Steuerschätzungsergebnisse November 2011
Die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen und die Einschätzungen aus den Kämmereien der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gehen für viele Kommunen von steigenden Steuereinnahmen aus.
Der Städte- und Gemeindetag mahnt aber dennoch zur Vorsicht und dämpft den Optimismus. „Zum einen verteilen sich die Mehreinnahmen nicht gleichmäßig auf die Kommunen, es gibt sogar Städte und Gemeinden, in denen die Steuereinnahmen sinken, weil z.B. der einzige Gewerbesteuerzahler ausgefallen ist. Zum anderen wissen wir nicht, wie viel Geld tatsächlich im nächsten Jahr in den kommunalen Kassen ankommt. Die Frage ist, ob sich die wirtschaftlichen Einschätzungen bestätigen oder ob es evtl. doch zu einer stärkeren Abkühlung der Konjunktur kommt. Die gegenwärtige Banken- und Staatsschuldenkrise macht eine Prognose sehr schwer. So wurden aktuell bereits die Gewerbesteueranstiege für die nächsten Jahre gegenüber der letzten Prognose nach unten korrigiert.
Ein weiterer Aspekt macht den kommunalen Kassenwarten zu schaffen: Selbst wenn das Geld in der Kasse ankommt, müssen die Kommunen bei der Gewerbesteuer damit rechnen, es zurückzahlen zu müssen. Ein Großteil der Gewerbesteuereinnahmen besteht aus Vorauszahlungen auf den zu erwartenden Gewinn. Wenn sich der nicht bestätigt, muss das Geld zurückgegeben werden. Nach 15 Monaten müssen die Kommunen die Rückzahlung sogar mit 6 % verzinsen. Das ist beim heutigen Zinsniveau sehr viel und kann sich über mehrere Jahre auf enorme Beträge aufbauen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt daher seinen Mitgliedern bei ungewöhnlich hohen Vorauszahlungen zu prüfen, ob sie nicht auf die endgültige Feststellung warten und so lange überhöht erscheinende Vorauszahlungen ablehnen. Der Bundesgesetzgeber könnte dieses Risiko auch beseitigen, indem er die Verzinsungsvorschrift in der Abgabenordnung so anpasst, dass sie sich z.B. an dem Basiszinssatz orientiert.“, gibt der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Dr. Reinhard Dettmann (Teterow) zu Bedenken.
Schließlich bedeutet der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz des Landes, dass den Kommunen von den eigenen Steuermehreinnahmen nur 33,99 % verbleiben, wenn nicht auch die Landeseinnahmen steigen.
Dazu kommt, dass in der Vergangenheit eine gute Einnahmeentwicklung häufig von höheren Ausgabensteigerungen aufgezehrt wurde. So haben sich die Kreisumlagen pro Einwohner seit 2002 mehr als verdoppelt. Damit konnten die die Einnahmen aus Steuern und dem Finanzausgleich des Landes nicht Schritt halten.
Zu übertriebenen Optimismus besteht anlässlich der guten Meldungen zu den Steuereinnahmen kein Anlass.
„Wir sind über jeden zusätzlichen Euro dankbar. Angesichts der bestehenden Verschuldung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Mrd. € Investitionsschulden, über eine halbe Mrd. € Kredite zur Sicherung der Liquidität) besteht aber trotz der vorausgesagten Einnahmeverbesserung kein Raum um z.B. über Steuergeschenke zu Lasten der Kommunen oder neue Aufgabenverpflichtungen nachzudenken. Wir sind dem Steuerzahler jetzt und in der Zukunft verantwortlich, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen und erst einmal sicherzustellen, dass die bestehenden öffentlichen Aufgaben nicht durch neue Schulden finanziert werden!“, erklärt Dr. Dettmann.
