Tourismus muss Angelegenheit der Städte und Gemeinden bleiben!

Nr.5/2023  | 20.02.2023  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 16. Februar 2023 klare Positionen zum vom Land geplanten Tourismusgesetz beschlossen.

 „Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern und muss beständig weiterentwickelt werden. Der Städte- und Gemeindetag begrüßt deshalb alle Anstrengungen des Landes, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen sowie koordinierend und fördernd zu helfen. Ob ein Landestourismusgesetz hierfür ein geeignetes Mittel ist, bleibt abzuwarten. Wenn der Landtag ein solches Gesetz schaffen will, muss klar sein, welche Ziele damit erreicht werden sollen“, erklärt Andreas Wellmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied. 

„Bei der Ausgestaltung des Gesetzes muss allerdings allen Beteiligten klar sein, dass die Entscheidungskompetenz, ob sich Gemeinden touristisch ausrichten sowie touristische Ausgestaltungsspielräume und Finanzierungsmöglichkeiten zwingend in kommunaler Hand verbleiben müssen. Die örtliche Kur- und Fremdenverkehrsabgabe hat sich zur Finanzierung der erforderlichen touristischen Infrastruktur, die zum Teil erhebliche Belastungen der gemeindlichen Haushalte mit sich bringt, bewährt. Ebenso muss die Bettensteuer als einfach zu handhabendes Instrument erhalten werden“, so Wellmann weiter. 

Das Positionspapier ist als Anlage beigefügt.

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