Wahlgesetz muss rechtzeitig vor den Kommunalwahlen novelliert werden
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat mit gemischten Gefühlen die jüngste Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung ist stolz auf die kürzeste Gesetzesänderung, die im Landtagswahlrecht ab 16 Jahren besteht. Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages: „Diese Änderung begrüßen wir. Damit ist aber das Superwahljahr 2024 noch nicht vorbereitet. Spätestens im nächsten Jahr muss der Landtag das Landes- und Kommunalwahlgesetz novellieren, um für den Superwahltag im Frühjahr 2024, bei dem wahrscheinlich wieder die Europawahlen mit den Kommunalwahlen zusammenfallen, gerüstet zu sein.“
Im Jahr 2019 waren die Wahlvorstände mit den vielen Zählvorgängen überfordert. Der Städte- und Gemeindetag kann nach einer genauen Auswertung der Ursachen gute Vorschläge einbringen, um die Wahlhelfer zu entlasten und damit auch für die kommenden Wahlen Freiwillige für dieses Ehrenamt zubekommen. Weitere Änderungen sollten die Abschaffung eines Höchstalters für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte sein und die eigenständige Möglichkeit bei reinen Bürgermeisterwahlen eine verkürzte Wahlzeit zu beschließen. Im Mittelpunkt sollte aber stehen, wie man insbesondere die Auszählung der Kreistagswahlen einfacher gestalten kann. Der Städte- und Gemeindetag kann die Sicht der Praxis in die Gesetzgebung und die Änderungen in Verordnung und Verwaltungsvorschriften einbringen. Das Land sollte dann aber eine umfangreichere Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes rechtzeitig in Gang setzen.