Neuorganisation des SGB II zügig vorantreiben – Zeitdruck wächst
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern fordert eine schnelle Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Neuorganisation des SGB II. „Wir wollen unsere kommunalen Kompetenzen weiterhin dauerhaft und mit eigenen Entscheidungsmöglichkeiten in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringen“, so Dr. Reinhard Dettmann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. „Der Bund darf nicht aus seiner Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entlassen werden.“ Die vom Landkreistag geforderte Kommunalisierungslösung lehnt der Städte- und Gemeindetag nach der bisherigen Beschlusslage ab. Bei einer etwaigen Erweiterungsmöglichkeit werden aber auch die Städte die Option ernsthaft prüfen.
Weder Bund noch Land scheinen jedoch den Zeitdruck zu erkennen. Dr. Dettmann: „Um eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Umsetzung der Reformen zum 1. Januar 2011 gewährleisten zu können, brauchen wir zum einen die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene, aber auch parallel ganz praktische Abstimmungen auf Landesebene.“
Die Städte und Gemeinden erwarten vom Bund, dass nicht nur die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, sondern dass auch endlich die zugesagten finanziellen Entlastungen der Kommunen sichergestellt werden. Dazu zählen nach Darstellung des Verbandes eine Bemessung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft auf der Basis der tatsächlichen Leistungen der Kommunen sowie die Beibehaltung der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen zum Ausgleich besonderer Belastungen in den neuen Ländern mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit.
„Hinsichtlich der künftigen Organisation des SGB II steht für uns weiterhin eine inhaltlich mit den Agenturen abgestimmte Leistungsgewährung aus einer Hand an erster Stelle“, so der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages weiter. Dabei muss auf vorhandene Strukturen aufgebaut werden, nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Hilfeempfänger. Dazu ist nach Darstellung der Kommunen aber eine Vielzahl von teilweise auch landesspezifischen Abstimmungen zu treffen. Dies betrifft u. a. die Bereiche EDV, Personal, Haushalt und Leistungsgewährung. Dr. Dettmann: „Wir dürfen auch nicht vergessen, die geplante Verwaltungsmodernisierung bei der Neuorganisation des SGB II in Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen. Damit einher geht unsere langjährige Forderung nach einer Stärkung der gemeindlichen Ebene bei der Umsetzung des SGB II.“
„Wir gehen voller Erwartungen und mit viel Tatendrang in die in Kürze anberaumten Gespräche auf Landesebene. Wir erwarten von unseren Partnern bei der Landesregierung, bei den Agenturen sowie beim Landkreistag, dass wir gemeinsam im Interesse aller Betroffenen zügig Einvernehmen und Klarheit über die Strukturen ab dem Jahr 2011 herstellen“, so Dr. Dettmann abschließend.
