Neues Finanzausgleichsgesetz bringt Kommunen Verlässlichkeit für 2022 – aber drastische Abbruchkante bei kommunalen Investitionen ab 2023

Nr.9.05  | 30.06.2022  | STGT  | Städte- und Gemeindetag MV

Der Landtag hat heute mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt des Landes für 2022 und 2023 die Weichen für die künftige Finanzausstattung der Kommunen gestellt. Das neue Finanzausgleichsgesetz sichert für viele Städte und Gemeinden für das Jahr 2022 die Planung ihrer Haushalte, da nunmehr entschieden ist, in welcher Höhe die Landeszuweisungen für dieses Jahr ausfallen werden. „Viele unserer Anregungen und Hinweise, die wir im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf geliefert haben, wurden letztendlich berücksichtigt. Das ist gut und wichtig“, erklärt Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages.

 

„Besonders wichtig war zunächst, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen für das eigentlich schon laufende Jahr per Gesetz stabilisiert und vor allem nicht abgesenkt werden, gerade in diesen unsicheren Zeiten. Dieser Forderung unseres Verbandes ist das Land nachgekommen, indem es die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich für 2022 nicht aufgrund von Nachforderungen aus 2020 allein in 2022 stark verringert und stattdessen diese Landesabrechnungsansprüche auf die kommenden Haushaltsjahre verteilt hat“, führt Beyer aus. Auch für gesetzlich auf die Kommunen übertragene Aufgaben fällt die Erstattung mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz nun höher aus. „Hier hatten wir uns seit langem für eine Überprüfung der aufgelaufenen Kosten mit dem Ziel der Vollkostenerstattung eingesetzt. Das ist im Prinzip mit der vorliegenden Neuregelung auch erreicht worden und besondere, nicht ausreichend berücksichtigte Aufgabenbelastungen können hier auf Antrag zusätzlich ausgeglichen werden“, erklärt Beyer. Allerdings ist die Verrechnung zu Lasten der Schlüsselzuweisungen zu kritisieren. Denn damit werden den Kommunen in Zukunft freie Finanzmittel entzogen. 

Unser Verband hat die für viele kleinere und steuerschwächere Gemeinden gute Regelung der Beibehaltung der Regeln zur Mindestfinanzausstattung um weitere zwei Jahre mitgetragen. 

Einiges bleibt mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz jedoch weiter unklar. So enthält das FAG 2022 noch keine Neuregelung zur kommunalen Infrastrukturpauschale ab 2023. „Damit bleibt es erst einmal bei der Absenkung des Mindestbetrages ab 2023 von 150 auf 100 Mio. EUR jährlich mit allen negativen Begleiterscheinungen für die Menschen vor Ort, die beispielsweise weiter auf die Sanierung der Schulen oder Straßen etc. warten müssen. Hier hatten wir durchaus alternative Finanzierungsvorschläge vorgebracht“, zeigt sich Beyer enttäuscht. Schaut man sich die Mittelfristige Finanzplanung des Landes genauer an, ist ab dem Jahr 2023 eine drastische Abbruchkante bei den Leistungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erkennen, was insbesondere auf die kommunalen Investitionsmittel zurückzuführen ist. „Danach reduzieren sich die Investitionsmittel für die Kommunen aus dem FAG in 2023 im Vergleich zum Vorjahr alleine um 60 Mio. Euro“, kritisiert Beyer. „Wir hoffen hier sehr, dass mit dem Kommunalgespräch im kommenden Herbst diese Abbruchkante durch eine Erhöhung der kommunalen Infrastrukturpauschale auf wieder mind. 150 Mio. EUR p.a. geglättet wird, wir somit weiter für unsere Bürgerinnen und Bürger verlässliche Partner bleiben, den Aufholprozess bei Investitionen weiterverfolgen und den Unterhaltungsstau bei unserer kommunalen Infrastruktur endlich entgegenwirken können.“ 

Ebenso hat es noch keine Überprüfung der Übergangszuweisungen für die zentralen Orte gegeben, die ohne Neuregelung auslaufen. Thomas Beyer: „Auch diese Fragen bleiben der Regelung auf einem zweiten Kommunalgespräch mit der Landesregierung vorbehalten, das hoffentlich noch in diesem Jahr durchgeführt wird. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer, (01 70) 76 71 004

 

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