Höhere Besoldung wegen Krisenbelastung (nur) für Landräte stößt auf Unverständnis

Nr.22/2022  | 29.11.2022  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Den kommunalen Spitzenverbänden liegt aktuell der Entwurf der geänderten Kommunalbesoldungslandesverordnung M-V zur Stellungnahme vor, über die der NDR heute auch berichtete. Einziger Punkt darin: Die Besoldungserhöhung der sechs Landräte in unserem Bundesland. 

„Im Rahmen des sehr verkürzten Anhörungsverfahren äußern unsere Verbandsmitglieder viel Unverständnis und Kritik an diesem Vorstoß, der rückwirkend zum 1.10.2022 gelten soll. Denn die Begründung für die Stufenerhöhung stellt darauf ab, dass die Arbeitsbelastung durch Corona-Pandemie, Flüchtlings- und Energiekrise allein bei den Landräten besonders gestiegen sei“ erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages. 

„Auf die Ebene der Beigeordneten trifft dies dann offenbar ebenso nicht mehr zu wie bei den beiden Oberbürgermeister:innen der kreisfreien Städte. Diese spielen - wie auch die anderen hauptamtlichen Verwaltungsspitzen - in dem Änderungsentwurf keine Rolle. Offenbar kennt die Landesregierung lediglich Landräte als kommunale Beamte. Es muss auch die Frage erlaubt sein, ob diese Anpassung nach oben gerade jetzt angemessen ist, während die Bürgerinnen und Bürger permanent zum Sparen aufgefordert werden und die kommunalen Haushalte vor erheblichen Mehrausgaben stehen.“ erklärt Beyer weiter. 

Angesichts der aktuellen multiplen Krisenlagen stehen die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in den Städten und Gemeinden vor den gleichen Herausforderungen, doch werden ihre Leistungen weder gesehen noch anerkannt. Thomas Beyer: „Es ist zu erwähnen, dass sich die Landräte beispielsweise während der Corona-Pandemie regelmäßig der Gemeinden und ihrer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bedient haben. Wir fordern daher eine Besoldungserhöhung entweder für alle oder für keinen! Hier würde schon ein Blick nach Schleswig-Holstein helfen, um eine weitere Unwucht in der Besoldungssystematik zu verhindern.“ 

Beyer weiter: „Diese beabsichtigte Erhöhung hätte doch durchaus auch im Kommunalgipfel, der gerade einmal eine Woche her ist, thematisiert werden können. Es entsteht für uns jetzt der Eindruck, dass die Landesregierung die kommunale Basis, die diese Mehrkosten über die Kreisumlage finanzieren wird, einfach außen vor lassen wollte“. 

Die Besoldungen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sind in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich eher unterdurchschnittlich, während die Besoldung der Landräte in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Zuge der Kreisgebietsreform im Jahr 2011 erhöht wurde. 

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