Mitglieder
Derzeit sind 687 Gemeinden und 19 außerordentliche Mitglieder beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Unsere Mitglieder sind
Was bedeutet die Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindetag
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist ein Verein. Die Mitgliedschaftsrechte, aber auch die Begründung und die Beendigung der Mitgliedschaft richten sich nach unserer Verbandssatzung.
Kommunalverfassungsrechtlich (§ 22 Abs. 3 Nr. 13 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern) gehören die Entscheidungen über die Mitgliedschaft in kommunalen Verbänden zu den Vorbehaltsaufgaben der Gemeinde- und Stadtvertretungen, die diese nicht übertragen können.
Alle Organe (nicht nur die Bürgermeister), Organteile (z.B. Gemeindevertreter) und Mitarbeiter der Mitgliedskommune haben das Recht , die Leistungen des Städte- und Gemeindetages in Anspruch zu nehmen und an der Willensbildung des Verbandes teilzuhaben.
Mit dem Beginn der Mitgliedschaft entsteht auch die Beitragspflicht. Der Mitgliedsbeitrag ist vom Innenministerium M-V als Fehlbetragszuweisungspflichtig anerkannt.
Unser Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus einem Beitrag pro Einwohner.
Die kommunale Familie der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern will die Pflichten des Verbandes auf möglichst vielen Schultern belassen. Deswegen verbleiben auch beim Austritt aus dem Verband noch einige Jahre Pflichten beim ausscheidenden Mitglied, die sich anteilig auf die Verpflichtungen beziehen, die während der Mitgliedschaft entstanden sind.
Beitragsregelung ab 1. Januar 2022
Der Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages ist der Empfehlung des Vorstandes in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 gefolgt und hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2022 ein einheitlicher Beitragssatz von 0,86 € / EW gilt.
Die Jahresbeiträge für die außerordentlichen Mitglieder werden ab dem 01.01.2022 entsprechend angepasst und auf 800,00 € festgesetzt.