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Novellierung der Kommunalverfassung


Nach intensiver Diskussion im Vorstand des Städte- und Gemeinderates hat unser Verband seine Stellungnahme zur Kommunalverfassung an das Innenministerium abgesandt. Auf rund 24 Seiten bewertet der Verband den Entwurf eines Ablösegesetzes zur Kommunalverfassung, hat aber auch noch ganz konkrete Vorschläge zur Ergänzung des Gesetzes gemacht. So fehlt insbesondere die von den Kommunen schon lange geforderte und im letzten Entwurf vorhandende Regelung, bei den Voraussetzungen des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht nur auf die örtliche Situation abzustellen, sondern auch globale Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Der Vorstand des Städte- und Gemeindetages konnte erfreut vermerken, dass gegenüber des Entwurfes aus dem Jahre 2008/2009 einige von den Kommunen als nicht sinnvoll erachtete Vorschläge entfallen sind und auch einige Vorschläge aus dem Städte-und Gemeindetag Eingang ins Gesetz gefunden haben. Das betrifft insbesondere die Regelung, nach denen die Einwerbung von Spenden und anderen Zuwendungen von Dritten zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehört und in einem transparenten Verfahren vorgenommen werden soll. Damit erhofft sich insbesondere der Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindetages eine Absicherung der Amtsinhaber, sodass keine Gefahr durch die Staatsanwaltschaften zu befürchten sind, die insbesondere in anderen Bundesländern immer einmal wieder mit dem Untreue-Tatbestand des Strafgesetzbuches Bürgermeister verfolgt haben.
Das größtes Ärgernis beim jetzigen Entwurf sind sicher die Einschränkungen der kommunalen Handlungsfreiheit im Bereich des Haushaltsrechts. Wie jedes Mal seit 1993, wenn das Innenministerium einen Entwurf der Kommunalverfassung vorgelegt hat, versucht man  die Genehmigungsvorbehalte oder ähnliche Instrumente (Anzeige- oder Vorlagepflichten) auszuweiten. Dies betrifft dieses Mal das Haushaltssicherungskonzept und langfristige Verträge der Kommunen. Der Städte- und Gemeindetag kann nicht erkennen, dass damit die Haushaltsprobleme unserer Mitglieder verbessert werden könnten. Insbesondere wäre dies wieder ein Schritt zu weiterer Regulierung und würde das gerade in-Kraft-getretene Vierte Deregulierungsgesetz des Landes als Symbolpolitik in den Schatten stellen.
Die ausführliche Verbandsstellungnahme ist nachstehend abgedruckt. Der Verband hat dies noch um einen konkreten Vorschlag für die amtsfreien Gemeinden erweitert. Hier soll das Datum, das für Bestandssicherheit der amtsfreien Gemeinden sorgt, um ein viertel Jahr in die Gegenwart verschoben werden, um auch amtsfreie Gemeinden, die durch Fusionen aller Gemeinden eines Amtes im Jahre 2004 entstanden sind, eine Bestandssicherheit einzuräumen.

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