffnet die Möglichkeit, Digitalisierung nicht als Kostenfaktor, sondern als echten Mehrwert für Verwaltung und Gesellschaft zu begreifen. Auch der Bund greift das Thema endlich mit einem eigenen Ministerium auf. Hier hat die Initiative Handlungsfähiger Staat gute Hinweise in einem Abschlussbericht (Bericht des DStGB in diesem Heft, S. 327) gegeben, die aufgegriffen werden sollten.
Im letzten Überblick sprachen wir das Thema „Auskunftsverlangen des Landtages“ an, die dann häufig bei den Kommunen zur Beantwortung landen, mit erheblichem Aufwand bei der Bearbeitung verbunden sind und dann keinen konkreten Bezug zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung haben. Die Staatskanzlei, das Innenministerium und das Sozialministerium haben uns nunmehr geantwortet. Das Antwortschreiben und unsere Kommentierung finden Sie auf Seite 330 dieser Ausgabe. Unsere Ansicht dazu ist und bleibt: Städte und Gemeinden sind keine Auskunftsbüros für den Landtag. Das Informationsrecht der Fachaufsicht geht nicht (viel) weiter als das der Rechtsaufsicht, weil es eben als eingreifendes Aufsichtsmittel auf Vorkommnisse oder Missstände abhebt, welche die rechtmäßige und zweckmäßige Verwaltung betreffen oder gar in Zweifel ziehen. Dies auch vor allem vor dem Hintergrund, dass uns das Personal schon für die eigentlichen Aufgaben fehlt. Daher müssen hier die auch rechtlich gebotenen Prioritäten gesetzt werden.
Wir gratulieren der Gemeinde Rühn (Titelfoto). Sie hat am diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft!“ teilgenommen und sich gegen die Konkurrenz durchgesetzt.
Mit besten Grüßen
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 7/2025
Schlagzeilen:
- Städte und Gemeinden sind kein Auskunftsbüro für den Landtag
- Anpassungen der Hauptsatzungen nötig!
- Vergabe-Verfahrensverordnung erhöht Wertgrenzen für Direktvergaben
- VG Hannover: Kein Unterlassungsanspruch einer Ratsfraktion gegen Verwaltungsspitze bezüglich deren Äußerungen
- VG Greifswald: Mandatsverlust wegen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- OVG Greifswald: Beseitigungsverfügung für Wahlplakate rechtmäßig
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
die kommunale Familie steht erneut an einem entscheidenden Wendepunkt. Die Herausforderungen der Gegenwart sind vielschichtig – von den Anforderungen der Daseinsvorsorge über die energetische Transformation bis hin zur Digitalisierung unserer Infrastrukturen. Gleichzeitig ist die kommunale Finanzlage so angespannt wie seit Jahrzehnten nicht mehr: Bundesweit historisch hohe Kassenkredite, strukturelle Haushaltsdefizite und eine Investitionslücke, die sich trotz politischer Bemühungen nur schwer schließen lässt. Wenn 24 Mrd. Euro im letzten Jahr bundesweit als Defizit standen und auch in unserem Land 280 Mio. Euro erreicht wurden, zeigt sich der Ernst der Lage. Denn eine Aussicht auf Besserung der strukturellen Probleme ist nicht in Sicht. Gerade die Kostendynamik im Bereich der Sozialkosten ist weiter beängstigend und Gegenmaßnahmen sind hier einfach notwendig, weil es sonst der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeiten nehmen wird. Auch der Zensus wirkt hier nachteilig, sodass wir in 2026 und 2027 mit deutlich reduzierten Schlüsselzuweisungen rechnen müssen, nämlich von einem Viertel bis zu einem Drittel je nach Bezugszahl. Die Übersichten finden Sie in diesem Heft. Wir arbeiten weiter an entsprechenden Maßnahmen in der TaskForce mit dem Land. Es liegen dort viele Vorschläge auf dem Tisch. Doch ob hier die erforderlichen Fortschritte in der notwendigen Höhe erreicht werden können, sprich auch die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgen, erscheint schwierig.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das vom Bund angekündigte Sondervermögen für Investitionen ausdrücklich, auch wenn es die strukturellen Probleme nicht beseitigt. Es sendet aber das richtige Signal: Investitionen in die Zukunft unseres Landes dürfen nicht länger am Geld scheitern. Entscheidend wird nun sein, dass die Mittel schnell und wirkungsvoll vor Ort ankommen – insbesondere in den Kommunen, die bislang kaum Handlungsspielräume haben. Es ist auch gut, wenn der Bund im Referentenentwurf klar ausführt, dass mind. 60 % des 100-Mrd.-Pakets an die Kommunen gehen. Daran muss festgehalten werden, damit die Länder nicht weniger weiterleiten oder eigene Mittel ersetzen.
Zugleich müssen kommunale Mindereinnahmen, wie sie durch Maßnahmen des sogenannten „Wachstumsboosters“ entstehen, vollumfänglich kompensiert werden. Wer Wirtschaft entlastet, muss Kommunen stärken – denn sie sind es, die Schulen sanieren, Busse fahren lassen und Wohnraum schaffen. Ohne einen fairen Ausgleich droht die ohnehin fragile kommunale Finanzbasis weiter zu erodieren. Daher ist die Einigung des Kanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hier wichtig, denn eine weitere Belastung der Kommunen wäre schlichtweg nicht tragbar gewesen.
Nicht minder wichtig ist aber ein längst überfälliger Schritt: Die Vereinfachung und Beschleunigung des Vergaberechts. Es kann nicht sein, dass dringend benötigte Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz oder Digitalisierung an überkomplexen Verfahren und langwierigen Ausschreibungen scheitern. Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit schließen sich nicht aus – sie müssen gemeinsam gedacht werden. NRW plant aktuell die Anwendungsverpflichtung von VOB/A und UVGO im „Unterschwellenbereich“ ersatzlos zu streichen. Bayern lässt Direktvergaben bei Bauleistungen bis 250.000 € netto zu und bei sonstigen Leistungen bis 100.000 € netto. Das sind die richtigen Signale, wenn die Mittel schnell umgesetzt werden sollen.
Wir haben also viel zu diskutieren, wenn der Landesausschuss am 8.7.2025 in Schwerin zusammen kommt und sich da der Parlamentarische Abend anschließt. Das ist immer eine gute und wichtige Gelegenheit für einen Austausch und vor allem auch dafür, für die wichtige Investition in die Städte und Gemeinden zu werben, gerade auch für das Vertrauen in diejenigen, die für die Menschen vor Ort da sind.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Mit besten Grüßen
Ihr
Andreas Wellmann
Der Überblick 6/2025
Schlagzeilen:
- Eine Fahrt nach Itschnja (Ukraine)
- Gelungene Konnexitätsfachtagung
- Novelle des Denkmalschutzgesetzes M-V hat Landtag erreicht
- Pflanzenabfalllandesverordnung M-V wird überarbeitet
- VG Greifswald: Aufsichtsratsumbesetzung nach Zuteilungs- und Benennungsverfahren
- VG Hannover: Feststellungsklage wegen Verlassen des Ratssaales während einer Haushaltsrede
Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
Die Bundesregierung steht nun und wir haben einen neuen Kanzler. Die Aufgabe ist herausfordernd, denn es muss sich an vielen Stellen etwas ändern. Der Investitionsstau, die Absicherung von Gesundheitsversorgung, Pflege und Rente – es hat sich viel aufgestaut und nun muss gehandelt werden, um wieder Zuversicht zu schaffen. Unsere Voraussetzungen sind da nicht so schlecht, wie häufig dargestellt. Unser Land hat vieles an guten Grundlagen, die gilt es nun ins Spiel zu bringen. Das ist eine Aufgabe für die Bundes- und auch die Landesregierung.
Die Rahmenbedingungen im Land verschärfen sich. Die Steuerschätzung prognostiziert nun auch für unser Land und die kommunale Ebene Steuermindereinnahmen für die nächsten Jahre. Hinzu kommen die bereits angekündigten Steuerentlastungen des Bundes. Angesichts der Kostensteigerungen durch die Sozialen Leistungen und die Tarifabschlüsse wird dies in den Kommunen zu Lasten der freiwilligen Aufgaben gehen, die für die Demokratie vor Ort so wichtig sind. Es wird also wieder verstärkt in die Konsolidierung gehen. Hier muss uns auch das Land von Aufgaben und Kosten entlasten, die nicht mehr zu tragen sind.
Diese Aussicht passt natürlich nicht zu den großen Sondervermögen, die es geben soll. Unser Vorstand, der dies in der Sitzung am 8.5.2025 noch einmal bekräftigte, hält es für wichtig, dass die zusätzlichen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden, um direkt Wirkung zu entfalten. Am besten wäre eine pauschale Förderung pro Kopf, ohne neue Förderprogramme. Das würde bei vielen Investitionen helfen und auch eine Kreditfinanzierung durch den Mittelfluss in den 12 Jahren ermöglichen. Das könnte etwas bewegen. Angesichts der schwierigen Finanzsituation in den Städten und Gemeinden und der Verteilung der Mittel brauchen wir ein Gespräch mit der Ministerpräsidentin. Es müssen die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden!
Neben diesen Themen haben wir in der Vorstandssitzung unsere Ablehnung zum Tourismusgesetz erneut bekräftigt und unseren Willen zum Ausdruck gebracht, alle rechtlichen Schritte dagegen einzuleiten. Das Gesetz ist nicht hilfreich, sondern verschärft die Situation im Tourismusverband. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte es überarbeitet werden.
Positiv zu berichten ist, dass unsere Veranstaltung zum 25. Jubiläum des Konnexitätsprinzips am 30.04.2025 ein großer Erfolg war. Viele Interessierte aus den Kommunen nahmen teil und konnten fundierte Ausführungen zum Thema hören. Die Aussagen bestätigten, was unser Verband stets einfordert: „Wer bestellt, bezahlt“. Da dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht der Fall ist, führt unser Land die Liste der Klagen in diesem Bereich an. Dies sollte auch der Landesregierung zu denken geben.
Im Vorstand haben wir uns auch mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt. Angesichts des Personalmangels kann die Digitalisierung die Verwaltung arbeitsfähig halten und die Verwaltung für die Menschen in unserem Land verbessern. Eine übergreifende Arbeitsgruppe hat eine kommunale Strategie erarbeitet, die der Vorstand unterstützt. Die Strategie soll verdeutlichen, dass Digitalisierung nur gemeinsam gelingen kann, indem Land und Kommunen zusammenarbeiten. Insbesondere das Land sollte die Aufgabenübertragungen neu denken, Standards entwickeln und diese im übertragenen Wirkungskreis, der 70 % der Verwaltungsleistungen ausmacht, ausreichend finanzieren.
Vielleicht auch mal ein anderer Blickwinkel. Arp Fittschen ist mit einer Delegation aus Grevesmühlen in die Ukraine gefahren und hat dazu einen interessanten Bericht geschrieben (S.225).
Abschließend möchte ich noch den nun neu gewählten Oberbürgermeister, den Bürgermeistern und den Landräten gratulieren. Die Menschen sind zahlreich zur Wahl gegangen und haben demokratisch ihre Verantwortung wahrgenommen. Insofern auf gute Zusammenarbeit.
Ich wünsche eine interessante Lektüre.
Mit besten Grüße
Ihr
Andreas Wellmann















