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Städte- und Gemeindetag unterzeichnet Vereinbarung zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern


Der Städte- und Gemeindetag M-V hat am 2. September 2011 gemeinsam mit dem Landkreistag M-V sowie der Kassenärztlichen Vereinigung M-V die beigefügte Vereinbarung zur Zusammenarbeit zur Sicherstellung der ambulanten flächendeckenden Versorgung unterzeichnet.
Der Städte- und Gemeindetag unterstützt alle Initiativen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Die gesundheitliche und soziale Betreuung der Einwohner gemäß § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V gehört zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Städte- und Gemeinden. Viele Städte und Gemeinden sind bereits in der Vergangenheit aktiv geworden.
Mit der nun vorliegenden Vereinbarung wollen die Vereinbarungspartner zukünftig gemeinschaftlich dafür Sorge tragen, dass die ambulante medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht erhalten und gesichert werden kann. Neben einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit, einem regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsamen Projekten sollen auch ambulante und stationäre Behandlungsangebote vernetzt werden. Aus Sicht des Städte- und Gemeindetages ist es wichtig, künftig auch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einzubeziehen. Auch sollte eine Beteiligung der Krankenhausgesellschaft (KGMV) an der Vereinbarung angestrebt werden. Der Städte- und Gemeindetag wird sich insofern dafür einsetzen, dass die Vereinbarung bei einer Fortschreibung entsprechend ergänzt wird.
Kernstück der Vereinbarung ist die indikatorenbezogene Erstellung von Attraktivitätsprofilen für die einzelnen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Ansiedlung von Ärzten. Unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Unterschiede soll für die niedergelassenen Ärzte der Praxisstandort ermittelt werden, welcher ihren persönlichen Lebensumständen gerecht wird (z. B. Kindergärten und Schulen, kulturelle Angebote und Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung). 

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