Grundsteuerreform: Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
Steuerabteilungen der Städte und Gemeinden stehen in engem Austausch mit der Finanzverwaltung des Landes,
Zusammenarbeit mit Finanzministerium des Landes lobenswert
Die Zeitkette des Reformvorhabens ist eng getaktet. Ab dem 1. Januar 2025 wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Grundsteuer für die vielen Grundstückseigentümer im Land gelten. „Auch wenn es bis zu diesem Zeitpunkt scheinbar noch lange hin ist, laufen die Vorbereitungen auch in unseren Städten, Gemeinden sowie Amtsverwaltungen auf Hochtouren“ erklärt Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V.
Damit der Ablauf des Reformvorhabens reibungslos gelingt, arbeiten die Kommunen sehr eng mit dem Finanzministerium M-V zusammen. „Wir wissen, dass zunächst die Hauptaufgabenlast bei den Finanzämtern und der Steuerabteilung des Finanzministeriums liegt. Dennoch haben auch die Kommunen einen wichtigen Part: Einerseits erhalten sie für jede wirtschaftliche Einheit, die sich im Zuständigkeitsbereich der Kommune befindet, die Daten für Zwecke des Festsetzungsverfahrens der Grundsteuer auf elektronischem Wege und andererseits müssen sie ebenfalls für alle am 01.01.2022 im Gemeindeeigentum befindlichen wirtschaftlichen Einheiten jeweils Erklärungen an die zuständigen Finanzämter abgeben. Wir stehen hinsichtlich des Reformvorhabens in enger Abstimmung mit dem Land und sind sehr dankbar, dass sich das Finanzministerium in einer Online-Info-Veranstaltung am 24. Mai 2022 den vielen Detailfragen unserer Kommunalverwaltungen gestellt hat und umgehend wichtige Antworten liefern konnte“, erklärt Wellmann.
Insgesamt waren bei dieser Online-Veranstaltung 187 Teilnehmende zugeschaltet. Das zeigt, dass sich Land und Kommunen dieser wichtigen Aufgabe stellen und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2018 auch umgesetzt wird.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Thomas Deiters, Stellv. Geschäftsführer (0170) 76 71 004