Über 20 000 Grundstücke noch im Eigentum des Volkes
Auch 21 Jahre nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages zur Deutschen Einheit ist dieser noch lange nicht in allen Lebensbereichen erfüllt. Auf einen besonderen Anachronismus weist der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg heute zum kommenden Tag der Deutschen Einheit hin. Landsberg: „Über 20 000 Grundstücke in den neuen Bundesländer und in Berlin sind immer noch mit Eigentum des Volkes im Grundbuch eingetragen. Der Bund ist dem Befehl des Einigungsvertrages nicht nachgekommen, alle diese Grundstücke auf die verschiedenen Verwaltungsträger zu verteilen. Das geht zu Lasten der Kommunen. Da in den Grundbüchern in der Unterzeile weiter Rechtsträger Rat der Stadt (oder der Gemeinde oder des Kreises) festgelegt ist, haben die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht für diese Schrottimmobilien!“
„Bund und Länder hätten jetzt die Chance einen Schlusspunkt für die Vermögenszuordnung zu setzen und ein Verfahren zu finden, nachdem alle diese Immobilien zwischen Bund. Ländern und Gemeinden verteilt werden. Die Verteilung ist so auch im Einigungsvertrag vorgesehen, dessen 21-jähirgen Geburtstag wir am Montag feiern“, so Dr. Landsberg.
In dem jetzt von Bund und den Ländern vorgelegten Entwurf eines Staatsvertrages über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Art. 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bunde und den neuen Ländern heißt es aber nur nebulös, dass Bund und Länder das gemeinsame Interesse haben, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gemeinsam mit den Kommunen Klarheit auch über die noch nicht im Zuordnungsverfahren befindlichen Vermögenswerte zu erreichen. Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegten konkreten Maßnahmen und Termine, um damit zu einem baldigen Ende zu kommen, fanden leider keine Aufnahme im Staatsvertrag. Landsberg abschließend: „So wird eine Chance vertan, anachronistischen DDR-Eigentumsverhältnisse endlich einem Ende zuzuführen. Das ist keine gute Nachricht für die Kommunen zum Tag der Deutschen Einheit!“
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