Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nicht länger verschieben!

Nr.5/2024  | 12.03.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt derzeit auf Eis, weil der Bundesrat im November 2023 seine Zustimmung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verweigerte. Für die angestrebte Verkehrswende brauchen unsere Städte und Gemeinden aber das notwendige Instrumentarium. Dass der Bund und die Länder sich nicht zu einer StVG-Novelle verständigen konnten, ist nicht akzeptabel. 

Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages M-V Thomas Beyer dazu: „Gerade in unseren ländlichen Regionen fehlen den Gemeinden die Möglichkeiten, Tempo 30 oder Zebrastreifen durchzusetzen, wenn es sich um Durchgangsstraßen handelt. Auch bei diesen Straßen sollte der Grundsatz „Sicherheit vor Leichtigkeit“ gelten. In der Praxis der Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden gilt der Grundsatz aber häufig noch umgekehrt. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen für Ortsdurchfahrten müssen viel stärker umgesetzt werden, als dies bisher der Fall war. Ohne zügige StVG-Novelle, die hier mehr Handlungsspielräume ermöglicht, geht weitere Zeit verloren.“ 

Der ADFC-Landesvorsitzende Horst Krumpen sieht das genauso: „Ich begrüße den Appell des Städte- und Gemeindetages M-V zum STVG. Die Novelle des StVG ruht seit November 2023. Wir würden es daher auch begrüßen, wenn die derzeitige Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig sich einer Lösung annimmt. Die Änderungen des StVG sind die Grundlage für die dann in der Folge notwendigen Änderungen der StVO. Für uns als ADFC MV ist es eine Frage der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, vor allem aber der Schwächsten. Die Kommunen kennen die Gefährdungslagen in ihren Bereichen sehr genau und werden die Änderungen zum Wohle der Verkehrsteilnehmer ihrer Kommunen verantwortungsvoll nutzen. Die Landesregierung will nach eigenem Bekunden mehr für die Verkehrssicherheit im Land bewegen, das geht vor allem vor Ort in den Kommunen, deshalb sollte die Bundesratspräsidentin hier alles tun, um eine Einigung auf den Weg zu bringen.“ 

Zum Hintergrund:

Der Bundestag hatte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. Der Bundesrat hat die notwendige Zustimmung am 24. November 2023 verweigert. Seit dem ist nichts passiert. Weder Bundesregierung noch der Bundestag haben bisher den Vermittlungsausschuss angerufen, der eine Einigung herbeiführen könnte. Die Novelle des StVG ist notwendig, damit die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) umgesetzt werden kann, die Städte und Gemeinden mehr Spielraum für die Einrichtung vom Tempo-30-Zonen geben soll. 

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Andreas Wellmann, Geschäftsführer StGT M-V, (01 70) 76 71 000

Horst Krumpen, Landesvorsitzender ADFC MV, (01 77) 40 17 501

 

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