Der Überblick 1/2011
Leitmotiv zur Ausgabe 1/2011
Das Rathaus der Stadt Gadebusch
Gadebusch gilt als eine der ältesten Städte Mecklenburgs. 1225 erhielt Gadebusch das lübsche Stadtrecht und entwickelte sich rasch am bedeutenden Handelsweg von Lübeck/Wismar nach Schwerin.
Ausdruck des erstarkenden Bürgertums war u.a. der Bau eines Rathauses.
Das Gadebuscher Rathaus ist als eines der ältesten Profanbauten in Mecklenburg Vorpommern ein bedeutendes Denkmal und ein raumbildendes Element des Marktensembles.
Mit der Hallenkirche im Hintergrund prägt es das Stadtbild Gadebuschs.
Der älteste Teil des zweigeschossigen Backsteinbaus stammt aus dem 14. Jahrhundert, dem ursprünglichen mittelalterlichen Kernbau. Die Öffnungen der Brennräume und der Rauchabzug sind aus dieser Zeit noch vorhanden.
Im 15.Jahrhundert erhielt der Bau durch Zusammenfügen von zwei bestehenden Gebäuden den Charakter eines Rathauses. Der rückwärtige Kernbau wurde verlängert, was an der Längsseite durch zugesetzte Fenster und Stützpfeiler erkennbar ist.
Um 1618 wurde die zum Marktplatz hin offene Gerichtslaube mit ihrem Renaissancegiebel vorgesetzt, der das heutige Erscheinungsbild darstellt und durch die Inschrift im Wappen und die eiserne Zahl an der Giebelseite dokumentiert wird.
Beim Umbau im Jahre 1745 wurden die großen Bogenfenster verkleinert und die Einfassung verändert. Die geschnitzte barocke Eingangstür wurde um 1800 gebaut.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde auch in Mecklenburg das Verwaltungs- und Gerichtswesen grundlegend erneuert. Im Obergeschoss unterteilte man den großen Saal in vier kleine Räume, um die städtischen Beamten unterbringen zu können. Entsprechend wurden neue Fensteröffnungen geschaffen.
Grundlegende Änderungen am Grundriss und der Fassadenansichten nahm man in der 2. Hälfte des 19.Jh. vor. 1934 kamen weitere Stützpfeiler in der Gerichtslaube hinzu, die Laube wurde aufwendig durch starke Zugbänder gesichert. Zusätzlich entstand ein Luftschutzkeller. Die notwendigen zwei Eingänge wurden an der Hofseite neu in das Gebäude eingebrochen.
Anlässlich der 750-Jahr-Feier fand eine Sanierung, insbesondere eine aufwendige Ausgestaltung der Eingangshalle statt. Nachdem 1991 Gadebusch in das Städtebauförderprogramm des Landes Mecklenburg Vorpommern aufgenommen wurde, beschlossen die Stadtvertreter einen Maßnahmenkatalog.Zunächst wurden vorrangig Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt, um Impulse für private Modernisierungen zu geben. Somit trat die Modernisierung kommunaler Gebäude zunächst in den Hintergrund.
1997/98 wurde ein Rathauserweiterungsbau errichtet um zukünftig die Verwaltung am Markt zu konzentrieren. Dadurch wurde gleichzeitig die Voraussetzung geschaffen, den Rathausaltbau frei zuziehen und 1999 mit der aufwendigen Grundsanierung zu beginnen.
Bei den Arbeiten wurden Teile einer alten Heizungsanlage aus dem 14. Jh. und eines alten Wandschrankes aus der Renaissancezeit gefunden. Es gab aber auch einige böse Überraschungen wie die Entdeckung des echten Hausschwamms in einigen Bereichen oder Hohlräume in der mehrschaligen Außenwand, die auszubauchen drohten.
Unter denkmalpflegerischer Anleitung erfolgte u.a. die Sanierung und Stabilisierung des Daches mit Einbau eines großen Sitzungssaales, die Instandsetzung der Mauerwerkswände und der Holzbalkendecken mit Lehmwickeln, Aufbringen eines Lehm- und Kalkputzes auf Decken und Wände und die Aufarbeitung historischer Bauteile wie Fenster und Türen. In Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege wurde die Treppenführung im Foyer geändert und ein neues Treppenhaus integriert. Durch die Sanierung des historischen Rathauses hat die Stadt Gadebusch einen ungemein repräsentativen Bau erhalten. Waren früher die Mitarbeiter des Amtes in zwei Gebäuden an unterschiedlichen Standorten untergebracht, so finden sich im alten Rathaus die Kernbereiche der Verwaltung unter einem Dach wieder. Die Anforderungen an eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung sind dadurch seit 2000 erfüllt worden.Das Foyer ist nicht nur Eingangshalle, sondern bietet genügend Platz für Ausstellungen und Veranstaltungen. Der neu gestaltete Innenhof zwischen Rathausnebengebäude und Rathaus bietet ein ansprechendes Ambiente für die Ausrichtung städtischer Veranstaltungen wie Münzfest und Herbstmarkt. Parallel zur Rathaussanierung erfolgte auch die Sanierung und Umgestaltung des angrenzenden Marktplatzes, so dass sich heute dem Betrachter ein herausragendes architektonisches Ensemble von Rathaus und Kirche mit einem historischen Marktplatz erschließt.
Schlagzeilen:
- Reges Interesse an Vergabeportal Mecklenburg-Vorpommern des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“
- Standarderprobung auf neuen Wegen
- Umsetzung der Landkreisneuordnung
- Landesanteil in der Städtebauförderung 2011 darf nicht gekürzt werden
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V und Aufhebung einer Rechtsverordnung
- OVG Magdeburg: Pflicht der Stadt zur Ernennung von Beamten
- AG Bad Doberan: Erstattung von Erschließungskosten aus einem Kaufvertrag
