Der Überblick 11/2008
Leitmotiv zur Ausgabe 11/2008
Rathaus der Stadt Wolgast
Das „Bürgerhaus“ wurde im 14. Jh. errichtet, seine ältesten Steine aber stammen schon aus dem 13. Jh., der Gründungszeit der Stadt. Reste der gotischen Fensteröffnungen und die einst offenen Laubengänge zu beiden Giebelseiten, heute verglast, sind deutlich erkennbar. Aus der Renaissance ist das ursprünglich bemalte, heute beige gehaltene Band im ersten Stock überliefert.Die Fassade des Rathauses verrät ein weiteres Stück seiner Geschichte. Im Schicksalsjahr 1713 wurde Wolgast und damit auch das Rathaus fast völlig zerstört. Der Wiederaufbau erfolgte in den Jahren 1720 – 1724. Die Spuren des damaligen barocken Zeitgeschmackes sind heute mit den typischen geschwungenen Formen an der Fassade und der Eingangstür mit Messinggriff und -klopfer zu erkennen. Zu beiden Seiten der Fassade fallen kräftige Sandsteinsäulen auf. Hier wurde, so ist überliefert, den Wolgastern Gelegenheit gegeben, durch Beschimpfen, Attackieren oder gar Bespucken den gefesselten Dieben, Räubern oder anderen Missetätern auf ihre Weise die Missbilligung auszusprechen und zu Strafen.Ein Blick in das Rathaus lohnt sich. Vollständig restauriert ist es nun wieder ein Kleinod geworden. Im alten Bürgerhaus befand sich ursprünglich die städtische Waage. Der alte Zugang wurde während der Restaurierung freigelegt und verrät mit seiner Backsteinlegung vergangene Handwerkskunst.Direkt vor dem Rathaus ziert ein kleiner Brunnen mit Schrifttafeln zur Wolgaster Geschichte den Vorplatz.Cafes, gemütliche Gaststätten, Geschäfte und eine Apotheke umsäumen den alten Marktplatz.Das Bankgebäude fällt jedoch aus diesem Ensemble optisch heraus. Kein Fehlgriff jüngerer Zeit, nein, eine mit Backsteinen errichtete Bauhausvariante des berühmten Berliner Architekten Pölzig aus dem Jahre 1934.
Schlagzeilen zum aktuellem Inhalt:
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern wächst weiter
- Stand der Verwaltungsreformdiskussion
- Wo bleiben eigentlich die Novellen zum Kommunalwahlgesetz und zur Kommunalverfassung
- Feuerschutzsteuer – „Steuertausch“ im Rahmen der Föderalismusreform II
- Herausgabeanspruch auf Akten, die sich in einem ersteigerten, früheren gemeindlich genutztem, Gebäude befinden (OVG Greifswald)
- Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit der Einkreisung einer kreisfreien Stadt (VGH Sachsen)
- Schadensersatzpflicht einer Gemeinde wegen Verkehrssicherungspflicht für einen Baum (LG Schwerin)