Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG 2010)
Auf Grund ihrer geringen eigenen Steuereinnahmen (2009 laut Schätzung vom November 2008: 723 Mio. €) sind die Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (2009 laut Haushaltserlass: 1.316 Mio. für viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle.
Wegen der haushaltswirtschaftlichen Bedeutung der geplanten grundlegenden Novelle des FAG 2010 wird der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern seine Mitglieder neben den Veröffentlichungen im Überblick zeitnah im verbandseigenen Intranet über den aktuellen Diskussionsstand informieren. Um die verbandsinterne Meinungsbildung auf eine möglichst breite Basis zu stellen, haben wir im Mitgliederbereich auf der Homepage ein gesondertes Forum eingerichtet. Besonders wichtig ist, dass sich die Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Neuordnung der internen Verteilungsregelungen nicht von dem gemeinsamen Ziel ablenken lassen, mit der FAG-Novelle 2010 zunächst eine faire aufgabenbezogene Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen für die nächsten Jahre zu sichern. Denn die geplante Fortschreibung der bisherigen Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen führt zu erheblich geringeren Zuweisungen an die Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern geforderten gemeindescharfen Berechnungen können seit der Veröffentlichung der Grundlagendaten in dem Orientierungserlass des Innenministeriums vom 1.9.2009 für jede Gemeinde für 2010 durchgeführt werden. Zu berücksichtigen sind außerdem die Wirkungen der verschiedenen Umlagen (Kreisumlage, Amtsumlage, Finanzausgleichsumlage, Stadt-Umland-Umlage). Da auch die Landkreise von der geplanten Verringerung der Landeszuweisungen durch die Fortschreibung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes betroffen sind, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Landkreis zur voraussichtlichen Höhe der Kreisumlage 2010.
In der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 10.9.2009 haben sich der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag und die zahlreichen Vertreter aus den Landkreisen, kreisfreien Städten, amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden in beispielloser Einigkeit für eine Erhöhung der Landeszuweisungen in den beiden folgenden Krisenjahren ausgesprochen. Die Abgeordneten des Landtages wurden aufgefordert, sich vor Ort ein Bild zu machen, damit sie bei ihrer Entscheidung das Interesse an der weiteren Sanierung des Landeshaushaltes gegen die Auswirkungen auf die gemeindliche Aufgabenerfüllung in unserem Land wirklich abwägen können. Die ausführliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages vor dem Innenausschuss ist unten aufgeführt..
Zusätzliche verbandsinterne Informationen finden Sie im Intranet des Städte- und Gemeindetages unter Brisantes. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit sich im Intranet aktiv an den Diskussionen zur Novellierung des FAG zu beteiligen. Nutzen Sie dazu bitte die eingerichteten Diskussionsforen.
Dokumente
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Stellungnahme des StGT vor dem Innenausschuss (267 kb)
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Kein großer Wurf für die Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden (8 kb)
Pressemitteilung vom 16. Juli 2009 -
Kritik an unzureichender Finanzausstattung der Kommunen in den nächsten 10 Jahren (20 kb)
Pressemitteilung vom 18. Juni 2009 -
Entwurf Verbundquotengesetz (55 kb)
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Präsentation des Innenministers auf der Landräte- und Oberbürgermeisterkonferenz am 11. März 2009 zur FAG-Novelle 2010 mit Zeitschiene (432 kb)
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Vermerk des Städte- und Gemeindetages über eine Information zur FAG-Novelle am 29. Januar 2009 (38 kb)
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Überlegungen zu Verbandspositionen zum FAG 2010 (Überblick 12/2008) (31 kb)
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Kritik des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages an der Überprüfung des GG nach § 5 Abs. 2 FAG (59 kb)
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Präsentation 2-Quellen-Modell (79 kb)
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Gutachten zur Novelle des FAG Teil I - Vertikaler Finanzausgleich (6109 kb)
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Anlagen zum Gutachten Teil I (64 kb)
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Gutachten zur Novelle des FAG Teil II - Horizontaler Finanzausgleich (1076 kb)
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Antworten des Innenministeriums auf die kritischen Fragen der kommunalen Landesverbände zum Teil I des Gutachtens (39 kb)
