Modernisierung der Kommunalverfassung muss Ehrenamt stärken!

Nr.4/2024  | 29.02.2024  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Städte- und Gemeindetag hat in der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts abgegeben. Insbesondere die zukünftige Verteilung der Ausschusssitze durch ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird künftig unnötige Hakeleien in der Wahlperiode zwischen den Fraktionen und Zählgemeinschaften verhindern. Hier hat die kommunale Familie einen guten Vorschlag erarbeitet, der in dem Entwurf eingeflossen ist. 

Der kommunale Landesverband fordert aber weitere Nachbesserungen für den ländlichen Raum und das Ehrenamt. So braucht es eine Regelung für die Ausschussbesetzung auch für kleine Gemeinden, die keine Fraktionen aufweisen. Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht erhalten, jederzeit ihr Ehrenamt auch ablegen zu müssen, ohne dass es ein umständliches Abberufungsverfahren in der Gemeindevertretung bedarf. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden sollten auch weiter die Gemeindevertretungen für die Einstellung von Gemeindearbeitern zuständig bleiben. 

Weitere Forderungen des Städte- und Gemeindetages betreffen die Entschlackung der vom Innenminister so gelobten Vorschriften über Videokonferenzen und Hybridsitzungen. Geschäftsführer Wellmann: „Die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Kommunen für solche Videokonferenzen sind so überfrachtet und kompliziert, dass sich jede Kommune zweimal überlegen wird, ob sie solche Sitzungen überhaupt anbietet.

Maßstab für alle Änderungen der bewährten Kommunalverfassung sollte bleiben, inwieweit die Gemeinde- und Stadtvertreter im Ehrenamt ihre Aufgabe als wichtigstes Beschlussorgan der Städte und Gemeinden ausführen können. Die Schaffung immer neuerer Beiräte neben Gremien dürfen nicht dazu führen, dass die demokratisch gewählten Gemeindevertreter entmachtet werden. Auch diese können gerne Anstöße von bestimmten Einzelinteressen erhalten. Die zentrale Diskussionsplattform muss aber die Gemeinde- und Stadtvertretung als oberstes und demokratisch gewähltes Organ der Gemeinde bleiben.“ 

Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages finden Sie auf der Internetseite unseres Verbandes. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Referent Klaus-Michael Glaser, (0385 30 31-224)

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