Wohngeldreform:

Nr.19/2022  | 24.10.2022  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Für viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wird nach den Ankündigungen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeldrecht greifen, mit dem sie auf zusätzliche Unterstützungen hinsichtlich der hohen Energiekosten hoffen können. Der Gesetzentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Dies erzeugt für die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der kurzen Umsetzungsfrist und einer voraussichtlichen Verdreifachung der Fallzahlen erheblichen Druck. Die Wohngeldstellen in den Städten, Gemeinden und Amtsverwaltungen beraten und helfen gerne bei der Antragstellung. „Wir stehen allerdings landesweit vor dem Problem, dass wir jetzt noch nicht sagen können, ob die Software pünktlich einsatzfähig sein wird und vor allem mit welchem Personal wir diesen massiven Anstieg der Fallzahlen in den Verwaltungen bewerkstelligen sollen. Wir bereiten uns mit allen Kräften vor“, erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages. 

Damit neue Gesetze in der Praxis rechtssicher und zielführend umgesetzt werden können, sind die Beteiligten im Entwurfsverfahren anzuhören, die die Gesetze auszuführen haben. „Wir bedauern sehr, dass die Bedenken, die unsere Bundesverbände im Gesetzgebungsverfahren geäußert haben, nicht gehört wurden. Das Verfahren hätte einfacher sein können. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dies weder vom Land M-V noch vom Bund so gewollt war“, so Beyer weiter.

 „Der Städte- und Gemeindetag geht leider davon aus, dass es zu langen Bearbeitungszeiten kommen kann“, erklärt Beyer. „Wir werden jetzt alles unternehmen, um bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten zu können: Personalstellen werden ausgeschrieben, Mitarbeitende geschult. Wir bitten dennoch um Geduld, wenn es zu Beginn längere Bearbeitungszeiten gibt, weisen aber bereits jetzt darauf hin, dass Zahlungen selbstverständlich rückwirkend erfolgen würden“, so Beyer weiter. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, (01 70) 76 71 004

 

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