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Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Mecklenburg-Vorpommern


Das Innenministerium hat auf seiner Homepage unter  http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/im/Themen/Kommunale_Themen/Kommunale_Investitionsfoerderung/index.jsp übersichtlich die Richtlinien zur Kommunalen Investitionsförderung und zu den Landesprogrammen zur Umsetzung der Konjunkturpakete in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Auch die Entscheidungen des Vergaberates über die Kofinanzierungshilfen in Höhe von 10 Mio. € für das Konjunkturpaket I sind dort im Einzelnen abrufbar.
Mit Datum vom 11. Mai hat das Innenministerium außerdem in einem 2. Runderlass zum Zukunftsinvestitionsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (ZIP) zu Fragen hinsichtlich der Änderung des Art. 104 b GG (Erweiterung der förderfähigen Investitionen), den Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden und dem Antragsverfahren bei freien Trägern Ausführungen gemacht.
Die Entscheidungen des Vergaberates und der 2. Runderlass sind nicht mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt worden.

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