Verfassungsbeschwerde gegen Altanschließerbeiträge nicht angenommen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden in sogenannten Altanschließerfällen in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Entscheidung angenommen, in denen es um Schmutzwasseranschlussbeiträge für nach der Wiedervereinigung getätigte Investitionsmaßnahmen einer bereits vor der Wiedervereinigung errichteten Abwasserentsorgungseinrichtung ging.