Qualität der verlässlichen Kindertagesbetreuung in M-V nachhaltig sichern
Ziel der heute vom Städte- und Gemeindetag M-V veröffentlichten Erwartungen an die anstehende Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) M-V ist es, die in den Kindertageseinrichtungen in M-V erreichte Qualität nachhaltig zu sichern. „Die hohe Qualität der Kindertagesbetreuung in unserem Bundesland darf nicht durch gesetzliche Änderungen preisgegeben werden, welche zu nicht umsetzbaren Erhöhungen des Personalschlüssels oder nicht finanzierbarer neuer räumlicher Anforderungen führen“, so Dr. Reinhard Dettmann, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages M-V heute in Güstrow. Bei allen Vergleichen von Personalschlüsseln mit anderen Bundesländern müsse z. B. auch berücksichtigt werden, dass die Mindestöffnungszeit von täglich 10 Stunden in Mecklenburg-Vorpommern eine verlässliche Betreuung für die Eltern biete, die es in vielen anderen Ländern nicht flächendeckend gebe.
Um künftig wieder die Leistungen aus einer Hand ortsnah anbieten zu können, fordert der Städte- und Gemeindetag eine Rückverlagerung der Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Eine entsprechende Umfrage des Städte- und Gemeindetages hat gezeigt, dass mehr als 2/3 aller Gemeinden in M-V die Aufgaben der Kindertagesförderung wieder selbst wahrnehmen möchten. „Wir können vor Ort viel schneller und flexibler agieren als der weit entfernte Landkreis“, so Dettmann. „Damit entsprechen wir zudem auch dem Wunsch vieler Eltern, die das jetzige Antragsverfahren beim Landkreis als umständlich, zeitaufwändig und bürgerunfreundlich empfinden“.
Dass die Kindertageseinrichtungen künftig noch stärker als bisher Benachteiligungen und Entwicklungsdefiziten einzelner Kinder entgegenwirken müssen, sieht auch der Städte- und Gemeindetag. Dr. Dettmann: „Um das zu erreichen, ist es aus unserer Sicht jedoch wenig effektiv und zudem sehr kostenaufwändig, den Personalschlüssel pauschal zu verbessern. Aus unserer Sicht muss vielmehr die individuelle Förderung der Kinder durch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel ermöglicht werden.“ Die Entscheidung darüber, wie dies vor Ort umgesetzt wird, will der Kommunalverband dem Land nicht vorwegnehmen. Wichtig ist jedoch, dass die Verfahren zunächst einem Praxistest unterzogen werden.
Eine der zentralen Forderungen des Verbandes ist nach wie vor, dass die durch die erfreulicherweise gestiegene Inanspruchnahme in unseren Kindertageseinrichtungen ausgelösten Kostensteigerungen vom Land ausgeglichen werden. „Wir erwarten vom Land, dass es sich zu seiner Verantwortung und gesetzlichen Verpflichtung bekennt und mit der Aufhebung der Deckelung seiner Anteile eine weitere Kostenexplosion bei den Gemeinden und Eltern verhindert“, so der Chef des Kommunalverbandes.
Zudem wünschen wir uns mehr Transparenz darüber, wofür die Träger der Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge, Landeszuschüsse und Gemeindeanteile eingesetzt haben. Nur so können wir bei neuen Verhandlungen mit den Trägern über die Betreuungsentgelte sicherstellen, dass z. B. die Erzieherinnen tatsächlich Gehälter bekommen, die sich an den tariflichen Bedingungen orientieren. Der Städte- und Gemeindetag erwartet zudem von der Landesregierung, dass die Verpflegung in das KiföG integriert wird, um allen Kindern unbürokratisch eine gesunde und ausreichende Ernährung zu ermöglichen.
Dettmann: „Mit unseren Forderungen an die KiföG-Novelle verbinden wir die Hoffnung auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land, dem Landkreistag und den Verbänden der Kita-Träger, um gemeinsam im Interesse unserer Kinder und Eltern weiterhin eine verlässliche Kindertagesbetreuung zu gewährleisten“.
Die Schwerpunkte der Erwartungen des Städte- und Gemeindetages M-V an die KiföG-Novellierung im Überblick:
- Keine Preisgabe der verlässlichen Kindertagesbetreuung durch nicht umsetz- und finanzierbare gesetzliche Änderungen
- Erhöhung der Landesbeteiligung zum Ausgleich der höheren Inanspruchnahme
- Rückverlagerung der Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung auf Antrag auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Individuelle Förderung der Kinder verbessern
- Einsatz zusätzlicher Assistenzkräfte zur Verbesserung der individuellen Betreuung durch Sicherung der Finanzierung ermöglichen
- Gesunde und ausreichende Ernährung für alle Kinder sichern (Integration der Verpflegung in das KiföG)
