SGB II: Städte- und Gemeindetag fordert Entlastungen!
Nachdem die Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf einer Sondertagung am 14. Dezember 2009 einen Beschluss über die Neuorganisation des SGB II gefasst hat, sieht der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hier noch erheblichen Klärungsbedarf. „Der Beschluss enthält leider nur sehr vage Formulierungen zum Schutz der Kommunen“, sagt Michael Thomalla, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied. „Uns geht es nicht darum, weitere Belastungen zu verhindern, sondern endlich dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch tatsächlich durch das SGB II jährlich in Höhe von 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Dies könnte z. B. durch eine höhere Bundesbeteiligung geschehen, die sich an den tatsächlichen KdU-Ausgaben für die Leistungsberechtigten orientiert. Hier bleibt der Beschluss leider zu unkonkret“, so Thomalla.
Der Beschluss problematisiert auch nicht hinreichend, ob es überhaupt verfassungsfest möglich ist, die getrennte Aufgabenwahrnehmung ohne immens höheren Verwaltungsaufwand bürgerorientiert umzusetzen. „Die angestrebte Ausweitung des Optionsmodells mit den Einschränkungen der Prüfungskompetenzen des Bundes dürfte für viele Landkreise und kreisfreien Städte verlockend sein, aber die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Lösung weiter strapazieren“, erklärt Thomalla.
Praxisfern erscheint an dem Beschluss, dass der bestehende Zeitdruck nicht angesprochen wird. Um eine ordnungsgemäße und rechtmäßige organisatorische Umsetzung zum 1. Januar 2011 zu gewährleisten, muss das Gesetz in den ersten Monaten des neuen Jahres beschlossen sein. Thomalla: „Die wirklich strittigen Punkte sind in dem ASMK-Beschluss aber immer noch nicht gelöst.“
