Verbandszeitschrift

Verbandszeitschrift des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern

Anfragen zum Bezug der Verbandszeitschrift "Der Überblick" richten Sie bitte an

Veronika Ilse
Telefon: (03 85) 30 31 225
Telefax: (03 85) 30 31 244

Der Überblick 3/2024

Schlagzeilen:

  • Austausch mit dem Gründungsvorsitzenden Johannes Kwaschik
  • AG zur Überarbeitung der Hauptsatzungsmuster hat sich gebildet
  • Modernisierung der Kommunalverfassung muss Ehrenamt stärken!
  • Vorbereitung für die Kommunalwahlen abgeschlossen
  • Pflegepakt M-V: Städte und Gemeinden lassen sich nicht Verantwortung zuschieben!
  • Anhörung zum "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
  • Windenergieausbau war Thema im Landtag

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

das Thema Pflege treibt viele Menschen in unserem Land, die privaten Pflegedienste und auch die Politik um. Da steht zum einen ein „Pakt für Pflege“ im Raum, den das Sozialministerium initiiert hat. Weiter gibt es ein Bündnis, das in vielen Städten zu Bürgerdialogen einlädt. Ein Dialog bei dem Thema ist sicher richtig und wichtig. Vieles läuft bei der Pflege nicht (mehr) rund und man kann verstehen, dass z. B. auch viele Anbieter von Pflegeleistungen frustriert sind. Wichtig ist aber auch, dass die richtigen Beteiligten dabei sind und man auch mal die gesetzlichen Zuständigkeiten für die Aufgaben berücksichtigt. Da sind es insbesondere die Pflegekassen, die die Pflege nicht nur zu finanzieren, sondern notfalls auch zu gewährleisten haben bis in die einzelne Gemeinde hinein. Das passiert aber nicht, auch weil das Sozialministerium seine Fachaufsicht an das Nachbarland Brandenburg abgegeben hat und diese nicht zurückholt. Wenn dann auf die Bürgermeister gezeigt wird, die vor Ort die Stellung halten, dann ist dies ein Verschieben von Verantwortung. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kümmern sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ohne zuständig zu sein. Aber das ändert nichts an der Zuständigkeit und Verantwortung der Pflegekassen und unseres Sozialministeriums! 

Eine gegenläufige Idee kommt nun aus der Landes-SPD mit einer Landesschulbaubehörde, die die kommunalen Schulen bauen oder sanieren soll, um diese an die Kommunen zu vermieten. Das geht in Hamburg, weil Hamburg ein Stadtstaat ist und sich dort die Schulgrundstücke im Eigentum des Landes befinden, so dass auch ein Landesbetrieb Rahmenverträge schließen und Musterschulen bauen kann. Das ist in einem Flächenland nun einmal anders, weil die Schulgrundstücke nicht dem Land gehören. Wenn man dies ändern will, muss man die Aufgabe Schulträgerschaft auf das Land „hochzonen“. Ein neuer Landesbetrieb wird auch nicht die bisherigen Probleme lösen, zumal der erst errichtet werden muss. Es fehlte schlichtweg an Geld für den Bau, die Erlangung von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen dauert und die Vergabeverfahren sind aufgrund des Landesrechts aufwendig. Vielleicht wäre es bei solchen Themen gut, wenn die erst mal miteinander besprochen werden, bevor solche „unausgegorenen“ Ideen in die Öffentlichkeit gelangen. Sonst droht die gleiche Erfolgsgeschichte wie das Zentrum für Digitalisierung MV… Ein Schelm, der dabei daran denkt, dass sich das Land durch diesen Schachzug werthaltige Innenstadtimmobilien der Kommunen kostengünstig aneignen möchte. 

Das gleiche gilt für das Thema „landeseinheitliche Gemeindepauschale“ bei der Kindertagesbetreuung. Auch diese Regelung wurde 2020 gegen unsere Einwände umgesetzt, um nun festzustellen, dass die von uns befürchteten Effekte eintreten können. Wenn nun behauptet wird, dass die Gemeinden nur 28 % statt der 32 % der Kosten tragen, so ist das irreführend, weil die beim Kreis verbleibenden Kosten der Kindertagesbetreuung über die Kreisumlage als Fehlbedarf finanziert wurden und werden. Das ist also ein Thema zwischen finanzstarken und kinderreichen Gemeinden. Für die Kreise ist dies nur ein Durchlaufposten. Wenn belastbare Zahlen vorliegen, kann man sich dann vielleicht auch sachlich dem Thema für die Zukunft annähern. 

Immerhin geht die Kommunalverfassung nun in die Endrunde im Anhörungsverfahren. Sie soll zum 10. Juni 2024 in Kraft treten und wird einige Neuerungen mit sich bringen. Diese müssen in der Hauptsatzung geregelt werden. Auch hier wird eine AG Vorschläge erarbeiten. Mein herzlicher Dank hier an Klaus-Michael Glaser und die vielen kommunalen Praktikerinnen und Praktiker, die uns unterstützt haben. 

Die nächste Bürgermeisterwoche in Binz steht an. Wir freuen uns auf das Wiedersehen, den fachlichen Austausch und die guten Gespräche. 

Herzlichen Gruß

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 2/2024

Jetzt ist Zeit zur Mitwirkung – Demokraten gesucht!Details anzeigen
Jetzt ist Zeit zur Mitwirkung – Demokraten gesucht!

Schlagzeilen:

  • Was kommt 2024: Ein Jahresausblick - StGT-Podcast - Neue Folge online
  • Anhörung zum Beteiligungsgesetz im Landtag
  • Jetzt ist Zeit zur Mitwirkung – Demokraten gesucht!
  • Regelmäßiger Austausch mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung M-V
  • Streichungsvorschläge der Ampel-Koalition gefährden Erreichung der
    Klimaschutzziele
  • Finanzierung der Wärmeplanung und Umsetzung des WPG in Landesrecht
  • OVG Greifswald: Kostentragungspflicht für Rechtsstreit über Schulzuweisung

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

Wetterkapriolen und auch politische Verwerfungen prägten den Jahresbeginn. Gerade letztere waren Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima-Transformations-Fonds, in dem Corona-Hilfen bzw. entsprechende diesbezügliche Kreditermächtigungen umgewidmet wurden. Das Urteil war nicht völlig überraschend. Dass es aber keinen Plan B für diesen Fall gab, schon. Die dann folgenden Spardebatten und das mediale Echo kennen wir. Vor allem hat die Debatte für viel Unsicherheit und Unklarheit gesorgt, die so nicht hätte sein müssen. 

Sehr präsent war in diesem Zusammenhang die kommunale Wärmeplanung. Denn dazu gab es viele Nachfragen. Da gab es erst die Aussage, dass bis Ende des Jahres 2023 Anträge gestellt werden können. Dann wurde die Internetseite für die Antragstellung im Dezember gesperrt, die Mittel gestrichen und es wurden nur noch die gefördert, die schon einen Bescheid hatten. Die Mittel sind aber eigentlich nicht weg sondern sollen auf einem anderen Weg, nämlich über Mehrwertsteueranteile über die Länder, kommen. Das ist zwar grundsätzlich gut, doch muss dies geregelt werden und die Länder müssen die Mittel weiterleiten. Wann und wie dies passiert, ist leider offen. Gerade die Verlässlichkeit ist aber wichtig, wenn wir die große Transformation erfolgreich gestalten wollen, um die Beteiligten mitzunehmen und Investitionen anzureizen. Insofern war weder das Urteil, das zu einem ungünstigen Zeitpunkt kam, noch die Reaktion eine Werbung für den Standort Deutschland. Dies sollte zum Anlass genommen werden, sich angesichts der investiven Herausforderungen mit der Schuldenbremse zu beschäftigen. Denn alles was heute nicht gemacht wird, obwohl der Investitionsbedarf besteht, wird in die Zukunft verlagert und muss dann nachgeholt werden. Ob dies Schulden sind oder nicht, ist da zweitrangig, wenn der zwingende Bedarf besteht. 

Dass es bei kurzfristigen Einsparungen Proteste und Demonstrationen geben wird, war auch vorhersehbar. Aber bei dem ganzen berechtigten Ärger, muss auch Maß und Mitte gewahrt bleiben. Zumal, wenn es weniger zu verteilen gibt, muss auch gespart werden. Da braucht es aber Augenmaß. Protest allein mit dem Ziel, mit Blockaden Druck auf die Politik auszuüben, macht es schwieriger in Zukunft, gerade die Kompromisse zu schließen, die eine Demokratie ausmachen. Was aber Demokratie ausmacht, zeigen viele Menschen, die in den letzten Wochen für die Demokratie und deren Bewahrung friedlich auf die Straße gehen. Gerade dass FÜR DEMOKRATIE Menschen auf die Straße gehen und aktiv DAFÜR demonstrieren, ist wichtig, denn das Gestalten macht die Demokratie aus. Darum ist es noch wichtiger, dass dieses „Dafür sein“ auch eine Dauerwirkung entfaltet, sprich sich die Menschen sich engagieren und langfristig unsere Demokratie stärken, mitgestalten und bereichern. Vielleicht war uns unsere Demokratie zu selbstverständlich und bequem, weil es ja andere machen. Doch Demokratie ist nicht selbstverständlich sondern muss verteidigt werden, im besten Fall durch ein aktives Mitmachen in den Gremien unserer Demokratie, vor allem dort, wo am wirksamsten das Zusammenleben gestaltet werden kann, in unseren Städten und Gemeinden. Das soll auch unser Titelbild deutlich machen. 

Wichtige Grundlage für unsere Arbeit in den kommunalen Vertretungen ist die Kommunalverfassung. Wir haben in einer Arbeitsgemeinschaft mit kommunalen Praktikern viele Vorschläge erarbeitet, die das gute Gesetz noch etwas besser machen sollen. Für den Einsatz auch der kommunalen Praktiker insgesamt unseren Dank. Nun ist der Entwurf im Landtag und soll dort im April rechtzeitig vor dem Kommunalwahltermin verabschiedet werden. Wir hoffen, dass der Zeitplan auch gelingt und noch einige Änderungen unsererseits einfließen können. 

Ebenfalls hoffen wir, dass noch rechtzeitig die Kommunalbesoldungslandesverordnung und auch die Entschädigungsverordnung erlassen werden. Wir hatten dazu bereits Mitte September unsere Stellungnahme abgegeben und warten seit dem auf den Erlass. Dies wäre auch eine wichtige Anerkennung der Arbeit für die Demokratie in den Kommunen. 

Herzlichst

Ihr 

Andreas Wellmann

Der Überblick 1/2024

Schlagzeilen:

  • Geschäftsbericht anlässlich der Landesausschusssitzung
  • Neue Gesichter in der Geschäftsstelle
  • Würdigung einer herausragenden Bachelorarbeit mit kommunalem Bezug
  • Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes blickt sachlich
    in den Rückspiegel
  • Land plant elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
  • Änderungen im FAG 2024 am 14.12.23 beschlossen
  • Landesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden wegen geltend gemachter Verletzung des Konnexitätsprinzips zurückgewiesen

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

im Vordergrund für dieses Jahr stehen die Kommunalwahlen am 9.6.2024. Damit werden die Grundlagen für die weitere nachhaltige Aufgabenerfüllung in der gemeindlichen Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in der nächsten Wahlperiode gelegt. Wir sind als Städte- und Gemeindetag auf einem guten Weg gemeinsam mit dem Innenministerium Erleichterungen für die Arbeit in den Wahlvorständen zu erreichen. Am 6.11.2024 wird dann unsere Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages in der Sport- und Kongresshalle in der Barlachstadt Güstrow stattfinden, bei der auch unser Vorstand neugewählt wird. 

Vor Jahresende sind mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen u.a. die Änderungen im FAG 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit besteht mehr Rechtssicherheit für unsere Städte und Gemeinden, auch wenn die konkreten Auszahlungen noch unter Vorbehalt erfolgen, weil die Änderungen der Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2022 noch nicht genau feststehen. In diesem Jahr müssen wir damit beginnen, die für das FAG 2026 vorgesehene umfassende Überprüfung der Regelungen zur aufgabenangemessenen Verteilung der Mittel unter den Kommunen gut vorzubereiten. 

Auch wenn der auf die Ergebnisse 2022 abstellende Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes dank der Stabilisierungshilfen des Landes in den Corona-Jahren insgesamt für die Gesamtheit der Kommunen eine gute Entwicklung bescheinigt, werden die aktuellen Herausforderungen durch Tariflohnsteigerungen, Bau- und allgemeine Kostensteigerungen, vor allem auch durch wieder deutlich steigende Sozialausgaben und absolut steigende Kreisumlagebeträge viele unserer Städte und Gemeinden wieder zu Konsolidierungsmaßnahmen zwingen. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen unsere Städte und Gemeinden aber auch weiter die Kraft haben, den Investitions- und Unterhaltungsstau in unseren Städten und Gemeinden weiter abzubauen. Da Geld und Personal endliche Ressourcen sind, wird es nur über Entlastungen bei Aufgaben, vor allem aber durch die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen gehen. In anderen Bundesländern wird bereits über „Entlastungsallianzen“ für die Kommunen diskutiert. 

Die guten Vorschläge unseres Verbandes für die Verschlankung der Fördermittelverfahren bei uns im Land im Rahmen der FAG-Debatte wurden von den Regierungsfraktionen leider (noch) nicht aufgegriffen. 

Zum Ende des Jahres hat der Landesgesetzgeber auch das Tariftreue- und Vergabegesetz veröffentlicht, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Leider hat man nicht auf unseren Verband gehört und den Kommunen und den von ihnen beherrschten Betrieben und Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Überraschend wurde mit dem Gesetz auch gleichzeitig der Vergabeerlass aufgehoben, was die Umsetzung des neuen Gesetzes in unseren Städten und Gemeinden nicht einfacher macht. Der Landesgesetzgeber hat damit auch die Umsetzung der EU-Förderprogramme in M-V erschwert. 

Wir freuen uns, in der Geschäftsstelle mit Frau Ritter und Frau Rushkovska zwei Stellen wieder besetzt haben zu können.

Die zunehmenden aktuellen Herausforderungen erfordern auch im neuen Jahr ein kraftvolles Eintreten für die Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung in unserem Bundesland. 

Herzlichst

In Vertretung

Ihr

Thomas Deiters

Stellvertretender Geschäftsführer

Der Überblick 12/2023

Schlagzeilen:

  • 30 Jahre Kommunalpolitik – Ein Grund zum Feiern!
  • Aktuelle Informationen zur Änderung der Kommunalverfassung
  • Bundeskürzungen bei Freiwilligendiensten falsches Signal
  • MV kürt „Seniorenfreundliche Kommunen“
  • Schaffung von Ladeinfrastruktur keine kommunale Aufgabe!
  • Tariftreue- und Vergabegesetz M-V kommt zum 1. Januar 2024
  • Gesetzentwurf zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in MV

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser,

die Weihnachtszeit ist schon vielfach spürbar auf den Weihnachtsmärkten, die zum Verweilen einladen. Gerade auch der Schnee und der Kälteeinbruch tragen ihren Teil dazu bei.

Zum Ende des Jahres hat nun noch einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds Unsicherheit geschaffen, wie nun viele Förderprogramme weiter finanziert werden, etwa das für die Wärmeplanungen. Hier können wir nur hoffen, dass schnell Lösungen gefunden werden, die Klarheit schaffen. Und es ist noch einmal deutlich geworden, dass die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Ausprägung zu eng ist. Denn alles was heute nicht gemacht wird, obwohl es notwendig ist, muss in Zukunft abgebaut werden, sprich ein Investitionsstau ist auch eine Verschuldung. 

Zum Abbau des Investitionsstaus in den Schulen haben wir mit der Landesregierung doch noch einen vernünftigen Weg gefunden, um die bisherige Infrastrukturpauschale (ISP) in Höhe von 150 Mio. Euro für weitere vier Jahre zu sichern. Das sogenannte „Schulbauprogramm“ ist aus unserer Sicht ein kommunaler Schulbaupakt. Denn von den 400 Mio. Euro, die eingesetzt werden sollen, werden 300 Mio. Euro kommunales Geld sein. Angesichts eines Investitionsbedarfs an Schulen von mehr als 430 Mio. Euro ist dies ein richtiger Ansatz. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, da wir, um die 25 Mio. Euro für jeweils vier Jahre vom Land zu bekommen, ebenfalls 25 Mio. Euro pro Jahr der Schlüsselmasse entnehmen müssen. Das fehlt. Andererseits haben wir schon in diesem Jahr unseren Anteil an der ISP mit 20 Mio. Euro aus der Schlüsselmasse finanziert, sprich es sind demgegenüber nur 5 Mio. Euro mehr. Das wird aber mehr als ausgeglichen, weil wir 16,7 Mio. Euro aus den Abrechnungsbeträgen bekommen. Uns war wichtig, dass auch kleinere Maßnahmen schnell umgesetzt werden können, die auch den Betrieben vor Ort helfen. Das sind im ersten Jahr 20 % der 50-Mio.-Jahresscheibe und in den Folgejahren jeweils 10 %, die dafür hoffentlich pauschal fließen, um schnell zu sein. Mittel für die Projekte werden dann in einem Verfahren in den jeweiligen Kreisen verteilt. Dazu erarbeiten wir mit dem Landkreistag eine Mustersatzung, mit der Projekte im Kreis priorisiert werden sollen. Hier ist uns auch wichtig, dass 55 % der Mittel an gemeindliche Schulträger gehen und auch mehrere Projekte erreichen. In den kreisfreien Städten wird es hier einfacher. Am Ende ist es eine gute Einigung für die Schülerinnen und Schüler im Land, daher hat unser Vorstand auch mitgetragen. Uns ist klar, dass das alles wieder sehr spät für die Planungen kam. Aber leider liegt der Zeitpunkt der Verhandlungen nicht in unserer Hand. 

In der letzten Woche hat unser Landesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen. Hier geht es um das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes und die Umsetzung im Land. Besser gesagt, die Nicht-Umsetzung. Denn das Land hat einfach auf eine bestehende Aufgabenzuweisung verwiesen und meint damit die Konnexität auszuhebeln. Das Landesverfassungsgericht hat dies leider bestätigt, nach dem Motto, wer nichts macht, macht nichts falsch (Kostenrelevanz). Das Ergebnis hatten wir nicht anders erwartet. Das Urteil stellt dies erneut klar, verweist aber auch auf die daraus folgenden systematischen Probleme des faktischen Durchgriffs des Bundes auf die kommunale Ebene, die es eigentlich nicht geben soll. Nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zuge. Da hoffen wir, dass dort der Weg geschlossen wird, dass Bund und Land im Bundesrat Vereinbarungen zulasten der Kommunen treffen. Das folgende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sicher bundesweit Relevanz für den Bereich Soziales haben, der in den Kommunen mittlerweile der größte Kostenblock ist. Leistungsversprechen muss die Ebene finanzieren, die sie macht. 

Ich wünsche ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest. 

Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

Der Überblick 11/2023

Schlagzeilen: 

  • Rentenversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister: Rentenversicherung Bund kämpft weiter
  • Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen
  • Bildung der Wahlausschüsse
  • Öffentliche Anhörungen zum Landeshaushalt in den Bereichen Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport
  • Landesrahmenvertrag Kindertagesförderung M-V kurz vor Abschluss

Vorwort:

 Liebe Leserinnen und Leser, 

derzeit laufen die Anhörungen zum Landeshaushalt. Wir sind dort zu vielen Anhörungen geladen worden, in denen viele Fragen an uns gerichtet werden. Angesichts der kurzen Fristen zur Stellungnahme ist uns eine Beteiligung der Mitglieder nicht möglich. Das haben wir auch gegenüber der Landtagspräsidentin gemeinsam mit dem Landkreistag kritisch angemerkt und um angemessenere Fristen gebeten. In der Anhörung des Ausschusses zu Innerem und Digitalisierung, die zwei Stunden dauerte, haben wir die Herausforderungen für die Kommunen mit den steigenden Tarifen, Inflation, Kostensteigerungen, steigenden Soziallasten und Investitionsbedarfen deutlich gemacht. Insbesondere ist es immer eine politische Frage, wie gut die kommunale Ebene ausgestattet ist, denn dort nehmen die Menschen die Leistungsfähigkeit des Staates zuerst wahr. Darum ist uns auch der Erhalt der ungeschmälerten Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Mio. Euro pro Jahr wichtig. Das ist eines der guten Ergebnisse aus der Novelle 2020, die ihre Wirkung zwar erst allmählich entfaltet, aber als verlässliches Instrument zusammen mit der Änderung in § 12 GemHVO jetzt noch besser wirken kann. Hier sind wir mit der Landesregierung allerdings in Gesprächen und werden dort ein Ergebnis zu einem gemeinsamen Schulbaupakt erzielen. 

Damit hat sich auch unser Vorstand am 25.10.2023 in Schwerin beschäftigt, insbesondere mit den Voraussetzungen eines solchen Programmes und dessen zeitnaher Umsetzung. Wie bei der Infrastrukturpauschale bisher werden wir auch wieder einen kommunalen Anteil aus der Schlüsselmasse zusteuern müssen. Weiter hat sich der Vorstand mit der Novelle der Kommunalverfassung befasst, zu der die Verbandsanhörung derzeit läuft. Kritisch wurde hier das Weisungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber der Verwaltungsspitze gesehen, zumal dies in den Vorbesprechungen nie behandelt worden war. Unabhängig von der Wichtigkeit gleichstellungspolitischer Fragen wird hier aber eine nicht demokratisch legitimierte faktische „Organstellung“ geschaffen. Weiter ging es auch um den erwarteten Schlichterspruch zum Landesrahmenvertrag KiföG. Da konnten wir uns lange nicht einigen, so dass es keine landeseinheitlichen Regelungen vereinbart gab, die gleiche Vorgaben in den Landkreisen und kreisfreien Städte für die Kindertagesförderung schufen. Mit Hilfe der Verhandlungsgruppeim Schlichtungsverfahren (Steffen Bockhahn, Peter Fröhlich und Jens Tiemer) steht nun eine Einigung an. Dafür vielen Dank. Die Eckpunkte wurden in einem Parlamentarisches Frühstück am 27.10.2023 vorgestellt. Dazu siehe die Pressemitteilung auf unserer Homepage und der Beitrag in diesem Heft. 

Vor kurzem wurde die Steuerschätzung vorgelegt. Diese zeichnet zunächst ein verklärendes Bild, dass die Einnahmen nicht absinken werden. Allerdings spiegelt sich in der Schätzung nicht wider, was der Bund an Entlastungen plant, aber noch nicht als Gesetz verkündet hat. Darum ist es umso wichtiger, dass die Länder im Bundesrat solchen Gesetzen nur zustimmen, wenn es eine ausreichende Kompensation von Einnahmeausfällen für die Städte und Gemeinden gibt. Da haben die Länder klar die Verantwortung für die Wahrung unserer Interessen und da hoffen wir auf unsere Ministerpräsidentin, die ab dem 01.11.2023 nun die Präsidentschaft im Bundesrat innehat. 

Das ist vor allem auch deshalb wichtig, weil unseren Städten und Gemeinden die Ausgaben weglaufen und immer weitere Aufgaben drohen, die bei den Kommunen abgeladen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Landespflegeausschuss. Die berechtigten Forderungen der Pflegedienste und -kräfte können wir nur unterstützen. Doch richten diese sich nicht an die kommunale Ebene sondern sind Aufgabe der Kassen und des Landes. Und die müssen ihre Aufgaben auch wahrnehmen und nicht auf die kommunale Ebene zu verschieben versuchen. Das wird unsere Städte, Gemeinden und Landkreise nur weiter überfordern. 

Ich wünsche eine interessante Lektüre. 

Herzlichst

Ihr

Andreas Wellmann

 

Der Überblick 10/2023

Schlagzeilen:

  • Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – Gesetz ohne Regelungswirkung
  • Änderung der Kommunalbesoldungslandesverordnung und der ersten Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung
  • Keine Berliner Verhältnisse zu den Kommunalwahlen
  • Verbandsanhörung zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V
  • Wachstumschancengesetz – Entlastung der Wirtschaft zulasten der Städte und Gemeinden?
  • StGT nimmt zum Entwurf des FAG 2024 Stellung

Vorwort:

Liebe Leserinnen und Leser, 

unser Titelbild ziert diesmal eine Impression des Innenstadtkongresses 2023, der unter dem Titel: „Lösungen gesucht: Lebenswerte Zentren in MV“ am 18.09.2023 in Wismar von unserem Verband mitveranstaltet wurde. Hier wurden viele praktische Beispiele aus den Städten in unserem Land dargestellt, um die Zentren weiter zu beleben, und am Ende auch die Initiative aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg prämiert, wie Ihnen ein Beitrag in unserem Heft darstellen wird.

 

Nach dem Ende der Sommerpause fand sich  unser Vorstand zu einer Sitzung im schönen Rathaus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 21.09.2023 ein. Die umfangreiche Tagesordnung zeugte von den vielen Anhörungsverfahren, die in der Sommerzeit durchgeführt wurden. Zu nennen sind die Stichworte Kommunalbesoldung, KiföG - 4. Änderung, Änderung des FAG … Ferner haben wir uns auch dem Thema Klimaschutz zugewandt und ein Positionspapier „Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Wärmeplanung“ beschlossen, das klare Forderungen an die Landesregierung formuliert hinsichtlich der Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben ins Landesrecht. Die Stellungnahmen und das Positionspapier dazu finden Sie in diesem Heft. 

Doch stehen für uns noch wichtige Gesetze aus. Entgegen der ursprünglichen Zeitplanung wurde die Änderungen zum FAG bisher nicht im Kabinett beschlossen und die Novelle der Kommunalverfassung soll erst am 26.09.2023 behandelt werden. Bei ersterem sind die Gespräche mit uns und dem Landkreistag noch nicht abschließend geführt worden, in denen es u. a. um den Erhalt der Infrastrukturpauschale in Höhe von 150 Mio. Euro geht. Das alles vor dem Hintergrund der vom Bund beschlossenen und geplanten steuerlichen Entlastungen, die die Kommunen belasten werden, und einer Rezession. Damit wird auch der Orientierungsdatenerlass später kommen. Die Lage wird sehr schwierig. Aus der Mitgliedschaft erreichen uns schon jetzt viele Hinweise, die in den Planungen auf defizitäre Haushalte hindeuten. Gründe sind hier die hohen Tarifabschlüsse, steigende Sach- und Energiekosten, die Ankündigung weiter steigender Kreisumlagen (Umlagegrundlagen als auch prozentuale Steigerungen) und die Steigerung der landeseinheitlichen Gemeindepauschale im KiföG. Dieser Rahmen erlaubt also keine zusätzlichen Belastungen für die Städte und Gemeinden, zumal große Herausforderungen in der Wärmewende, der Digitalisierung und der Bildungsinfrastruktur bestehen. Gerade letzteres haben die umfangreichen deutschlandweiten Demonstrationen am Wochenende gezeigt. Insofern kommt es auf die Infrastrukturprojekte an und dabei nicht nur auf die Mittel, sondern vor allem die Förderbürokratie. Hier hat das Land Sachsen in einer Kommission gute Vorschläge gemacht und umgesetzt. Diese sollten wir einfach übernehmen!

 

Außerdem haben die Vorstandsmitglieder ihren Unmut geäußert, dass es auf die Vorschläge des Verbandes aus dem Februar dieses Jahres zu notwendigen Änderungen des Wahlrechts für die Kommunal- und Europawahl keine Reaktion des Innenministers gab und auch kein Handlungswille zu erkennen ist. Daher haben wir das Thema noch einmal mit einer Pressemitteilung adressiert, um die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer durch eine bessere Organisation zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und diese nicht zu überlasten. Denn wer Wahlen bis in die frühen Morgenstunden auszählen muss, sieht solche Ehrenämter auch in einem anderen Licht. Das sollte die Landespolitik auch sehen oder sich mal selbst für die Wahlen melden, um dort in der Praxis Erfahrungen zu sammeln… Dreist ist es dann geradezu, wenn das Innenministerium nach langer Untätigkeit versucht, unsere Kritik am Verfahren umzudeuten in eine Kritik an den Wahlvorständen. Diese Menschen geben trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen ihr Bestes. Wenn aber die belastenden Rahmenbedingungen trotz guter Vorschläge nicht verbessert werden, gilt dies gerade nicht für den Gesetz- und Verordnungsgeber. Es kann doch nicht im Sinne des Landes sein, Arbeitszeitrahmen für ein Ehrenamt faktisch zu schaffen, die in einem Arbeitsverhältnis unzulässig wären. Wer trägt die Verantwortung für eine übermüdete Wahlhelferin, die ihr Bestes gegeben hat und nach dem Ende der Auszählung nach Mitternacht auf dem Nachhauseweg stürzt? 

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

 Herzlichen Gruß

Ihr

Andreas Wellmann

 

© Figures of different colors as symbol of inclusion and diversity“ von designer491 von Getty Images via Canva Pro

© Engineering heating. Concept heating. Project of heating for house“ von isterinka74 von Getty Images via Canva Pro

© Background of paper money“ von moerschy

© Digital background“ von SergeyNirens von Getty Images via Canva Pro