Bürgermeister warten weiter auf angemessene Entlohnung

Nr.7/2024  | 29.03.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat kein Verständnis dafür, dass die vom Innenminister Christian Pegel mit einer Pressemitteilung am 22.08.2023 angekündigte angemessene Besoldung bzw. Aufwandsentschädigung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister immer noch nicht umgesetzt wurde. Rechtzeitig zu den Kommunalwahlen sollten für Wahl- und Ehrenbeamte Planungssicherheit geschaffen werden. In der oben zitierten Pressemitteilung wurden sogar schon die genauen Sätze und die Umsetzung zum Jahresende angekündigt. Seitdem wurden die kommunalen Verbände angehört und die unterschriftsreifen Entwürfe harren im Ministerbüro auf Unterzeichnung.

 Andreas Wellmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetages: „Ankündigen und dann passiert nichts – das sind falsche Signale, wenn wir tatsächlich die Bürgermeisterämter attraktiver machen wollen. Es geht hier um Anerkennung der wichtigen Arbeit für die Demokratie in den Städten und Gemeinden, gerade vor dem Hintergrund der vielen Krisenlagen. Einen Dissens mit dem Städte- und Gemeindetag gab es nur darüber, warum der Innenminister gerade die Oberbürgermeisterinnen und -bürgermeister der sechs großen Städte und ihre Stellvertreter innen und Stellvertreter von der allgemeinen Stellenanhebung ausnehmen wollte.“ Wellmann dazu: „Weder im Vergleich mit den anderen norddeutschen Ländern, noch im Vergleich mit den Landräten und deren Stellvertretern, konnte der Innenminister diese Ungleichbehandlung für uns nachvollziehbar begründen. Darunter leiden auch alle anderen hauptamtlichen Bürgermeister, deren Erhöhung eigentlich schon lange beschlossene Sache war und vom NDR auch in fälschlicher Weise schon als erfolgt berichtet wurde.“

 Unverständlich ist für den kommunalen Spitzenverband vor allem aber, dass auch die moderate Anhebung bei den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die in einer ganz anderen Rechtsgrundlage, nämlich der Entschädigungsverordnung, geregelt sind, unter diesem Stillstand ebenfalls leidet. Dabei ist der 26.März der Einreichungszeitpunkt für alle Bewerberinnen und Bewerber um die Ämter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin bzw. des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Angestrebt war im letzten Jahr, dass rechtzeitig vor diesem Termin Klarheit für die Bewerber herrscht. Dazu Jens Tiemer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ehrenamtlichen Bürgermeister beim Städte- und Gemeindetag und Bürgermeister von Ganzlin (Amt Plau am See): „Worauf will der Innenminister noch warten? Ständig werde ich von den Kollegen darauf angesprochen, ob die Erhöhung nun endlich beschlossen wurde. Dieses Verhalten stellt keine Wertschätzung für das kommunale Ehrenamt dar!“

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