DStGB warnt vor übertriebenen Hoffnungen bei der Steuerschätzung
Angesichts der im Rahmen der Steuerschätzung vermutlich prognostizierten Mehreinnahmen von 30 bis 40 Milliarden Euro bis zum Jahre 2015 warnt der DStGB vor zu vielen Hoffnungen. „Das Geld ist noch nicht in den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das gilt besonders vor dem Hintergrund vorhandener Risiken wie die Euro- und Bankenkrise sowie der unklaren Entwicklung der Weltwirtschaft“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Mögliche Steuermehreinnahmen werden aber nur dann die Finanzsituation der Gebietskörperschaften verbessern, wenn nicht gleichzeitig die Ausgaben weiter zunehmen. Davon ist aber leider, insbesondere bei den Kommunen, weiter auszugehen. Trotz verbesserter Konjunktur steigen die Sozialausgaben weiter. Seit der Wiedervereinigung haben sie sich mit jetzt fast 45 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Selbst im Superkonjunkturjahr 2011 werden die Städte und Gemeinden über 5 Mrd. Euro Miese machen. Gleichzeitig steigt der Investitionsbedarf für Straßen, Bildung und die Energiewende. Ein Ende der strukturellen Unterfinanzierung ist trotz sprudelnder Steuerquellen nicht erkennbar.
Notwendig sind daher endlich beherzte Reformschritte, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beseitigen. Das ist für den Standort Deutschland und die Bürger wichtiger als wie auch immer geartete Steuerentlastungen.
Quelle: Pressemitteilung 43/2011 des DStGB vom 1.11.2011
In der nächsten Woche werden die Zahlen der regionalisierten Steuerschätzung für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht und damit eine Aktualisierung der Erwartungen der eigenen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden für 2011, 2012 und die Folgejahre als auch eine bessere Basis für die neue Festlegung der Schlüsselzuweisungen im FAG, die sich bekanntlich nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, d.h. nach der Entwicklung der Einnahmen des Landes und der Kommunen richten gegeben.
Eine Debatte über Steuersenkungen kann angesichts der Lage der kommunalen Haushalte nur geführt werden, wenn die Einnahmeverluste der Städte und Gemeinden ausgeglichen werden z.B. über eine Anhebung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer über die bisherigen 15 %.
